"Suchet der Stadt Bestes"
Die Rolle der Kirche in Staat und Gesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
„nichts ist so privat wie Religion. Und wer auf sie zugreifen will, begeht eine Art seelischen Hausfriedensbruchs.“ Diese Sätze stammen von der ZEIT - Journalistin Elisabeth von Thadden . Sie formuliert damit neu, was Martin Luther im Jahr 1523 in seiner Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ so sagt: „Wo weltliche Gewalt sich vermisst, der Seele Gesetze zu geben, da greift sie Gott in sein Regiment und verfährt und verdirbt die Seelen“. Daraus zieht Luther folgende Konsequenz: „Darum muss man die beiden Regimente sorgfältig voneinander unterscheiden und beide bleiben lassen: eins, das fromm macht, das andere, das äußerlich Frieden schafft und bösen Werken wehrt“. Der Reformator will also Staat und Kirche sorgfältig voneinander unterschieden wissen: Weder sollen geistliche Würdenträger über weltliche Macht verfügen, noch dürfen weltliche Machthaber Einfluss auf Fragen des Glaubens nehmen.
Dass Martin Luther um der Freiheit des Glaubens willen großen Wert auf die Unterscheidung von Staat und Kirche legt, bedeutet nun aber nicht, dass er Kirche und Staat gänzlich getrennt sehen will. Bei der lutherischen Reformation werden die weltlichen Machthaber eine Schlüsselrolle spielen. Warum es heute gut und richtig ist, dass glaubende Menschen politisch aktiv sind, und warum es gut und richtig ist, dass Kirche und Staat auf der Suche nach „der Stadt Bestem“ – also auf der Suche danach, was unserer Gesellschaft dient – miteinander handeln, das möchte ich im Folgenden deutlich machen.
Mein Vortrag hat drei Teile: Zunächst möchte ich in der gebotenen Kürze darlegen, wie das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland theologisch gedacht und rechtlich geordnet ist. Der zweite Teil meiner Ausführungen beschreibt, welche Konsequenzen das für die Rolle der Kirche in Staat und Gesellschaft hat. Schließlich werde ich drittens davon berichten, wie Kirche und Staat in der Tätigkeit des Bevollmächtigten der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zueinander finden. Damit hoffe ich, Ihnen das zuvor Erörterte anschaulich machen zu können.
I. Theologische und rechtliche Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland
Im Jahr 1934 verabschiedete die Bekenntnissynode von Barmen die Barmer Theologische Erklärung. In sechs Thesen wehrte die Bekennende Kirche die Machtansprüche des nationalsozialistischen Staates ab. Für unser Thema ist besonders die fünfte These wichtig, die in bis heute gültiger Weise Staat und Kirche einander zuordnet und sie zugleich klar voneinander unterscheidet.
Die fünfte Barmer These steht unter dem biblischen Leitwort „Fürchtet Gott, ehrt den König.“ (1. Petr 2, 17) Im Anschluss daran heißt es: „Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen. Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.“
Zweierlei ist mir daran besonders wichtig. Die fünfte Barmer These beschreibt im Anschluss an Martin Luther präzise die Aufgabe des Staates: Der Staat hat nach göttlicher Anordnung für Recht und Frieden zu sorgen. Wie wichtig es ist, dass der Staat diese Aufgabe erfüllt, muss angesichts von Unrecht und Gewalt in vielen Staaten der Erde – denken Sie an Syrien, den Sudan den Süd-Sudan, Nigeria oder den Irak und die in diesen Ländern stattfindende unsägliche Gewalt – kaum weiter entfaltet werden. Funktionierende Rechtsstaaten hingegen wie etwa die Bundesrepublik Deutschland und ihre europäischen Nachbarn sind ein nicht zu unterschätzender Beitrag für den Frieden im jeweiligen Land und in der ganzen Welt. Weil sie in der Anordnung Gottes eine Wohltat erkennt, unterstützt die Kirche den Staat bei seiner Aufgabe, für Recht und Frieden zu sorgen. Sie tut dies nicht von oben herab, denn - so die fünfte Barmer These – auch die Kirche steht in der noch nicht erlösten Welt, hat also keine „höheren“ Einsichten in das politisch Gebotene. Die Kirche unterstützt den Staat zunächst dadurch, dass sie die Politikerinnen und Politiker, die Lebenszeit und Lebenskraft in die Gestaltung des Gemeinwesens investieren, solidarisch begleitet. Diese Begleitung geschieht zuerst durch das Gebet: Seit jeher ist das Gebet „für die Obrigkeit“ Bestandteil des allgemeinen Kirchengebets im sonntäglichen Gottesdienst.
