Mitglieder des Beteiligungsforums von links nach rechts: Anna-Nicole Heinrich, Nicolai Blank, Kirsten Fehrs, Anne Gidion, Elsa Manuele Nicklas-Beck, Maria Loheide, Karin Krapp, Christoph Meyns, Detlev Zander, Jan Lemke, Nancy Janz, Franziska Bönsch, Sophi

Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt

Das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt ist ein bisher einzigartiges Modell der Betroffenenpartizipation. Dort werden alle Fragen, die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie betreffen, von Betroffenenvertreter*innen und kirchlichen Vertreter*innen gemeinsam bearbeitet. Es ist als zentraler Ort der Diskussion und Lösungsfindung mit Betroffenenvertretung sowie Kirchenvertreter*innen über mehrere Monate in intensiven Gesprächen durch eine externe Expertin entwickelt worden. Jede kirchenpolitische Entscheidung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt geschieht unter Mitwirkung des Beteiligungsforums und damit unter direkter Mitwirkung Betroffener.

Allgemeine Anfragen an das Beteiligungsforum können unter beteiligungsforum@ekd.de gestellt werden. Diese E-Mail-Adresse wird von der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der EKD betreut und die Anfragen an das Beteiligungsforum weitergeleitet.

Podium des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt bei der Synode der EKD 2023

©Foto:

Ihre Cookie-Einstellungen verbieten das Laden dieses Videos

Konzeption des Beteiligungsforums

Die Konzeption der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD vom Beginn des Beteiligungsforums im Juli 2022.

Häufige Fragen zum Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt

  • Wie kam es zum Beteiligungsforum?

    Nach dem praktizierten Modell der UBSKM richtete die EKD 2020 einen Beauftragtenrat und einen Betroffenenbeirat ein. Der Beauftragtenrat - bestehend aus drei Bischofspersonen und zwei leitenden Jurist*innen - sollte öffentlich für das Thema sexualisierte Gewalt einstehen und die geplanten Maßnahmen zur Aufarbeitung, Prävention und Intervention innerkirchlich wie auch außerkirchlich vorantreiben. Der zwölfköpfige Betroffenenbeirat sollte Betroffenen eine strukturierte Beteiligung an den Prozessen gegen sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche bieten. Dieses Modell scheiterte aufgrund von unklaren Zielen, Aufgaben und Rollen sowie Mängeln in der Prozessstruktur des Partizipationsformats. Die Unstimmigkeiten durch die gewählte Konzeption führten auch zu persönlichen Konflikten unter den Beteiligten, die ein wirksame Partizipation von Betroffenen und eine geeignete Arbeitsweise nicht ermöglichten. Daher war es notwendig, eine neue transparentere und wirkungsvollere Beteiligungsstruktur zu entwickeln. Rollen und Aufgaben sollten klarer benannt bzw. verdeutlicht werden. Die Entwicklung erfolgte durch eine unabhängige Expertin für Beteiligungsprozesse und durch Gespräche und Gesprächsrunden, die allen Beteiligten offenstanden.

  • Was ist an der neuen Struktur des Beteiligungsforums anders als in der Konzeption des zuvor gescheiterten Modells?

    Die Struktur des Beteiligungsforums schafft Schnittstellen und klare Kommunikationswege, die der Lösungsorientierung dienen. Es ist prozessoffen angelegt und kann dadurch schrittweise zum Vertrauensaufbau führen. Dies erlaubt eine gemeinsame Arbeitsweise, in der sich Betroffene von sexualisierter Gewalt mitgestaltend einbringen. Kirchliche Beauftragte und betroffene Personen sind gleichberechtigt. Entscheidungen werden nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit getroffen: Ein Beschluss im Beteiligungsforum kann nur dann gefasst werden, wenn eine Mehrheit der Beauftragten und eine Mehrheit der Betroffenenvertretung zustimmt.

  • Wie hat sich die Zusammensetzung der Beauftragten des Beteiligungsforums ergeben?

