Asyl oder Einwanderung? Zur Flüchtlingspolitik in Europa
Ev. Stadtakademie Nürnberg
I. Zur theologischen Begründung des kirchlichen Einsatzes für Flüchtlinge
Flüchtlinge sind in der Bibel alles andere als ein Randthema. Das gilt in besonderer Weise für das Alte Testament, wo immer wieder zu lesen ist, dass Fremde im Allgemeinen und Flüchtlinge im Besonderen unter dem Schutz Gottes stehen. „Der Herr hat die Fremdlinge lieb.“ heißt es kurz und prägnant im 5. Buch Mose (5. Mose 10,18). Das Volk Israel ist in besonderer Weise geeignet und verpflichtet, sich der Fremden anzunehmen, weil es selbst Fremdheits- und Fluchterfahrungen gemacht hat: „Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisst um der Fremdlinge Herz, weil ihr auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen seid" (2. Mose 23,9). Diesen Bibelvers hat auch der Vorsitzende des Rates der EKD, Landesbischof Bedford-Strohm, in seinem mündlichen Bericht auf der letzten EKD-Synode zitiert. Das Zitat war dem Abschnitt zum Thema „Flüchtlinge“ vorangestellt. In diesem Abschnitt heißt es: „Vielleicht haben wir uns gerade zu diesem Thema so oft und so deutlich zu Wort gemeldet, weil die Verbindung zwischen unserem Glauben an Gott und unserem Engagement in der Welt dabei so offensichtlich ist. Das Gebot zum Schutz der Fremdlinge zieht sich durch ganz unterschiedliche Traditionen der Bibel“.
Das Neue Testament erzählt in den Evangelien die Geschichte Jesu von Nazareth. Im Matthäusevangelium wird berichtet, dass seine Eltern unmittelbar nach seiner Geburt mit ihm nach Ägypten fliehen mussten. Der, den wir Christen als Retter der Welt bekennen, war also ein Flüchtlingskind! Das spätere öffentliche Wirken Jesu fasst Matthäus mit diesem Satz zusammen: „Und Jesus zog umher in ganz Galiläa, lehrte in ihren Synagogen und predigte das Evangelium von dem Reich und heilte alle Krankheiten und alle Gebrechen im Volk.“ (Mt 4,23). Diese umfassende Sorge um die Menschen ist auch der Kirche aufgegeben: „Geht aber und predigt und sprecht: Das Himmelreich ist nahe herbeigekommen. Macht Kranke gesund, weckt Tote auf, macht Aussätzige rein, treibt böse Geister aus.“ (Mt 10, 7f) Die Kirche hat dafür einzutreten, dass die Menschen leben können. Dabei achtet sie besonders auf jene, die bedürftig sind. Davon ist im 25. Kapitel des Matthäus-Evangeliums die Rede. Sie kennen vermutlich die Rede vom Weltgericht und das Urteil, das der wiederkommende Christus spricht: „Ich bin hungrig gewesen und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen und ihr habt mich gekleidet. Ich bin krank gewesen und ihr habt mich besucht. Ich bin im Gefängnis gewesen und ihr seid zu mir gekommen. (…) Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ Damit ist die Frage, warum die Kirche sich um Fremde und Flüchtlinge sorgt und für ihre Rechte eintritt, beantwortet: Weil ihr das von ihrem Herrn aufgegeben ist, mehr noch: weil in jedem bedürftigen Menschen kein Geringerer als Christus selbst uns begegnet. Da die Kirche Christus als den Herrn der ganzen Welt glaubt, kennt ihr Einsatz für Not leidende Menschen keine nationalen oder sonstigen Grenzen.
II. Grenzen des deutschen Asylrechts
In den letzten Wochen ist mehrfach die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz laut geworden. Diese Forderung hat die EKD sich bisher nicht zu eigen gemacht. Es spricht manches dafür, die verschiedenen Rechtsregime getrennt zu halten. Auf eine Ausnahme gehe ich gleich noch ein.