Die Solidarität mit und das Gebet für die politisch Verantwortlichen – das ist das zweite - bedeuten nun aber nicht, dass die Kirche ihnen nach dem Mund zu reden hätte. Sie darf es nicht, denn für den Staat gilt wie für alle anderen Bereiche unseres Lebens, was die zweite Barmer These so formuliert: „Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben.“ Für den politischen Bereich folgert Barmen V: „Sie (die Kirche) erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten.“ Die Solidarität der Kirche mit den politisch Verantwortlichen ist also eine kritische. Dabei kommt es darauf an, mögliche Kritik stets als theologisch begründete Kritik laut werden zu lassen. Bei jeder politischen Einlassung der Kirche muss erkennbar sein, warum sie sich durch das Zeugnis der Schrift verpflichtet sieht, gerade hier und gerade jetzt und gerade so Stellung zu nehmen.
Nach der theologischen Einordnung will ich nun ausführen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Kirche in der Bundesrepublik Deutschland agiert, um dann auf einzelne Schwerpunkte dieses Einsatzes der Kirche für Gesellschaft und Staat einzugehen.
Mit den Religionsbestimmungen der Weimarer Reichsverfassung von 1919 entstand ein Regelwerk, das drei Grundsätzen folgte: Religionsfreiheit, weltanschauliche Neutralität des Staates, Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften. Dieses Regelwerk sollte die Freiheit und Gleichberechtigung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber dem säkularen Staat garantieren. Es schrieb eine Trennung von Kirche und Staat fest, allerdings nicht in der Weise des Laizismus, der alles Religiöse im Privatbereich verortet sehen will. Die Weimarer Reichsverfassung und ihr folgend das Grundgesetz beschreiben vielmehr – so der Staatsrechtler Hans Michael Heinig - eine „freiheitsdienende Offenheit des Staates für die Religionen seiner Bürger“ . Das Bundesverfassungsgericht nennt die Neutralität des Staates gegenüber den Religionsgemeinschaften eine „fördernde“; ich würde sogar so weit gehen, zu sagen: Es besteht ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Staat und Kirche.
Die Rechte, die die beiden großen Kirchen in Anspruch nehmen, sind keine Privilegien, die anderen nicht zustünden. Sie leiten sich aus dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ab, der unter bestimmten Voraussetzungen allen Religionsgemeinschaften sowie nicht-religiösen Weltanschauungsgemeinschaften zuerkannt werden kann. Das ergibt sich aus Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetzes. Schon heute sind beispielsweise die Zeugen Jehovas und die muslimische Ahmadiyya-Gemeinde Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Am klarsten spiegelt sich unser auf Kooperation ausgerichtetes Staatskirchenrecht in den Verträgen zwischen staatlichen Körperschaften des Bundes und der Länder mit den Kirchen wider. Sie bringen schon durch ihre Form zum Ausdruck, dass die Beziehungen von Staat und Kirche durch Unabhängigkeit und Kooperation geprägt sind: Staat und Kirche sind getrennt und doch aufeinander bezogen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im September 1957 einen entsprechenden Vertrag mit den Evangelischen Kirchen von Rheinland und Westfalen und Lippe geschlossen. Die in den Länderverträgen ausgestalteten Regeln orientieren sich vielfach am Grundgesetz, gehen aber auch darüber hinaus: Sie erstrecken sich zum Beispiel auf den Bereich der Hochschulen, der Friedhöfe, der Denkmalpflege und des Rundfunks - oft ist die ganze Bandbreite des staatlich-kirchlichen Zusammenwirkens daran abzulesen.
Die grundlegenden „Schnittstellen“, die das Verhältnis zwischen Kirche und Staat charakterisieren, finden sich indes im Grundgesetz. Die meisten von Ihnen werden mit diesen „Schnittstellen“ – oft werden sie auch „gemeinsame Angelegenheiten“ oder „res mixtae“ genannt - auf die eine oder andere Weise in Berührung gekommen sein. Darunter fallen beispielsweise der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, die Kirchensteuer, die Seelsorge in der Bundeswehr, in Krankenhäusern und Gefängnissen.
Ich beginne mit dem Religionsunterricht. Er ist eine Konsequenz der durch das Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit und auf partnerschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtet. Art. 7 GG schreibt fest, dass der Staat das Aufsichtsrecht wahrnimmt, während die Religionsgemeinschaften den Unterricht in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Grundsätzen inhaltlich verantworten. Der Religionsunterricht soll der freien religiösen und ethischen Orientierung von Kindern und Jugendlichen dienen. Das gilt auch für muslimischen Religionsunterricht, dessen Einrichtung die EKD befürwortet.
