Europa - Informationen Nr. 160
Kurze Meldungen
EU/EU-Jugendstrategie: Die Europäische Jugendstrategie ist geräuschlos in das Jahr 2019 gestartet. Ihre Umsetzung lässt in weiten Teilen noch auf sich warten. Zu vielen Teilkomponenten wie der Einführung des Europäischen Jugendkoordinators, der zukünftig auf europäischer Ebene das Thema Jugend als Querschnittsthema etablieren soll, gibt es bislang keine neuen Informationen.
Parallel zu diesem Prozess hat die deutsche Bundesregierung mit der Ausarbeitung ihrer nationalen Jugendstrategie begonnen. Im Oktober 2018 trat zu diesem Zwecke die neu ins Leben gerufene interministerielle Arbeitsgruppe zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Es ist noch nicht klar, ob sich erstmals auch einige Bundesländer eine eigene landesbezogene Jugendstrategie geben wollen, um Jugendpolitik auf Landesebene zu koordinieren.
Den Text der Europäischen Jugendstrategie 2019-2027 finden sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-160_KM_1
DA
KOM/Kindergeld-Indexierung: Der nationale Vorstoß Österreichs vom 1. Januar 2019, die Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten des Aufenthaltsortes der Kinder anzupassen, verletzt nach Ansicht der EU-Kommission die EU-Vorschriften über die soziale Sicherheit sowie den Grundsatz der Gleichbehandlung von Beschäftigten. Die Brüsseler Behörde hat daher am 24. Januar 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Im Rahmen der Diskussionen um die Reform der Verordnung 833/2004 hatte bereits im November 2018 der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments dem Vorstoß auf europäischer Ebene in Form der Anträge österreichischer, deutscher und dänischer Abgeordneter eine Absage erteilt. Auch die beiden großen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas hatten ihre Bedenken in Bezug auf die Einführung einer Indexierung vorgetragen. Neben drohender Rechtszersplitterung innerhalb der EU war in diesem Zusammenhang auch der hohe Verwaltungsaufwand für die Realisierung einer länderabhängigen Indexierung angeführt worden.
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Einen Link zur gemeinsamen Stellungnahme der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-160_KM-2
DP
EP/Geschäftsordnung: Am 31. Januar 2019 hat das Europäische Parlament (EP) einige grundlegende Änderungen an seiner Geschäftsordnung in Bezug auf Transparenz und Verhaltenskodizes verabschiedet.
Der neue Art. 11a der Geschäftsordnung reguliert die Verfahren in Bezug auf die Transparenz der finanziellen Interessen der Mitglieder des EPs. Er legt fest, dass sich die Mitglieder nur mit solchen InteressensvertreterInnen treffen sollten, die im Transparenz-Register registriert sind. Außerdem sollen alle Treffen, die unter diese Kategorie fallen, im Internet veröffentlicht werden. Die Beschlüsse in Bezug auf die Verhaltensregeln des EPs legen fest, dass unangemessenes Verhalten (z.B. der Einsatz von Transparenten im Plenarsaal), beleidigende Äußerungen (z.B. Verleumdungen, Hetze oder Anstachelung zur Diskriminierung) sowie Mobbing und sexuelle Belästigung keinen Platz im Parlament haben.
Die geänderte Geschäftsordnung finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-160-KM-3
TC
EuGH/Familienleistungen: Der EuGH hat am 7. Februar 2019 in der Rechtssache C-322/17 entschieden, dass das Unionsrecht nicht verlangt, dass eine Person eine Beschäftigung in einem Mitgliedstaat ausübt, um dort Familienleistungen für solche Kinder zu beziehen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Ein in Irland wohnender rumänischer Staatsangehöriger, der bei den irischen Behörden die Gewährung von Familienleistungen für seine beiden in Rumänien wohnhaften Kinder beantragt hatte, erhielt diese sowohl für den Zeitraum einer Beschäftigung in Irland als auch für einen anschließenden Zeitraum entgeltbezogener Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit, nicht aber für den Zeitraum des Bezuges von Sozialhilfe. Nach der Rechtsauffassung des EuGH verlange die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht, dass der Antragsteller für den Anspruchszeitraum eine Beschäftigung ausüben müsse. Zudem wiesen insbesondere Kontext und Zielsetzung des Rechtsaktes darauf hin, dass Familienleistungen für Kinder aus mehreren Gründen und nicht nur aufgrund einer Beschäftigung zu gewähren seien.