Schutzsuchenden im Asylverfahren stehen andere, weiter reichende Rechte zu als Migranten, die auf der Suche nach einem besseren Leben nach Deutschland kommen. Dass sie das tun, ist mehr als verständlich, doch ist für sie das Asylrecht, das Verfolgte schützt, nicht der richtige Weg. Dass etliche Migranten gleichwohl Asyl beantragen, mag daran liegen, dass sie über andere Möglichkeiten des Aufenthalts zu Arbeitszwecken nicht informiert sind oder die Anforderungen der entsprechenden Regelungen nicht erfüllen. Hier allerdings könnte ein Einwanderungsgesetz zur Klarheit helfen. Außerdem wäre mit ihm das Signal gesetzt, dass Deutschland Fremde braucht und willkommen heißt. Vielleicht müssten aber auch Firmen offensiver um qualifizierte ausländische Arbeitskräfte werben. Obwohl die OECD Deutschland bescheinigt, eines der OECD Länder mit den geringsten Einschränkungen für die beschäftigungsorientierte Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte zu sein, wird von dem Angebot nicht wirklich Gebrauch gemacht: Wenn man alle Aufenthaltstitel zusammenrechnet, kamen 2013 insgesamt gut 33.000 Drittstaatsangehörige zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach Deutschland. Zum Studium kamen etwa 42.000, zu Ausbildungszwecken (einschließlich Schul- und Sprachkursen) knapp 10.000. Bei der Erwerbstätigkeit spielt die so genannte Blaue Karte, eine Einwanderungsmöglichkeit für Hochqualifizierte, die wichtigste Rolle. 2013 sind 4.651 Personen hiermit eingereist, 2014 9.782 Personen. Sollen unsere sozialen Sicherungssysteme stabil bleiben, brauchen wir künftig deutlich mehr Erwerbstätige. Ohne Einwanderung wäre bereits heute die Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter um 160.000 Personen gesunken. Bis 2050 würde dieses Defizit auf 14 Millionen anwachsen. Gleichzeitig würde der Altenquotient – die Zahl der Rentner und Pensionäre pro 100 Personen im erwerbsfähigen Alter – steigen. Aktuell beträgt dieser Quotient 34. 2050 werden voraussichtlich auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 70 nicht mehr erwerbstätige Personen kommen. Einwanderung kann diesen Prozess zwar nicht stoppen, aber erheblich verlangsamen. Würden jährlich 400.000 Personen zuwandern, könnte das Erwerbspersonenpotential 2050 auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden.
2013 gab es eine Nettozuwanderung von 430.000 Personen – diese Entwicklung beruht aber wohl vor allem auf der Krise in Südeuropa (58% der Nettozuzüge waren EU-Bürger) und ist damit als vorübergehend einzuschätzen.
Ausgehend von den Bedürfnissen der Bevölkerung in Deutschland und auch der Wirtschaft begrüßen wir alle Initiativen der verschiedenen Parteien, sich dieses Themas anzunehmen – neben den beiden Eckpunktepapieren von CDU und SPD haben die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, was die Zuwanderung von Menschen aus Entwicklungs- und Schwellenländern möglicherweise für diese Länder bedeutet. Es entspricht nicht christlicher Verantwortung, die Lösung unseres Demographieproblems mit einem „Brain drain“ in armen oder sehr armen Ländern zu erkaufen.
Ich komme noch einmal zur Frage nach den Grenzen des deutschen Asylrechts zurück. Alles in allem sind die Kirchen mit dem deutschen Asylrecht zufrieden. Die rechtlichen Grundlagen sind in den letzten Jahrzehnten enorm verbessert worden. Um die Qualität der Asylverfahren ist immer wieder neu zu ringen - insbesondere, wenn die Zahl der Asylsuchenden steigt. Wir sehen, dass das BAMF große Anstrengungen unternimmt, um trotz der gestiegenen Anforderungen gute Arbeit zu leisten. Dass der Flüchtlingsgipfel vom vergangenen Freitag deutlich mehr Personal in Aussicht stellt, ist ein gutes Zeichen.
Eine Einschränkung möchte ich jedoch machen: Mit Sorge betrachten wir die Debatte um die so genannten sicheren Herkunftsstaaten. Diese Regelung führte nach der Einführung des Asylkompromisses vor zwanzig Jahren zunächst ein Schattendasein. Mit Ghana und dem Senegal befanden sich lediglich zwei Staaten auf der Liste. In der letzten Zeit erfährt die Regelung der sicheren Herkunftsstaaten eine Renaissance. Im Herbst 2014 sind mit Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien drei weitere Staaten aufgenommen worden. Bekanntlich ist die Schutzquote mit 0,2% bzw. 0,3% der Antragsteller aus diesen Staaten sehr gering. Die Bedingungen für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten im Asylverfahren – Beweislastumkehr zuungunsten des Antragstellers und Verkürzung der Rechtsmittelfrist auf eine Woche – verringern jedoch auch die Chance des Einzelnen, dass seine Schutzbedürftigkeit vom Entscheider gesehen und gegebenenfalls anerkannt wird. Und