Häufig in der Kritik ist ein weiterer grundgesetzlich festgeschriebener „Berührungspunkt“ zwischen Kirche und Staat: die Kirchensteuer. Der Begriff „Steuer“ steht zwar im Grundgesetz, ist aber missverständlich. Bei der Kirchensteuer geht es nämlich nicht um eine staatliche Steuer, sondern im Kern um einen Mitgliedsbeitrag der Kirchen. Der Kirchensteuerpflichtige kann sich durch Kirchenaustritt seiner Steuerpflicht entledigen, was gegenüber dem Staat undenkbar wäre. Die Kirchen können aber – ebenso wie alle anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts haben – den Kirchensteuereinzug auf den Staat übertragen. Was die wenigsten Kritiker dieser Kooperation wissen, ist, dass davon beide Seiten in erheblichem Maße profitieren: Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sparen sich den Aufbau einer diesbezüglichen Finanz-Verwaltungsstruktur. Der Staat wiederum lässt sich seine Hilfe mehr als kostendeckend bezahlen, denn er behält 2 bis 4 Prozent der Kirchensteuer ein.
Wenn im Blick auf das Verhältnis von Kirche und Staat von Finanzen die Rede ist, fällt auch schnell der Begriff der „Staatsleistungen“. Dabei handelt es sich um Schadenersatzleistungen des Staates an die Kirchen. Der Grund dafür liegt über zweihundert Jahre zurück: Damals wurden kirchliche Güter, deren Erträge die Kirchen zur Erfüllung ihres Auftrages benötigten, vom Staat entschädigungslos enteignet. Diesen Schaden ersetzt der Staat bis zum heutigen Tag, indem er die entgangenen Erträge regelmäßig erstattet. Die Weimarer Reichsverfassung sah und das Grundgesetz sieht die Ablösung der Staatsleistungen vor. Unsere Juristen – und ich nehme an, dagegen wird sich kaum Widerspruch regen – gehen davon aus, dass in Artikel 138 WRV (also 140 GG) mit „Ablösen“ nicht „entschädigungsloses Enteignen“ gemeint ist. Daraus folgt der Anspruch, dass eine Ablösung – der sich die EKD grundsätzlich keinesfalls versperrt! – zu rechtsstaatlichen, fairen Bedingungen erfolgen sollte. „Fair“ heißt in diesem Zusammenhang, dass die Kirchen, die die laufenden Staatsleistungen in ihren Haushalten eingeplant haben, einen Ersatz erhalten, aus dem sie langfristig wirtschaftlichen Nutzen ziehen können.
Innerhalb der Kirche immer wieder umstritten war und ist die enge Zusammenarbeit von Staat und Kirche in der Militärseelsorge. Nachdem ich in diesem Bereich fast sechs Jahre lang gearbeitet habe – bis Juli 2014 war ich im Nebenamt Militärbischof – bin ich davon überzeugt, dass die Kooperation zweckmäßig und theologisch verantwortet gestaltet ist. Rechtsgrundlage für die Seelsorge in der Bundeswehr ist der Militärseelsorgevertrag von 1957. Darin vereinbaren die Bundesrepublik Deutschland und die Evangelische Kirche in Deutschland, dass die Militärseelsorge im Auftrag und unter Aufsicht der Kirche geschieht, der Staat aber für den organisatorischen Aufbau sorgt und die Kosten trägt. Letzteres geschieht, weil der Staat jedem Bürger und jeder Bürgerin die grundgesetzlich garantierte freie Religionsausübung ermöglichen muss. Da der Staat diese Möglichkeit einschränkt, indem er Soldatinnen und Soldaten kaserniert, ins Manöver schickt oder zu monatelangen Auslandseinsätzen verpflichtet, muss er für Ersatz sorgen. Das muss er übrigens nicht nur bei Soldaten sondern auch, wenn er Menschen zu Haftstrafen verurteilt. Deshalb werden auch die Kosten für Gefängnispfarrstellen vom Staat refinanziert. Da Militärpfarrerinnen und –pfarrer in einem hoch sensiblen Sicherheitsbereich arbeiten, werden sie von ihren Landeskirchen beurlaubt und in das Dienstverhältnis von Bundesbeamten auf Zeit berufen. Diese starke Beteiligung des Staates an einem kirchlichen Dienst hat in den Kirchen immer wieder Kritik hervorgerufen. Die letzte größere Diskussion gab es, als die östlichen Gliedkirchen der EKD entscheiden mussten, ob sie den Militärseelsorgevertrag übernehmen. Die Kritiker befürchten, dass es in der Rechtskonstruktion des Militärseelsorgevertrages Pfarrerinnen und Pfarrern nur schwer möglich sei, frei das Evangelium zu verkündigen und dabei, wenn erforderlich, auch kritische Töne anzuschlagen. Ich halte diese Befürchtung für unbegründet. Zum einen sind deutsche Militärpfarrer anders als fast alle anderen Militärpfarrer auf der Welt Zivilisten. Sie sind nicht in die militärische Hierarchie eingebunden, haben keinen Dienstgrad und haben folglich gleichen Abstand zu allen Soldaten vom Schützen bis zum Generalinspekteur. Diese Sonderrolle in den Streitkräften wird von den Verantwortlichen der Bundeswehr nicht nur respektiert sondern ausdrücklich gewünscht. Zum andern ist es die Kirche, die Ziele und Inhalte der Militärseelsorge vorgibt; verantwortlich dafür ist der Militärbischof, der in keinerlei Dienstverhältnis zum Staat steht und allein dem Rat der EKD verantwortlich ist. Der Militärbischof trägt außerdem die letzte Verantwortung für die Personalauswahl, und ohne seine Zustimmung kann kein Militärpfarrer befördert, versetzt oder vorzeitig aus dem Dienst entlassen werden. Und schließlich: Alle Ämter in der Militärseelsorge einschließlich der Leitungsämter werden auf Zeit vergeben, um durch permanenten Wechsel die Haltung der kritischen Solidarität der Kirche zur Bundeswehr zu bewahren. Es versteht sich von selbst, dass der gesetzliche Rahmen immer neu mit Leben gefüllt und das Verhältnis von Kirche und Staat auch in diesem Bereich immer neu austariert werden muss. Meine Erfahrung sagt, dass das gut gelingt.