    Der ehemalige Beauftragtenrat wurde in die Gruppe der Beauftragten im Beteiligungsforum integriert. Bei der Konzeption wurde berücksichtigt, dass die Kommunikation zu anderen relevanten Gremien und Arbeitsbereichen in Kirche und Diakonie sichergestellt ist. So kommunizieren die leitenden Geistlichen und Jurist*innen im Beteiligungsforum Entscheidungen in die kirchlichen Gremien und nehmen dort wiederum Anregungen auf. Die Vertretung der Diakonie bringt deren spezifische Belange in das Beteiligungsforum ein und informiert die Diakonie. Der*die Präses der Synode der EKD informiert die Mitglieder der Synode. Die beiden Mitglieder der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (PIH-K) bringen ihre Praxiserfahrungen ein und halten die weiteren Mitglieder der PIH-K auf dem neusten Stand.

  • Wie wurden die Personen für die Betroffenenvertretung ausgewählt?

    Die „AG Betroffenenpartizipation (Think Tank)“ (2019/2020) bereitete die Gründung des Betroffenenbeirats vor. Zwei Personen aus dem Betroffenenrat des*der UBSKM waren Teil dieser AG.  Erfahrungen aus dem Betroffenenrat des*der UBSKM wurden so explizit für Vorbereitung des Betroffenenbeirats der EKD genutzt. Nach einem sogenannten Interessenbekundungsverfahren wählte 2020 eine Auswahlkommission die späteren Mitglieder des Betroffenenbeirats der EKD aus. Diese Kommission bestand aus zwei Mitgliedern des Betroffenenrats des*der UBSKM, zwei Personen aus externen Fachberatungsstellen sowie zwei kirchlichen Personen aus dem damaligen Beauftragtenrat der EKD. Die Kommission versuchte eine möglichst hohe Diversität sicherzustellen. Diese Diversität bezog sich auf die Art der Betroffenheit (selbst betroffen/ Angehörige*reiner betroffenen Person/ Betreuer*in einer betroffenen Person), den Tatkontext (z.B. Heimkontext, Familie etc.), den Tatort (Landeskirche/Landesverband der Diakonie), das Alter und das Geschlecht. Kirchennähe oder -zugehörigkeit war nicht Teil der Auswahlkriterien und spielte daher keine Rolle für die Auswahl.

     

    Nach dem Scheitern des Betroffenenbeirats wurde allen Mitgliedern des Betroffenenbeirats angeboten, am Prozess der Neuausrichtung der Betroffenenbeteiligung in der EKD zu partizipieren. Aus diesem Prozess ging das Beteiligungsforum hervor (Konzeption des Beteiligungsforums). Die Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum besteht aus Betroffenen, die an diesem Entstehungsprozess beteiligt waren und weiterhin Interesse an der Mitarbeit hatten.

    Das Beteiligungsforum legt ein Verfahren zur Nachbesetzung in der Gruppe der betroffenen Personen fest. Hierzu wurde in einem ersten Schritt ein Gaststatus für betroffene Personen in Themen-AGs eingeführt.

  • Wie wird das Beteiligungsforum finanziert?

    Das Beteiligungsforum wird durch die EKD finanziert. Das beinhaltet auch Aufwandsentschädigungen für die Ehrenamtlichen sowie Unterstützungsangebote, etwa in Form von Supervision.

  • Welche Rollen haben die Fachstellen für sexualisierte Gewalt der EKD und der Diakonie Deutschland?

    Die Fachstelle Sexualisierte Gewalt der EKD übernimmt die Koordinierung des Beteiligungsforums. Sie organisiert die Sitzungen und Veranstaltungen und bereitet diese vor und nach. Die Fachstelle der EKD sowie die Fachstelle „Aktiv gegen Sexualisierte Gewalt“ der Diakonie Deutschland unterstützen das Beteiligungsforum organisatorisch und administrativ in seiner inhaltlichen Arbeit.