Schutzbedürftige gibt es auch in diesen Staaten: Wir haben im Herbst vor der Einführung der neuen sicheren Herkunftsstaaten deutlich gemacht, dass Roma dort vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt sind – zum Teil so gravierenden, dass diese unserer Ansicht nach als Verfolgung gewertet werden könnten. Homosexuelle werden immer wieder Opfer von Gewalt und müssen dann feststellen, dass die Polizei kein Interesse an einer Verfolgung der Täter hat. Wir haben uns in der Vergangenheit stets gegen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ausgesprochen. Überlegungen, die nun im Raum stehen – nämlich die Sozialleistungen für Asylsuchende aus den sicheren Herkunftsstaaten zu kürzen und ihnen bestimmte Integrationsleistungen vorzuenthalten – lehnen wir ab. Wie aber kann dem großen Andrang aus diesen Staaten begegnet werden? Auf lange Sicht hilft sicherlich nur, die Armut vor Ort zu bekämpfen und auch für diese Menschen Wege der legalen Arbeitsmigration zu schaffen. Eine priorisierte Behandlung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und damit schnellere Verfahren können wir aber nachvollziehen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf eine Imitative der beiden Kirchen, des DGB und der BDA (Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände) hinweisen, in der wir doch einen „Spurwechsel“ – also ein Hinüberwechseln aus dem Asylrecht hin zum Aufenthalt zu Arbeitszwecken – vorgeschlagen haben. Für junge Geduldete und junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollte aus unserer Sicht eine rechtlich sichere Möglichkeit – am besten ein Aufenthaltstitel - geschaffen werden, um in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren. Theoretisch ist es zwar schon möglich, Geduldeten eine Duldung für die Dauer einer Ausbildung zu erteilen. Allerdings wird diese Möglichkeit von den Ländern bisher nur zögerlich eingesetzt. Lehrlinge mit dem unsicheren Duldungsstatus sind für Unternehmen nicht attraktiv, da sie nicht absehen können, ob sich Bildungsinvestitionen in einen Geduldeten lohnen. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wäre die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen, ein Novum. Wir sind sicher, dass das sowohl ihren Interessen als auch denen der Wirtschaft entspricht.
III. Aktuelle Probleme der europäischen Flüchtlingspolitik
Die EKD sieht vor allem zwei Probleme der europäischen Flüchtlingspolitik. Das eine Problem betrifft den Zugang der Flüchtlinge nach, das zweite die Verteilung in Europa.
Furchtbare Schiffskatastrophen im Mittelmeer führen uns mit beklemmender Regelmäßigkeit einen schrecklichen Sachverhalt vor Augen: Die Europäische Union, die sich doch als Wertegemeinschaft versteht, nimmt durch rigide Grenzsicherung und vor allem durch fehlende Zugangswege für Schutzsuchende das massenhafte Sterben auf dem Meer in Kauf. Der Tod der Menschen, unter ihnen besonders viele aus Syrien, Eritrea, Afghanistan und Irak, ist eine direkte Folge davon, dass den Schutzsuchenden kein anderer Weg bleibt, als ihr Leben zu riskieren. Nehmen wir als Beispiel ein syrisches Paar, das gemeinsam aus Aleppo aufbricht, weil die Situation dort mittlerweile so gefährlich geworden ist, dass die beiden ihres Lebens nicht mehr sicher sind. Sie fliehen in die Türkei. Noch hat die Türkei ihre Grenzen für Flüchtlinge nicht geschlossen. Die europäischen Staaten bitten Jordanien, den Irak, die Türkei und den Libanon regelmäßig darum, ihre Grenzen offen zu lassen. Von der Türkei aus möchte das Paar weiterreisen, denn es sieht dort keine Perspektive. Aber es muss feststellen: Die Weiterreise auf dem Landweg nach Griechenland oder Bulgarien ist nicht möglich – große Grenzzäune halten sie davon ab, die nur mit einem Visum passiert werden können. Es bleibt ihnen kein anderer Weg, als sich entweder illegal über die Grenze zu schlagen oder aber auf einem Boot ihr Glück über das Mittelmeer zu versuchen. Die EKD-Synode hat sich zuletzt Anfang Mai mit diesem Thema befasst und fordert, in Nachfolge von "Mare Nostrum" ein umfassendes europäisches Seenotrettungsprogramm von der Ägäis bis zur Meerenge von Gibraltar aufzulegen. Darüber hinaus müssen mehr legale Wege für Schutzsuchende in die EU eröffnet werden, indem die bestehenden Instrumente stärker genutzt werden und etwa Familienzusammenführungen erleichtert und die Vergabe von humanitären Visa ausgeweitet werden. Die Synode fordert außerdem, ein umfassendes und ehrgeiziges europäisches Neuansiedlungsprogramm aufzulegen, das möglichst vielen Flüchtlingen einen sicheren Zugang und eine Perspektive in Europa bietet. Ohne diese Maßnahmen werden wir weiterhin Tote zu beklagen haben.