Zu den im Grundgesetz genannten gemeinsamen Angelegenheiten, die das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ausmachen, gehört nicht zuletzt der verfassungsmäßige Schutz christlicher Feiertage. Wie Sie wissen, haben wir evangelischerseits intensiv für einen Feiertag geworben, der nicht grundsätzlich unter diesen Schutz fällt: Der Reformationstag, bisher nur in den östlichen Bundesländern, nicht aber in Berlin und im alten Bundesgebiet gesetzlich geschützt, wird angesichts seines 500. Jubiläums im Jahr 2017 einmalig ein bundesweiter Feiertag werden .Als letztes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen als letztes Bundesland eine Regelung für einen einmaligen Feiertag auf den Weg gebracht. in Die große Bereitschaft der meisten politischen Akteure in Bund und Ländern, dem Wunsch unserer Kirche nachzukommen ist ein deutliches Indiz dafür, dass das Miteinander von Kirche und Staat auch von Seiten der Politik als ein gutes geschätzt und unterstützt wird.
II. Die Rolle der Kirche in der Bundesrepublik Deutschland: Leistungserbringerin, Mitgestalterin gesellschaftlichen Lebens, Stütze des demokratischen Rechtsstaats
Ich hoffe deutlich gemacht zu haben, dass das Staat-Kirche-Verhältnis in der Bundesrepublik von seinen gesetzlichen Grundlagen her auf eine Trennung und zugleich auf ein partnerschaftliches Miteinander ausgelegt ist, das sich immer wieder bewähren muss und bewährt. Leitend ist dabei das Prinzip der Subsidiarität. Subsidiarität bedeutet, dass der Staat bestimmte Leistungen, vor allem im sozialen und kulturellen Bereich, nur dann selbst erbringt, wenn keine gesellschaftlichen Träger vorhanden oder dazu bereit sind. Auf diese Weise wird vorhandene Kompetenz genutzt, das Tun in der Gesellschaft verankert, Vielfalt gefördert und Gleichschaltung verhindert. Indem die Kirchen mit dafür sorgen, dass das Subsidiaritätsprinzip seine Wirkung entfalten kann, tragen sie zur Stabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft bei. Dies findet vorwiegend im diakonischen Bereich statt. So beträgt die Zahl der hauptamtlich Beschäftigten bei der Diakonie derzeit 449.000. Rund 10 Millionen Menschen nehmen deren Dienste in Anspruch. Aus dem diakonischen Engagement der (evangelischen und der katholischen) Kirche zieht unser Gemeinwesen einen mehrfachen Gewinn: Es profitiert von der besonderen Kompetenz der Mitarbeitenden von Diakonie (und Caritas), von dem finanziellen Eigenanteil, den die Kirche in unterschiedlichen Bereichen erbringen, und nicht zuletzt von dem zusätzlichen Engagement der sage und schreibe 700.000 Freiwilligen, die in den diakonischen Einrichtungen tätig sind . Hier stellen Kirche und Diakonie Möglichkeiten und Kräfte zur Verfügung, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Damit wird ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft geleistet, der seinesgleichen sucht.
