„... denn ihr seid selbst Fremde gewesen“ - Vielfalt anerkennen und gestalten
Ein Beitrag der Kommission für Migration und Integration der EKD zur einwanderungspolitischen Debatte, EKD-Texte 108, 2009
II. Zusammenleben gestalten - gesellschaftspolitische Grundlagen. Inklusion. Integration. Partizipation
Lange herrschte die Auffassung vor, Deutschland sei kein Einwanderungsland. Die politische Mehrheitsauffassung ging davon aus, dass die aus dem Ausland zugezogenen Menschen lediglich auf Zeit in Deutschland verweilen würden [38]. Der Prozess der Erstellung eines Nationalen Integrationsplans zeigt jedoch, dass die Politik beginnt, sich den Herausforderungen endlich zu stellen.
Die evangelische Kirche hat sich seit dem zweiten Weltkrieg verstärkt Menschen zugewandt, die neu in Deutschland ankommen. So beispielsweise den deutschen Flüchtlingen, die nach Ende des zweiten Weltkrieges aus den ehemaligen Siedlungsgebieten in die Bundesrepublik umsiedelten. Ab den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts gehörten dazu auch die damals so genannten "Gastarbeiter" und später Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Menschen, die vor Menschenrechtsverletzungen in ihren Herkunftsländern flohen und in jüngerer Zeit Zugewanderte jüdischen Glaubens aus der ehemaligen Sowjetunion. Neben dem diakonischen Engagement für diese Menschen haben sich die Evangelische Kirche in Deutschland und die Katholische Kirche sowie ihre Wohlfahrtsverbände mit den damit einhergehenden gesellschaftspolitischen Fragen in Denkschriften und Texten auseinandergesetzt [39]. Die Einführung der "Interkulturellen Woche" seit 1975 ist ein ebenso greifbares Resultat dieses Engagements wie die Prozesse interkultureller Öffnung in diakonischen Einrichtungen und Diensten.
Religion - Politik - Gesellschaft
Die deutliche Unterscheidung von weltlicher und geistlicher Gewalt - ein Ergebnis des Investiturstreits im 11. bis 12. Jahrhundert - hat die Rechtstradition des Westens maßgeblich mitgeprägt. In der Bibel ist diese Unterscheidung bereits angelegt. In Matthäus 22,15-22 antwortet Jesus auf die Frage der Pharisäer nach der Legitimität der kaiserlichen Steuererhebung: "Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist." Diese Differenzierung von göttlicher und irdischer Herrschaft begrenzt einerseits die weltliche Macht, indem sie ihr die Verfügung über die Sphäre des Religiösen verweigert, und bestätigt sie andererseits, indem sie ihr eine klare Eigenständigkeit zuweist [40].
Durch die Reformation wird u.a. in der Zwei-Reiche-Lehre die Verhältnisbestimmung von Kirche und Staat weiter differenziert.
Die Religionskriege des 16. und 17. Jahrhunderts zogen nicht nur enorme Verluste in der Bevölkerung nach sich, sie führten auch zur Koexistenz unterschiedlicher Konfessionen auf einem politischen Territorium. Die Bevölkerung machte deshalb erste Erfahrungen mit der Unterscheidung der Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen von der Zugehörigkeit zu einer Konfession.
Mit dem Glauben an die Gleichheit aller Menschen vor Gott und an die in der Gottebenbildlichkeit gründende unveräußerliche Würde des Menschen leistete die christlich-jüdische Tradition einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Formulierung der Menschenrechte, zu denen auch das Recht auf Religionsfreiheit gehört. Die Forderung der Aufklärung nach einer strikten Trennung von Kirche und Staat einerseits und die Erfahrungen der nach religiöser Freiheit suchenden Siedler in Amerika andererseits halfen dazu, dass dieses Recht z.B. bereits in der Virginia Declaration of Rights aus dem Jahr 1776 genannt wird.