Diesen Vorschlägen wird entgegen gehalten, dass dann noch viel mehr Menschen nach Europa kommen. Das mag sein. Zurzeit verbleiben zwar über 80% aller Schutzsuchenden in der Region ihres Herkunftslandes – weil sie auf eine Besserung der Lage zu Hause warten, weil sie sich in den Nachbarstaaten zu integrieren hoffen, weil es eine kulturelle Nähe zu ihrem Herkunftsland gibt und sie die Sprache sprechen. Angesichts der Zahlen von Flüchtlingen in den Nachbarstaaten ist jedoch klar, dass eine Integration so vieler Flüchtlinge nicht geleistet werden kann: 3, 96 Millionen syrische Flüchtlinge leben beispielsweise in den Nachbarstaaten Syriens, 1,7 Mio sind in der Türkei, 1,2 Mio im Libanon untergekommen. 630.000 hat Jordanien aufgenommen, der Irak 250.000. Ohne Integrationsperspektive und ohne Hoffnung auf eine Rückkehr werden also Menschen weiterwandern – die Frage ist, zu welchen Bedingungen und mit welchen Risiken.
Das zweite Problem, dem sich Europa stellen muss, ist eine Neuorienteriung bei der Verteilung von Schutzsuchenden auf die europäischen Staaten. Aktuell ist die Frage, wer für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, durch die so genannte Dublin III – Verordnung geregelt. Damit sollten vor allem zwei Probleme gelöst werden: Zum einen sollte verhindert werden, dass Schutzsuchende mehr als einmal in Europa einen Asylantrag stellen („one chance only“). Zum andern sollte die Dublin-Verordnung verhindern, dass Flüchtlinge durch die Mitgliedstaaten der EU ziehen, ohne dass ihre Asylgründe angehört wurden („refugees in orbit“). Wir haben den Eindruck, dass die Dublin-III-Verordnung diese Ziele nicht einlöst. Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Asylsuchenden äußerst ungleich in Europa verteilt sind und sich in einigen Staaten konzentrieren – wie beispielsweise in Deutschland, wo in absoluten Zahlen gemessen die meisten Asylanträge gestellt wurden (2014: 202.815, 2013: 126.705) oder auch in Frankreich, Schweden oder Großbritannien. Wenn auch der Vergleich der Flüchtlingszahlen mit der jeweiligen Bevölkerungsgröße das Bild verändert, bleibt es bei einer Ungleichverteilung der Schutzsuchenden. Das wirtschaftlich starke Deutschland belegt dann mit 2,5 Asylanträgen pro tausend Einwohner lediglich den siebten Rang noch hinter Österreich (3,3), Ungarn (4,3) und Belgien (2,1). In Schweden wurden 8,4 (2013: 5,7) Asylanträge pro tausend Einwohner gestellt. Wegen der unterschiedlichen Schutzquoten in den einzelnen Mitgliedstaaten, der stark differierenden sozialen Leistungen sowie der unterschiedlichen Behandlung wandern Schutzsuchende innerhalb der Europäischen Union weiter. So wird beispielsweise aus Griechenland und Italien über schlechte Aufnahmebedingungen berichtet. Menschenrechtsorganisationen zufolge sollen außerdem in Bulgarien Asylsuchende schweren Misshandlungen ausgesetzt sein. Bei der Weiterwanderung in einen anderen Mitgliedstaat verlieren Asylsuchende oftmals die Möglichkeit, dass ihr Antrag überhaupt inhaltlich überprüft wird.
Die EKD-Synode hat deshalb in ihrem Flüchtlingsbeschluss die Politik aufgefordert, aktiv nach Alternativen zum problematischen "Dublin"-System zu suchen. Wie diese neue Verteilung von Schutzsuchenden aussehen kann, wird bereits diskutiert. Zwei Modelle stehen einander gegenüber: Bundesinnenminister de Maizière bringt ein Quotenmodell ins Gespräch das anhand verschiedener Faktoren wie Bevölkerungsdichte und Bruttosozialprodukt festlegt, wieviel Prozent der Asylantragsteller ein Mitgliedstaat aufnehmen muss. Hier wäre zu klären, was bei einer Übererfüllung der Quote zu geschehen hat: Werden dann Asylsuchende in einen Mitgliedstaat, dessen Quote noch nicht voll ist, abgeschoben oder muss der „entlastete“ Mitgliedstaat eine Summe zur Kompensation leisten? Das andere Modell ist das so genannte „Free choice“ Modell, das das Verursacherprinzip in der Dublin Verordnung streichen und Asylsuchenden die Möglichkeit eröffnen möchte, sich einen EU-Mitgliedstaat auszusuchen. Alle Modelle haben Vor-und Nachteile, die wir gern im Gespräch vertiefen können. Jetzt bedanke ich mich zunächst einmal für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion mit Ihnen.