Wichtige Partner des Staates sind die Kirchen auch in den Bereichen Bildung und Kultur. Über den Religionsunterricht habe ich schon gesprochen. Hier sei noch ergänzt, dass dieser Unterricht nicht allein evangelischen oder katholischen Schülerinnen und Schülern zugutekommt. In Sachsen beispielsweise hat sich der Anteil derjenigen, die am Religionsunterricht teilnehmen, von 4 Prozent im Jahr 1992 auf fast 25 Prozent im Jahr 2012 gesteigert. Das bedeutet, dass in vielen Lerngruppen ein erheblicher Teil der Schüler nicht konfessionell gebunden ist. Auch in anderen Bundesländern erreichen die Kirchen im Religionsunterricht oftmals mehr Menschen als sie Mitglieder haben. Die Religionslehrerinnen und -lehrer leisten einen in unserer multireligiösen Gesellschaft immer wichtiger werdenden Beitrag zu Sinnstiftung und Orientierung, Verständigungsfähigkeit und Toleranz. Dieser Anspruch gilt in allen Bildungsbereichen, in denen die evangelische Kirche sich engagiert, sei es als Trägerin von Schulen, Hochschulen, Akademien oder Kindertagesstätten. Die hohe Nachfrage nach diesem kirchlichen Dienst an der Gesellschaft lässt sich mit Zahlen belegen: Jeder sechste Platz einer Kita wird von der evangelischen Kirche getragen. Kirche und Diakonie tragen darüber hinaus 1.134 evangelische Schulen aller Schulformen.
Im Kulturbereich bringen die katholische und die evangelische Kirche jährlich erhebliche Mittel auf, nämlich zwischen 3,5 und 4,8 Milliarden Euro . Das entspricht in etwa dem Betrag, den alle Bundesländer zusammen pro Jahr zur Verfügung stellen. Mit dem Denkmalschutz und der Musik seien hier nur zwei Bereiche genannt, in denen sich die Kirche besonders engagiert.
Eine wichtige staatliche Aufgabe, an der sich die Kirche im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips beteiligt, ist die Entwicklungszusammenarbeit. Mehr als 120 Millionen Euro erhält das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst jedes Jahr vom Staat; hinzu kommen weitere rund 120 Millionen Euro, die über Kirchensteuereinnahmen und Spenden von der EKD und den Gliedkirchen zur Verfügung gestellt werden. Damit werden Projekte in Afrika, Asien und Lateinamerika gefördert. Anders als der Staat kann die Kirche dabei auf ein Netz von rund 3000 Partnerorganisationen vor Ort zurückgreifen, die auch in sehr abgelegenen Regionen oder unter sehr gefährlichen Bedingungen noch präsent sind. Diese Partner vor Ort können Menschen erreichen und mobilisieren, die für staatliche Organisationen nicht ohne weiteres erreichbar sind.
Diese Beispiele mögen genügen, um zu zeigen: Die Kirche leistet über Verkündigung, Seelsorge und Unterricht hinaus einen sozialproduktiven und die Demokratie stabilisierenden Beitrag, der nicht nur ihren Mitgliedern, sondern allen Menschen in unserem Land sowie Menschen jenseits der deutschen Grenzen zugutekommt. Deshalb beteiligt sich die Kirche auch konstruktiv-kritisch am politischen Diskurs und versucht, Einfluss auf die Politik zu nehmen.
Politik kritisch begleiten und das Gemeinwesen mit gestalten – das wollen die christlichen Kirchen aber auch aufgrund ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur Staatsform der Demokratie, die die Übernahme von Verantwortung durch die Kirchen erfordert wie ermöglicht. In dem von EKD und Deutscher Bischofskonferenz gemeinsam verfassten Text „Demokratie braucht Tugenden“ aus dem Jahr 2006 ist die Überzeugung formuliert, dass unsere freiheitliche Demokratie „in besonderer Weise dem christlichen Menschenbild entspricht“ . Tatsächlich gibt es eine deutliche Entsprechung zwischen Art. 1 des Grundgesetzes, der die unantastbare Würde des Menschen feststellt, und dem biblischen Menschenbild, wie es etwa im ersten Schöpfungsbericht oder in Psalm 8 zum Ausdruck kommt. In dem Sozialwort der Kirchen von 1997 haben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der Ratsvorsitzende der EKD es als zentrales Anliegen der Kirchen bezeichnet, „zu einer Verständigung über die Grundlagen und Perspektiven einer menschenwürdigen, freien, gerechten und solidarischen Ordnung von Staat und Gesellschaft beizutragen“. Dabei nimmt die Kirche immer auch die Situation der Menschen weltweit in den Blick und erinnert an die Verantwortung für kommende Generationen.
Religion ist also zwar eine höchst persönliche Angelegenheit, aber keine Privatsache. Die Kirchen melden sich in zahlreichen politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen zu Wort. Sie tun dies ungefragt, werden aber auch nicht selten gebeten, sich mit ihrer Expertise in gesellschaftliche und politische Prozesse einzubringen. So haben Vertreter der EKD ihren Platz beispielsweise im Rundfunkrat öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten oder im Deutschen Ethikrat; der Vorsitzende des Rates der EKD wurde als Mitglied des Beirats für die Beratungen über das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) geladen, der ehemalige badische Landesbischof Ulrich Fischer hat die EKD in der Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung vertreten, Landesbischof Ralf Meister ist in die Expertenkommission, die die Suche nach einem Atommüll-Endlager vorbereitet, berufen und ein Referent der Dienststelle des Bevollmächtigten arbeitet in einer Untergruppe der Islamkonferenz beim Bundesminister des Innern mit. Die Liste der Beispiele lässt sich mühelos verlängern.
