Gutachterausschuss der EKD
Anschrift
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
- Telefon
- +4951127960
- Web
- https://www.ekd.de
- GA@ekd.de
Der Gutachterausschuss ist eine neutrale, im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsunabhängige, rechtlich unselbständige Einrichtung der EKD.
Er hat die Aufgabe, die im kirchlichen Umfeld flächendeckend anbietenden Software-Hersteller bei der kontinuierlichen Verbesserung ihrer Unternehmens- und Qualitätsmanagementprozesse aktiv zu unterstützen. Darüber hinaus kann der Gutachterausschuss auch auf Antrag einer Landeskirche oder des Diakonischen Werkes einer Landeskirche tätig werden. In Fällen, in denen neben Organisationseinheiten aus dem Umfeld der evangelischen Kirche auch bei entsprechenden Einrichtungen aus dem Bereich der katholischen Kirche ein Interesse an einer Beauftragung des Gremiums besteht, kann eine Inanspruchnahme im Einzelfall entschieden werden.
Der Gutachterausschuss legt seinen inhaltlichen Schwerpunkt auf die Begleitung einer standardisierten Zertifizierung der Prozesse im Umfeld der Software-Entwicklung sowie der dort eingesetzten Qualitätssicherungsprozesse.
Bei Softwareherstellern, deren Qualitätsmanagementsystem bereits durch ein akkreditiertes Unternehmen erfolgreich zertifiziert wurde, führt er Lieferantenaudits nach Maßgabe der Regelungen der DIN EN ISO 19011 in der jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung von zusätzlichen kirchlich-diakonischen Qualitätskriterien durch.
Softwarehersteller, deren Qualitätsmanagementsystem sich noch im Stadium der Implementierungsphase befindet, werden vom Gutachterausschuss bis zur erfolgreichen Zertifizierung durch ein akkreditiertes Unternehmen ebenfalls in Form von Audits begleitet. Ziel dieser Audits ist es, unmittelbar und ausschließlich Beiträge zur Förderung und Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems zu liefern.
Um die auf gängigen Industriestandards basierenden Zertifizierungsnormen im Sinne der Anwender aus Kirche und Diakonie sinnvoll zu ergänzen, liegt ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Gutachterausschusses in der Festlegung und permanenten Überprüfung und Anpassung der zusätzlichen, spezifisch kirchlichen Qualitätskriterien.
Der Gutachterausschuss soll aus mindestens zehn Mitgliedern bestehen und darf zwölf Mitglieder nicht überschreiten. Die Mitglieder sollen in den Gliedkirchen oder bei der EKD in den Arbeitsbereichen Rechnungsprüfung, Datenschutz, Datensicherheit oder Informationstechnologie tätig sein. Sie werden vom Rat der EKD berufen.
Auftrag, Berufung und Zusammensetzung des Gremiums sind in der Satzung des Gutachterausschusses der Evangelischen Kirche in Deutschland in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt. Die Satzung des Gutachterausschusses der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 07.10.2011 (ABl. EKD 2011 S. 302) wurde zuletzt am 25.06.2021 durch den Rat der EKD geändert (ABl. EKD 2021 S. 161). Die Änderung ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Gutachterausschuss.