Die Industrialisierung des 19. Jahrhunderts führte zur Abwanderung der erwerbslos gewordenen Bauern in die Zentren, zur Entstehung der modernen Städte und zum Zerfall traditioneller Familienstrukturen. Sie löste Wanderungsbewegungen in ganz Europa aus [41]. Die Trennung schließlich von privatem und öffentlichem Raum in Abgrenzung zur Sphäre staatlichen Handelns war Voraussetzung für die Herausbildung eines der Strukturmerkmale des demokratischen Systems: der Vielfalt (Pluralität).
Vielfalt bejahen
Alle Menschen sind zum Ebenbilde Gottes geschaffen. Die Schöpfung Gottes ist auf Vielfalt angelegt. Inmitten einer unerschöpflichen Fülle kreatürlichen Lebens schafft Gott den Menschen, der nur in Beziehung zu anderen seiner Bestimmung zum Bilde Gottes gerecht wird: "Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei" (1. Mose 2,18). Geschöpf ist der Mensch nicht für sich allein, sondern nur in der Vielfalt der Daseins- und Lebensbezüge, in einer Gemeinschaft der Verschiedenen. Davon erzählt die sogenannte "Urgeschichte" in den ersten elf Kapiteln der Bibel. Die Geschichte der Menschheit, die mit Adam und Eva beginnt, macht deutlich: Zum Geschöpfsein des Menschen gehört die Gemeinschaft, die Lebendigkeit des menschlichen Miteinanders. Die biblischen Erzählungen berichten ganz selbstverständlich, wie aus den ersten Menschen allmählich eine Vielzahl von Völkern, Sprachen und Kulturen entsteht. Sie verschweigen aber auch nicht die unterschiedlichsten Versuche, Vielfalt durch Gewalt und Unterdrückung zu unterbinden oder rückgängig zu machen. Mit dem Mord Kains an seinem Bruder Abel kommt die "Sünde des Nein zum Anderen" [42] in die Welt, die seitdem die Geschichte der Menschheit begleitet.
Die Geschichte vom Turmbau zu Babel (Gen 11) lässt sich als Versuch auslegen, die vielfältig gewordene Welt zu vereinheitlichen [43]. Der Bau der einen Stadt, des einen himmelhohen Turms und die eine Sprache - wörtlich übersetzt eigentlich die eine Rede mit lauter übereinstimmenden Wörtern - sollen Vielfalt zum Verschwinden bringen. Eindeutigkeit und Uniformität statt Mehrdeutigkeit und Kommunikation: Das ist das bedenkliche Programm der Turmbau-Gesellschaft. In dieser Interpretation erzählt die alte Geschichte davon, wie Gott das imperiale Vereinheitlichungsprojekt scheitern lässt. Es wird Raum geschaffen für eine Vielzahl von Völkern und Kulturen. Dass Gott Sprachen verwirrt und Menschen zerstreut hat, bedeutet so göttliche Befreiung aus uniformer Einheit zu lebendiger Vielgestaltigkeit. Aus der einen Sprache wird das Gemenge vielfacher Bedeutungen.
Die Pfingstgeschichte schildert die Gemeinschaft und Einheit der Christengemeinde in sprachlicher und kultureller Vielfalt als Früchte der begeisternden Gaben Gottes. Die Kirche ist so von ihren Anfängen an auf Vielfalt hin angelegt und immer neu dazu herausgefordert. Kommunikation geschieht in unterschiedlichen Sprachen auf vielfältige Weise - jede und jeder hört und versteht in der eigenen Sprache. Auf dem sogenannten Apostelkonzil im Jahr 48/49 in Jerusalem wurde darum gerungen, dass der Glaube an Christus jüdisch-christliche und heidenchristliche Ausprägungen haben kann, also nicht auf eine bestimmte Kultur festgelegt ist, sondern wesentlich von der Vielgestaltigkeit lebt. In Christus sind die Unterschiede aufgehoben im doppelten Wortsinn: Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus (Gal 3,28). Gott macht trotz aller Unterschiede keinen Unterschied im Ansehen der Person. So schützt und bewahrt er die kulturelle Vielfalt und die Unverwechselbarkeit jeder einzelnen Person und ihrer Geschichte.