Solche ausdrücklich gewünschten Kooperationen zeigen, wie selbstverständlich die Beteiligung der Kirchen für den Staat ist. Neben diesen strukturell oder punktuell erwünschten politischen Beteiligungsformen äußert sich die EKD in aktuellen Debatten natürlich auch immer wieder anlassbezogen. Auch diese Stellungnahmen werden gehört, mögen sie auch nicht in allen Fällen willkommen sein. Insgesamt ist die Vielfalt der protestantischen Meinungsäußerungen bekanntermaßen ausgeprägter als bei unseren katholischen Geschwistern. Im Blick auf den offiziellen Kontakt der EKD zu den politischen Akteuren in Berlin und in Brüssel bemühen wir uns nach Kräften, diese Vielfalt zu bündeln und mit einer Stimme zu sprechen. Hier kommt der Bevollmächtigte des Rates ins Spiel.
III. Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
Die Dienststelle des Bevollmächtigten ist die Scharnierstelle zwischen Kirche und Bundespolitik. Der Bevollmächtigte ist zuständig für die politische Information des Rates und die politische Kommunikation der EKD. Damit ist er an einer Vielzahl gesellschaftlicher Diskussionen beteiligt und in besonderer Weise auch mit den Berührungspunkten von Staat und Kirche befasst.
Seit Oktober 2013 habe ich dieses Amt inne. Mein Dienstsitz in Berlin befindet sich im Bezirk Mitte am Gendarmenmarkt, in Brüssel hat die Dienststelle ein Büro in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Europäischen Kommission. Die mir gestellte Kommunikationsaufgabe erfülle ich gemeinsam mit einem kleinen Stab aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die meisten Theologen oder Juristen. Sehr eng und vertrauensvoll arbeiten wir mit unseren katholischen Kollegen des Kommissariats der Deutschen Bischöfe in Berlin unter Leitung von Prälat Dr. Karl Jüsten zusammen. Die Erfahrung hat gezeigt: Je enger der ökumenische Schulterschluss, desto größer sind unsere Aussichten auf Erfolg. Im vergangenen Jahr hat Bundesministerin Nahles im Rahmen einer Veranstaltung zur ökumenischen Sozialinitiative die Bedeutung von kirchlichen Meinungsäußerungen, insbesondere, wenn sie ökumenisch erfolgen, ausdrücklich bekräftigt. Dass das ökumenische Miteinander zwischen den beiden Büros so reibungslos funktioniert, lässt mich hoffen, dass wir das gemeinsame Tun auch in anderen Bereichen stärken können.
Die Tätigkeit der Dienststelle des Bevollmächtigten lässt sich in drei Felder gliedern
1. Kirche in Berlin und Brüssel
Zuerst und vor allem ist es unsere Aufgabe, Kirche für die in Berlin tätigen Politikerinnen und Politiker zu sein. Dazu gehört die Feier von Gottesdiensten. In den Sitzungswochen des Bundestages werden zweimal wöchentlich Andachten angeboten. Sie finden im Andachtsraum des Reichstagsgebäudes statt und werden im Wechsel von Prälat Jüsten, Mitarbeitenden meiner Dienststelle – natürlich auch von mir – und von Abgeordneten gestaltet. Nicht wenige Abgeordnete sind Diakone oder Prädikantinnen. Von den politischen Büros der Kirchen werden ferner die ökumenischen Gottesdienste verantwortet, die vor dem Beginn offizieller Staatsakte wie zum Beispiel bei der Konstituierung des Bundestages oder bei der Wahl des Bundespräsidenten gefeiert werden. Diese Angebote, die die strukturelle Verbundenheit von Kirche und Staat spiegeln, sind lebendige Berührungspunkte im Staat-Kirche-Verhältnis. Das gilt auch für die Dank- und Segensgottesdienste, die seit 2009 zum Abschluss einer Legislaturperiode im Bundestag gefeiert werden oder der jährliche Sendungsgottesdienst für die ausreisenden Diplomaten.
Zur Präsenz von Kirche im politischen Berlin gehört sodann die Gemeinschaft. Regelmäßig laden wir die evangelischen, aber auch die nicht konfessionell gebundenen Abgeordneten zum Frühstück in unsere Dienststelle ein, und zu Beginn der Legislaturperiode kamen nicht wenige neue Abgeordnete zum Abendessen in unser Haus am Gendarmenmarkt. Immer gibt es zu Beginn eine Andacht, im Verlauf der Veranstaltung einen thematischen Impuls und im Übrigen viel Zeit zum Gespräch und zum persönlichen Austausch. Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang der jährliche Johannesempfang für Repräsentanten aus Gesellschaft, Kirche und Staat, den der Bevollmächtigte ausrichtet.
