Stellungnahme des Brüsseler Büros der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Als Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bekennen wir uns zu den Grundwerten der Europäischen Union - der Achtung der Menschenwürde, der Solidarität und der Wahrung der Menschenrechte. Diese Werte müssen auch im Rahmen des europäischen Grenz- und M
Als Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bekennen wir uns zu den Grundwerten der Europäischen Union - der Achtung der Menschenwürde, der Solidarität und der Wahrung der Menschenrechte. Diese Werte müssen auch im Rahmen des europäischen Grenz- und Migrationsmanagements uneingeschränkt gelten.
Angesichts der geplanten Ausweitung des Frontex Mandats im Bereich Rückführungen und auf Einsätze in Drittstaaten kommt der Bereich des Grundrechteschutzes eine verstärkte Bedeutung zu. Zudem müssen klare Rechenschaftspflichten für Frontex-Beamte und den Exekutiv-Direktor festgelegt werden.
Alle beteiligten Akteure – nationale Behörden, Frontex Beamte sowie Partner in Drittstaaten – müssen nachvollziehbar für etwaige Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können. Dies erfordert transparente Verfahren, unabhängige Dokumentation und regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit, sowie die Mitbestimmung des Europäischen Parlaments bei Prioritäten der Agentur und ein durchgehendes, umfassendes Grundrechtemonitoring. Die Einrichtung eines klar definierten Kontrollgremiums zur demokratischen Kontrolle der Agentur wird ebenfalls dringend empfohlen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Grundrechte wirksam geschützt und Verstöße überprüfbar werden. Wir begrüßen grundsätzlich Bestrebungen, einheitliche Standards für das europäische Grenzmanagement und für Rückführungsverfahren zu schaffen, solange diese Standards auf einem hohen menschenrechtlichen Schutzniveau angesiedelt sind und insbesondere das nonrefoulement-Gebot beachten. Bei allen Maßnahmen müssen insbesondere die Verpflichtungen aus der EU-Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention und andere Menschenrechtskonventionen wie die für Kinderrechte oder Gewalt gegen Frauen, konsequent beachtet werden.
Durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben und Kompetenzen auf Frontex muss auch die Governance der Agentur verbessert werden, sowohl durch eine wirksame Aufsicht der Mitgliedstaaten und EU-Organe als auch durch robuste interne Kontrollmechanismen, einschließlich der Zuständigkeiten und Kapazitäten der/des Grundrechtsbeauftragten, der/des Datenschutzbeauftragten und weiterer interner Kontrollstrukturen. Die Governance-Strukturen von Frontex müssen dabei an die sich weiterentwickelnde Rolle der Agentur angepasst werden, um Transparenz, Rechenschaftspflicht und effektive Kontrolle zu gewährleisten. Die Ausweitung der Befugnisse und Zuständigkeiten der Agentur erfordert zugleich eine Stärkung der Rolle und Zuständigkeiten der/des Grundrechtsbeauftragten innerhalb der Organisation, sowie insbesondere auch der/des Datenschutzbeauftragten. Auch wenn die Rolle des Grundrechtsbeauftragten eindeutig innerhalb der Organisation angesiedelt ist, muss dieser Stelle weiterhin ein hohes Maß an Autonomie eingeräumt werden, die ihm/ihr und dem Stab eine wirksame Überwachung der Tätigkeiten der Agentur ermöglicht. Die/der Grundrechtsbeauftragte muss also mit angemessenen Zuständigkeiten, Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet 2 werden, damit er oder sie unter dem neuen Mandat diese wichtigen Aufgaben wahrnehmen kann. Insofern unterstützen wir ausdrücklich eine Stärkung der Rolle der/des Grundrechtsbeauftragten und der unabhängigen Aufsichtsgremien, einschließlich einer erweiterten externen Kontrolle durch das Europäische Parlament. Auch die Zivilgesellschaft sollte weiterhin in einem Beratungsgremium wie dem Consultative Forum vertreten sein. Diese Aufsichtsmechanismen sind unerlässlich, um das Vertrauen in das Handeln der Agentur zu erhalten und eine Kultur der Transparenz und Verantwortung zu fördern.
