Föderatives Leitungs-Gremium der EKD
Die Kirchenkonferenz
Die Kirchenkonferenz der EKD ist, neben dem Rat und der Synode, das föderative Gremium in der Leitung der EKD. Auf politischer Ebene wäre sie ungefähr dem Bundesrat vergleichbar, also der Vertretung der Länder. In der Kirchenkonferenz treffen sich, in der Regel viermal im Jahr, je zwei Delegierte der 20 evangelischen Landeskirchen zur Abstimmung und zum Austausch über gemeinsame Fragen.
Direkte Mitverantwortung der Landeskirchen
In der Kirchenkonferenz schlägt sich die direkte Mitverantwortung der Landeskirchen für den Weg der EKD nieder. Denn die Hoheit über Finanzen und Recht liegt bei den Landeskirchen. Sie haben sich zu einer weitreichenden Zusammenarbeit verabredet. Mitglieder und Besucher der Kirchen erleben die evangelische Kirche daher meist als Einheit – und regionale Besonderheiten vor allem als Zeichen der Identität, die dem kirchlichen Leben am Ort und in der Region eine eigene Farbe verleihen. An den Sitzungen der Kirchenkonferenz können Gäste teilnehmen, u.a. ist dies : die Europäisch-Festländische Brüder-Unität, auch als „Herrnhuter Brüdergemeine“ bekannt. Sie ist mit der EKD vertraglich verbunden. Beide arbeiten eng zusammen.
In die Kirchenkonferenz entsenden die Landeskirchen in der Regel die beiden Personen, denen die geistliche und die juristische Leitung der Landeskirche obliegt. Das ist bei der geistlichen Leitung meist der Bischof oder der beziehungsweise die Präses. Die Bezeichnungen dafür unterscheiden sich von Kirche zu Kirche. Die juristische Leitung einer Landeskirche ist oft mit der Führung der Verwaltungszentrale verbunden, also des Landeskirchenamtes oder des Oberkirchenrates.
Abstimmung mit dem Rat erforderlich
Die Kirchenkonferenz trifft sich meist viermal im Jahr und in der Regel zusammen mit dem Rat der EKD. Das erleichtert es beiden Gremien, sich abzustimmen, wie die Grundordnung der EKD es fordert. Der Ratsvorsitzende hat auch den Vorsitz in der Kirchenkonferenz inne. Durch das weniger häufige Zusammentreten und durch ihr anders geartetes Aufgabenprofil steht die Kirchenkonferenz selten im Licht der Öffentlichkeit. Sie berät und beschließt vor allem über Fragen von Ordnung und Recht, über gemeinsame wirtschaftliche Aufgaben wie den Finanzausgleich unter den Landeskirchen und über Fragen im Blick auf die kirchlichen Beschäftigten, ihre Ausbildungswege und die Arbeitsbedingungen. Die Kirchen gehören nach dem Staat zu den größten Arbeitgebern in Deutschland.
Darüber hinaus wählt die Kirchenkonferenz zusammen mit der Synode der EKD den Rat, seinen Vorsitzenden und die Stellvertretung. In der Kirchenkonferenz selber haben die sechs Landeskirchen mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern je zwei, die anderen 14 je eine Stimme – mit wenigen Ausnahmen, etwa bei der Wahl des Rates: Dann hat jede Landeskirche nur eine Stimme. Vor der Synode kann die Kirchenkonferenz einen Bericht abgeben.
Kirchenkonferenz gilt als Ursprung der EKD
Innerhalb der Kirchenkonferenz können sich die Delegierten zu einem lutherischen und einem unierten Konvent versammeln. Das entspricht der konfessionellen Vielfalt in der EKD. Die Konvente können einzelne Aufgaben an sich ziehen, wenn sie deren Konfession und ihre gewachsenen Schwerpunkte berühren.
Die Kirchenkonferenz gilt zudem als Ursprung der EKD. 1945, wenige Monate nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, versammelten sich im hessischen Treysa die Leiter evangelischer Landeskirchen und verständigten sich auf einen gemeinsamen organisatorischen Neuanfang. Daraus entstand die EKD.
wt