Zu den Aufgabenfeldern von Kirche im politischen Berlin gehört selbstverständlich auch die Seelsorge. Sie geschieht wie in jeder Kirchengemeinde geplant zu einem verabredeten Termin, sehr häufig aber ungeplant bei Begegnungen aus einem anderen Anlass.
2. Engagement für die Schwachen
„Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind.“ (Sprüche 31,8). Dieser Bibelvers steht auf meiner Berufungsurkunde. Wenn die Kirche sich an politischen und gesellschaftlichen Debatten beteiligt, dann geht es dabei überwiegend um jene Menschen, deren Stimmen im politischen Raum gar nicht oder nur schwach zu vernehmen sind.
Von Journalisten werde ich oft gefragt, wie meine Mitarbeiter und ich „unsere“ Themen in die politischen Diskurse einbringen. Ich kann Ihnen sagen: Das ist ein weites Feld. Es reicht von persönlichen Gesprächen mit politischen Akteuren auf allen Ebenen, von Briefen und schriftlichen Stellungnahmen, von der Teilnahme an Anhörungen und Fachgesprächen im Bundestag und in den Fraktionen bis hin zur Veranstaltung des „Treffpunkt Gendarmenmarkt“, des Diskussionsforums in unserer Dienststelle. Mit Vertretern welcher Parteien wir Kontakt aufnehmen, wen wir unterstützen und wen wir kritisieren, hängt natürlich vom jeweiligen Thema ab. Grundsätzlich hält der Bevollmächtigte Kontakt mit allen im Bundestag vertretenen Parteien.
Nun aber zu einigen konkreten inhaltlichen Beispielen: Sehr intensiv befasst sich unsere Dienststelle in Berlin und auch in Brüssel mit Flüchtlings- und Migrationsfragen. Aktuell verfolgen und begleiten wir das Gesetzgebungsverfahren zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Deutschland. Natürlich spielt darüber hinaus das Thema Kirchenasyl in diesen Zeiten, die immer mehr verzweifelte Menschen in unser Land bringen, im Dialog mit der Politik eine große Rolle. Angesichts des Wütens der Truppen des so genannten „Islamischen Staates“ ist aus unserer Sicht aber auch die verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak dringlich. Immer größer wird die Zahl derjenigen, die vor den todbringenden Truppen fliehen müssen. Daher habe ich mich im vergangenen Jahr mehrfach – schriftlich und im persönlichen Gespräch – an Bundesinnenminister de Maizière gewandt und für die Ausweitung der bisherigen Aufnahmen von syrischen Flüchtlingen sowie für die Einrichtung eines Notfallkontingents für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Irak geworben. Besonders schutzbedürftig sind aus unserer Sicht Angehörige religiöser Minderheiten (Christen und Jeziden), alleinstehende Frauen und Personen in medizinischen Notlagen. Zwar hat sich die Bundesregierung in der betroffenen Region schon in vorbildlicher Weise engagiert. Aber es ist sicher auch richtig, was Bundespräsident Gauck auf dem großen Symposion zum Flüchtlingsschutz der Evangelischen Akademie Berlin im Sommer sagte, nämlich, dass Deutschland „noch mehr tun“ kann. Bisher haben wir die Bundesregierung leider nicht für diese Idee gewinnen können – das liegt sicherlich auch an der sich zuspitzenden Debatte zu Flüchtlingen, die von rechten Parteien und Pegida-Anhängern geführt wird, und in der Asylsuchende als Wirtschaftsflüchtlinge und Schmarotzer diffamiert werden. Meine Mitarbeiter und ich werden aber nicht aufhören, für diesen aus unserer Sicht wichtigen Schritt zu werben.
Ein weiteres aktuelles Thema, in dem wir uns anwaltschaftlich zu Wort melden, ist das eben schon erwähnte transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. In Vertretung des Ratsvorsitzenden und des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz nehmen Prälat Karl Jüsten und ich an den Sitzungen des von Wirtschaftsminister Gabriel berufenen Beirats teil. Dort sind wir natürlich nicht die einzigen Berater – aber wir sind die einzigen, die auf die möglichen Auswirkungen des Abkommens auf den Handel mit dem globalen Süden hingewiesen haben. Schon jetzt ist deutlich, dass sich reiche Länder und Schwellenländer gegenüber dem Abkommen positionieren. Arme und kleine Länder wie zum Beispiel Liberia, Sierra Leone oder Uganda sind dazu weder in der Lage, noch werden sie sich durchsetzen können. Den Menschen in diesen extrem armen Ländern können wir mit Entwicklungsprojekten allein nicht nachhaltig helfen. Sie brauchen auch faire Handelsbedingungen. Hier ist die Stimme der Kirchen gefragt.