Das Urteil finden Sie unter: http://bit.ly/ekd-NL-160_KM-4
DP
EP/INF-Vertrag: Das Europäische Parlament hat sich in einer Entschließung am 14. Februar 2019 für die Einhaltung, Fortsetzung und Stärkung des INF-Vertrages ausgesprochen. Mitte Februar 2019 hatten die USA angekündigt, sich mit sechsmonatiger Übergangsfrist aus dem Vertrag über den Verzicht auf landgestützte atomare Mittelstreckenwaffen (INF) zurückzuziehen. Sie hatten Russland Vertragsverletzungen vorgeworfen. Russland reagierte hierauf seinerseits mit der Aussetzung des Vertrages. Die Abgeordneten sehen in dieser Entwicklung eine Bedrohung für die Sicherheit und den Frieden in Europa und weltweit. Dementsprechend fordern sie die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Übergangsfrist zu nutzen, um das Vertrauen zwischen den USA und Russland wiederherzustellen und den Ausstieg beider zu verhindern. Der INF-Vertrag solle darüber hinaus zu einem multilateralen Vertrag weiterentwickelt werden..
Die Entschließung des Parlaments finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-160_KM-5
JME
EU/Menschenrechtsbeauftrager: Am 1. März 2019 hat der ehemalige stellvertretende Premierminister und Außenminister Irlands, Eamon Gilmore, sein Amt als EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte angetreten. Damit hat er Stavros Lambrinidis abgelöst, der 2012 zum ersten EU-Sonderbeauftragten ernannt worden war.
Der Sonderbeauftragte für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Wirksamkeit und Außenwirkung der EU-Menschenrechtspolitik zu fördern. Das Mandat ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
KH
EU/Sonntagsschutz: Die Europäische Sonntagsallianz hat zum Europäischen Tag des arbeitsfreien Sonntags am 3. März 2019 erneut eine Social-Media Kampagne gestartet. Unter dem Aufruf EU4freeSunday werden Fotos, kurze Texte oder Videos gesammelt, die auf die Bedeutung eines arbeitsfreien Sonntags unter anderem für Familie, Sport oder ehrenamtliche Arbeit aufmerksam machen. Die Aktion läuft noch bis zum 4. April 2019.
Die eingegangenen Beiträge finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-160_KM-6
HA
EU/Horizont Europa: Am 19. März 2019 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission in ihren Trilogverhandlungen eine vorläufige politische Einigung über „Horizont Euro-pa“, das Nachfolgeprogramm des Forschungsför-derprogramms „Horizont 2020“, erzielt.
Im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission vom 7. Juni 2018 und dem am 12. Dezember 2018 angenommenen Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments enthält die vorläufige Einigung keine großen Änderungen hinsichtlich des allgemeinen Aufbaus des Programms. Das Programm soll weiterhin in drei Säulen aufgeteilt werden und die Finanzierungsregeln und -verfahren von Horizont 2020 bleiben erhalten. Außerdem spielt Exzellenz durch die Unterstützung einer exzellenten Grundlagenwissenschaft und die Förderung von Exzellenzinitiativen zur Stärkung der Forschung auf nationaler Ebene weiterhin eine wichtige Rolle.
In der vorläufigen Einigung konnten einige wichtige Streitpunkte, wie beispielsweise die Methode der Finanzierung des neu eingeführten „Europäischen Innovationsrates“ zur Unter-stützung von bahnbrechenden Innovationen, geklärt werden. Zwar hat der zuständige Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments dem Do-kument zugestimmt; jedoch steht die formelle Zustimmung durch das Plenum noch aus.