Konkrete und klare Kriterien für „eine schwerwiegende Verletzung der Grundrechte“, die zum Abbruch eines Einsatzes führen könnten, müssen festgelegt und das Verfahren für die Aussetzung oder den Entzug von Finanzmitteln präzisiert werden, damit dies praktikabel ist.
Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung eines unabhängigen und wirksamen Beschwerdemechanismus bei Grundrechtsverletzungen, ausgestattet mit eigenständigen Untersuchungsbefugnissen, jährlicher Berichterstattung an das Europäische Parlament und klarer Einbindung der/des Grundrechtsbeauftragten.
Besonders kritisch sehen wir den Einsatz von Standing Corps in Drittstaaten. Da EU-Recht in Drittstaaten keine unmittelbare Anwendung findet und selbst in Beitrittsstaaten nur begrenzt gilt, entsteht ein gravierendes rechtliches Vakuum. Dies erschwert nicht nur die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten, sondern auch die Möglichkeit, Fehlverhalten wirksam zu sanktionieren. Schon innerhalb der EU sind Kompetenzunterschiede und unklare Zuständigkeiten zwischen Frontex und nationalen Behörden ein strukturelles Problem; in Drittstaaten verstärken sich diese Risiken erheblich. Einsätze ohne klar definierten, rechtlich abgesicherten Rahmen dürfen daher keinesfalls ausgeweitet werden.
Des Weiteren sollte Frontex die Mitgliedstaaten bei Such- und Rettungsmaßnahmen an den Außengrenzen unterstützen. Dafür ist eine eindeutige und starke Mandatierung notwendig, ebenso wie entsprechende Kapazitäten bereitzustellen. Der Schutz des Lebens muss stets Vorrang vor sicherheitspolitischen Erwägungen haben.
Wir erinnern an den gemeinsamen Kommentar der Gruppe Christlicher Organisationen zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Europäische Grenz- und Küstenwache aus dem Jahr 20151 und verweisen auf die Relevanz einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Ausbildung der Grenzschutzbeamten. Insofern sollten die entsprechenden Einheiten bei Frontex mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werden, um insbesondere die Schulung zu Grundrechten bei Grenz- und Küstenwacheeinsätzen, zur Erkennung der Schutzbedürftigkeit von Personen, zur Sensibilität gegenüber verschiedenen Kulturen und zur Kenntnis geeigneter Verweisungsmechanismen für Personen, die internationalen Schutz beantragen, zu vermitteln. Kirchen und Nichtregierungsorganisationen stehen hier mit Informationen und Schulungsmaterial als Ansprechpartner zur Verfügung. Ziel ist es einen europäischen Standard zu setzten, der bei allen Einsätzen und Aktivitäten der Agentur eingehalten wird und auch nationale Beamte erreicht und in ihrer Arbeit positiv beeinflusst. 1 Comments on the European Commission’s proposal for a european border and coast guard COM (2015) 671 final 3
Die EKD setzt sich für eine Europäische Grenz- und Küstenwache ein, die im Dienst der Menschenrechte steht und das gemeinsame Ziel einer gerechten, solidarischen und humanitären Flüchtlings- und Migrationspolitik der Europäischen Union unterstützt. Dazu gehört auch die Rettung von Menschen aus Seenot und eine menschenrechtskonforme Rückführungspolitik. Das Ziel einer Europäischen Grenz- und Küstenwache sollte vorrangig darin bestehen, die Verantwortung für die gemeinsame Bewachung der Außengrenzen zu teilen und nicht dazu beizutragen, dass Schutzbedürftige daran gehindert werden ihren Asylanspruch geltend zu machen. Wir erinnern daran, dass eine geordnete internationale Migration vor allem durch die Bereitstellung sicherer und regulärer Wege zum internationalen Schutz erreicht werden kann.
Brüssel, den 27.11.2025