Die Kirche legt Zeugnis von ihrer göttlichen Bestimmung ab, indem sie sich entschieden und erkennbar an der Gestaltung des Zusammenlebens in der offenen Gesellschaft beteiligt. Gemeinsamkeiten fördern, Unterschiede bewältigen - das ist der Schlüssel zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzung für das bewusste Mitwirken am gesellschaftlichen Zusammenhalt ist die Überprüfung der eigenen Perspektive. Nicht immer ist es hilfreich, die eigene kulturelle Herkunft als absoluten Bezugspunkt zu nehmen, zumal die deutsche Kultur gar nicht in sich homogen ist. Einheimische und neu Eingewanderte, Christinnen und Christen, Musliminnen und Muslime sowie Flüchtlinge sind gleichermaßen Teil der Gesellschaft. Diese Einsicht gilt es auch zugunsten eines inkludierenden Sprachgebrauchs umzusetzen, indem separierende Wendungen in der Bedeutung von "wir" und "die anderen" kritisch hinterfragt werden.
Sowohl Kirchengemeinden als auch übergemeindliche kirchliche Einrichtungen, Landeskirchen und die EKD sehen jede Person in universaler Perspektive als Trägerin unveräußerlicher Menschenrechte und zugleich in partikularer Perspektive als Subjekt ihrer eigenen Lebensführung, die ein legitimes Interesse daran hat, dass ihr Leben gelingt. Diese Doppelperspektive versuchen sie im Alltag umzusetzen. Gleichzeitig bietet die plurale Gesellschaft zahlreiche ethnisch, kulturell und religiös geprägte Orientierungen. Kirche erkennt diese Vielfalt an und bringt ihre eigenen Vorstellungen und Erfahrungen eines christlichen Lebens ins Gespräch ein. Sie verhält sich wachsam, wenn bestimmten Bevölkerungsgruppen die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben vorenthalten wird. Sie tritt gegen Ausgrenzung und Diskriminierung ein. Zugleich ist sie sensibel für die Bedürfnisse nach Selbstvergewisserung und Geborgenheit in der Gemeinschaft. Wenn bestimmte Überzeugungen oder Praktiken der Menschenwürde und den Menschenrechten widersprechen, setzt sie sich für die Opfer ein und bezieht Position.
Diese christliche Überzeugung gilt es immer wieder neu in die heutige Realität einer pluralen Einwanderungsgesellschaft zu übersetzen.
Schlüsselbegriff Integration
Mit ihrem breit angelegten Nationalen Integrationsplan von 2007 und dem ein Jahr später vorgelegten Fortschrittsbericht hat die Bundesregierung unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie Integration als umfassende gesellschaftspolitische Aufgabe betrachtet.
Was jedoch unter Integration genau zu verstehen ist, und welche Erwartungen an wen gerichtet werden, ist nicht immer klar definiert. In der Fachdiskussion wird darunter ein wechselseitiger Prozess zwischen Gesellschaft und Individuen verstanden, der die Herstellung von gleichen Chancen und vollen Zugang zu den gesellschaftlichen Gütern und Diensten zum Ziel hat. In dieser Bedeutung ist der Begriff synonym mit dem Begriffspaar Partizipation und Inklusion (Einbeziehung) zu verstehen. Der Ansatz findet sich ebenfalls in den elf "Gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwandererinnen und Einwanderern in der Europäischen Union" [44].
In seinem Beitrag "Zusammenleben gestalten" [45] aus dem Jahr 2002 stellte der Rat der EKD fest: "Dem Begriff ‚Integration' kommt (...) in der gegenwärtigen Diskussion eine Schlüsselrolle zu. Integration ist ein kontinuierlicher Prozess. Sein Ziel ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Dieser Prozess schließt für die Hinzukommenden die Übernahme von Rechten und Pflichten der aufnehmenden Gesellschaft ein."