Den Text der vorläufigen politischen Einigung finden sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-160_KM-7
SW
EU/Regionalpolitik: Die Europäische Kommissi-on hat am 19. März 2019 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie nähere Informationen zur „Europäischen Stadtinitiative“ vorlegt. Die Einführung dieser Initiative hatte die Kommission im Verordnungsentwurf zum Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vorgeschla-gen, um Elemente des während der laufenden Förderperiode neu eingeführten Programms „Urban Innovative Actions“ weiterzuführen. Die Europäische Stadtinitiative soll nach dem Willen der EU-Kommission die derzeit fragmentierte Förderlandschaft für Projekte zur innovativen Stadtentwicklung teilweise unter einem Dach zusammenführen. Das Programm soll insbesondere die derzeitigen Programme URBACT und „Urban Innovative Actions“ umfassen sowie existierende Datensammlungen aus diversen Quellen zum Thema der innovativen Stadtentwicklung zusammentragen. Die Europäische Stadtinitiative soll mit EFRE-Mitteln in Höhe von rund 500 Mio. € ausgestattet werden, von denen 20% für den Kapazitätsaufbau und den Austausch erprobter Praktiken in und zwischen Städten aufgewendet werden sollen, 60% für innovative stadtentwicklungspolitische Experimente sowie 20% für Wissensaufbereitung, Entwicklung von Strategien und Kommunikation.
Die Mitteilung ist unter http://bit.ly/ekd-NL-160-KM_8 abrufbar.
UT
EU/Kreatives Europa: Das Europäische Parlament hat am 28. März 2019 im Plenum seine Position zum Verordnungsvorschlag für die Neuauflage des Förderprogramms KREATIVES EUROPA für den Kultur- und Kreativsektor verabschiedet (siehe auch Europa-Informationen 159). Darin fordert das Parlament eine massive Erhöhung des Budgets für KREATIVES EUROPA auf 2,806 Mrd. € (das entspräche einer Erhöhung um rund 51% gegenüber dem Kommissionsvorschlag sowie fast einer Verdopplung des Budgets in der laufenden Förderperiode), mit einem besonderen Fokus auf die Förderung von Kooperationsprojekten. Die Trilogverhandlungen sollen in Kürze beginnen.
Der Bericht des Europäischen Parlaments ist unter http://bit.ly/ekd-NL-160_KM-9 verfügbar.
UT
EP/Work-Life-Balance: Nachdem das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erzielt haben, ist die finale Verabschiedung für den 4. April 2019 vorgesehen. Der bestehende Anspruch auf vier Monate Elternurlaub soll gestärkt werden, indem zwei Monate nicht zwischen Elternteilen übertragbar sind und in der von den Mitgliedstaaten festgelegten Höhe vergütet werden. Zudem erhalten Beschäftigte einen Anspruch auf jeweils fünf Tage pro Jahr für Pflegetätigkeiten. Auch das Recht, flexible Arbeitszeitregelungen zu beantragen soll für Eltern und pflegende Angehörige durch den Rechtsakt gestärkt werden. Die Richtlinie sieht weiterhin vor, dass für Väter nach der Geburt europaweit ein Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen eingeführt wird, der in Höhe des Krankengeldes vergütet wird. Der Rechtsakt bedeutet einen erfreulichen Fortschritt. Denn nach bislang geltendem Recht ist weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene hinreichend reflektiert, dass durchaus auch Männer Betreuungs- und Pflegeaufgaben übernehmen.
Den Vorschlag der Kommission finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-160_KM-10
DP
Rat/Brexit: Der Europäische Rat hat am 10. April 2019 beschlossen, dem Vereinigten Königreich eine Verlängerung der Frist nach Art. 50 Abs. 3 EUV bis zum 31. Oktober 2019 zu gewähren. Sollte das Austrittsabkommen schon früher durch die Vertragsparteien ratifiziert werden, so erfolge der Austritt am ersten Tag des darauffolgenden Monats. Der Rat betonte, dass die nun beschlossene Verlängerung das Funktionieren der Union und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen dürfe. Betont wird auch die Verpflichtung des Vereinigten Königreichs zum Abhalten der Wahl zum Europäischen Parlament, sollte das Austrittsabkommen bis zum 22. Mai 2019 noch nicht ratifiziert worden sein. Soweit das Vereinigte Königreich dieser Pflicht nicht nachkommt, erfolge der Austritt am 1. Juni 2019. Der Rat stellte klar, dass der gewährte Zeitraum keinesfalls für erneute Verhandlungen über das Austrittsabkommen oder über die künftigen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien verwendet werden dürfe. Es stehe dem Vereinigten Königreich aber weiter frei, das Austrittsgesuch zurückzuziehen. Das Vereinigte Königreich ist damit nun aufgerufen, Farbe zu bekennen, ob es das Austrittsabkommen annimmt oder ob es das Austrittsgesuch doch noch zurückziehen wird.
Die Schlussfolgerungen des Rates finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-160_KM-11
DP