Ein weiterer Gegenstand der aktuellen gesellschaftlichen Debatte ist die Beihilfe zur Selbsttötung. Hier tritt der Rat der EKD schon seit längerem unmissverständlich dafür ein, jede Form der organisierten Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber keine gesetzlichen Regelungen treffen. Wir begrüßen, dass bei der Abstimmung des zu erwartenden Gesetzesentwurfs im Bundestag der Fraktionszwang aufgehoben ist, und wir begrüßen ebenfalls, dass dieser Entwurf erst nach einer langen Zeit der Beratung eingebracht wird. Wichtig ist es, die Debatte als eine Debatte über das menschenwürdige Sterben in Deutschland zu führen und für den Ausbau der palliativen Versorgung Sterbender einzutreten. Außerdem muss die Bevölkerung umfassend darüber informiert werden, was in Deutschland schon jetzt am Lebensende medizinisch, rechtlich und ethisch möglich ist. Das ist nämlich nicht wenig.
3. Vertretung kirchlicher Interessen
Schließlich vertritt die Dienststelle des Bevollmächtigten die Interessen der Institution Kirche, doch ist dies der geringste Teil unserer Arbeit.
Ein „Dauerbrenner“ unserer Lobbyarbeit sind die kirchlichen Finanzen. Die Vorgänge in Limburg und - wenn auch in deutlich geringerem Maße - im evangelischen Dekanat in München haben der Kritik an den vermeintlichen Privilegien und Reichtümern der Kirche noch einmal eine besondere Brisanz verliehen. Um den gängigen und immer wieder auch im politischen Raum geäußerten Vorurteilen etwas entgegen zu setzen, habe ich gemeinsam mit dem Kirchenamt der EKD im Januar diesen Flyer „Die evangelische Kirche und das Geld“ erstellt. Darin werden auf - wie ich finde - sehr anschauliche und prägnante Weise Antworten auf die prominentesten Irrtümer hinsichtlich der kirchlichen Finanzen gegeben. Aus gegebenem Anlass hat das Kirchenamt der EKD wenig später eine ähnliche Broschüre zum Thema „Kapitalerträge und Kirchensteuer“ veröffentlicht. Sie macht deutlich, dass mit dem neuen Verfahren des Einzugs der Kirchensteuer auf Kapitalerträge keine neuen oder zusätzlichen Abgaben verbunden sind. Beide Flyer haben wir allen Abgeordneten des Bundestages zukommen lassen.
Über die so veranschaulichten strukturellen Finanzierungswege hinaus gibt es die Möglichkeit, konkrete kirchliche Projekte mit EU-Mitteln zu fördern. Theoretisch wissen das viele Menschen in unserer Kirche, praktisch aber trauen sich nur wenige, diesen ungewohnten Weg über Europa zu gehen. Damit sich dies ändert, bietet unsere in der Brüsseler Dienststelle verortete Servicestelle für Förderpolitik seit 2011 Unterstützung bei der Beantragung von EU-Mitteln für kirchliche Einrichtungen an. Das dreiköpfige Team berät zu Projektvorhaben und unterstützt bei der Partnersuche und Antragstellung. Mehr als 700 Projekte haben die Brüsseler bisher betreut. Zentrales Anliegen der EKD in diesem Bereich ist es, die Kirche durch den Aufbau von Kapazitäten in den zahlreichen Förderprogrammen der EU zu stärken. Inzwischen gibt es in zwölf Landeskirchen Stellen für spezielle EU-Förderreferenten – auch daran hat unsere Servicestelle in Brüssel entscheidend mitgewirkt. Nicht zuletzt vertritt sie darüber hinaus gegenüber den Institutionen der EU die Interessen der evangelischen Kirchen in der Förderpolitik.
Ich komme zum Schluss: Während die Kirche und ihre Leistungen staatlicherseits durchaus wahrgenommen und anerkannt werden, betrachten immer mehr Menschen in unserem Land die Rolle der Kirche mit Argwohn. Sie halten diese Rolle für nicht mehr zeitgemäß und wünschen sich eine laizistische Lösung, die die Religion in den Bereich des Privaten verbannt. Ich habe zu zeigen versucht, dass Staat und Kirche -getrennt und zugleich partnerschaftlich verbunden - eine Wohltat für alle sein können. Einen Rückzug der Kirche aus dem gesellschaftlichen Leben halte ich deshalb für falsch. Damit Staat und Kirche mit Erfolg „der Stadt Bestes suchen“ können, sind sie freilich nicht nur auf Amtsträger wie den Bevollmächtigten, sondern auf das Mittun möglichst vieler Menschen angewiesen. Um Ihnen dazu Mut zu machen, bin ich gern nach Radevormwald gekommen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.