Es wird von Zuwandernden insbesondere erwartet, dass sie Deutsch lernen, da die Kenntnis der Verkehrssprache eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zu fast allen gesellschaftlichen Bereichen darstellt.
Ein gelingender Integrationsprozess ist immer auf Wechselseitigkeit angelegt [46]. Integration braucht Begegnungsgeschichten. In einem kontinuierlichen wechselseitigen Geschehen gilt es, durch gegenseitige Auseinandersetzung, durch Kennenlernen und Annäherung, das Feststellen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und die Übernahme gemeinsamer Verantwortung das Zusammenleben zu gestalten. Ein solcher kontinuierlicher Prozess zielt also gerade nicht auf vollständige Assimilation der Zugewanderten unter Aufgabe der eigenen kulturellen Identität.
Den Gedanken der Wechselseitigkeit greift der Rat der EKD auch in der Handreichung "Klarheit und gute Nachbarschaft - Christen und Muslime in Deutschland" auf, hier nicht auf die Einwanderung, sondern auf das Zusammenleben der Religionen bezogen: "Hier gibt es viele Gelegenheiten zum Dialog und zur Einübung von wechselseitiger Toleranz und Kompromissbereitschaft. In dem gleichen Maße, in dem von Muslimen verlangt werden kann, dass sie offen sind, die kulturelle, religiöse, politische und rechtliche Prägung in Deutschland zu verstehen, darf auch von den nicht-muslimischen Gesprächspartnern erwartet werden, dass sie bereit und interessiert sind, die Fragen, Irritationen und die Kritik von Menschen anderer Prägung zu hören und zu bedenken. "Die Anerkennung und Respektierung anderer Überzeugungen ist die unabdingbare Voraussetzung für diese Wechselseitigkeit." [47]
Vor Ort scheint Integration leichter zu gelingen als gesamtgesellschaftlich und politisch. Die jüngste Forschung zeigt: Die Bezüge zum Gemeinwesen, in dem Eingewanderte leben, sind in der Regel sehr stark. Im Vergleich zu anderen Einwanderungsländern scheint die lokale Bindung, die Identifikation mit einer Stadt oder einem Stadtteil, bei in Deutschland lebenden Eingewanderten besonders stark ausgeprägt zu sein. Kommunale Integrationspolitik kann und sollte sich diese Fakten zunutze machen. Dies ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt auch für alle Kirchengemeinden, die nicht nur die Kerngemeinde, sondern den Sozialraum im Blick haben. Der Prozess der Integration in diesem Sinne ist Voraussetzung für ein Gefühl von Beheimatung.
Inklusion und Partizipation
Inklusion oder Einbeziehung verlangen, jeden Menschen in seiner Individualität zu akzeptieren und ihm die Möglichkeit zu geben, in vollem Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben. Unterschiede werden zwar bewusst wahrgenommen, aber nicht in Frage gestellt. Es ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, Strukturen zu schaffen, so dass Personen im Blick auf ihr Herkommen und ihre Zugehörigkeit zu einer Ethnie wie alle anderen auch auf die ihnen eigene Art wertvolle Leistungen einbringen können. Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die das menschliche Grundbedürfnis nach Sicherheit erfüllen und den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen gewährleisten - bei der Bildung, dem Arbeitsmarkt, der Gesundheitsversorgung und dem Netz der sozialen Sicherung. Dieses Verständnis kommt auch im Nationalen Integrationsplan zum Ausdruck.
Der Begriff Inklusion wird gruppenübergreifend verwendet. Zentrale Bedeutung hat er in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Aber auch auf europäischer Ebene wird der Begriff Inklusion benutzt: in den Bereichen Arbeitsmarkt, Armutsbekämpfung und bei den "Gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwandererinnen und Einwanderern". Die Denkschrift des Rates der EKD zur Armut in Deutschland [48] beschreibt Inklusionsprobleme als Phänomene relativer Armut in einer reichen Gesellschaft und analysiert sie unter dem Leitgedanken der Teilhabegerechtigkeit. Zu beobachten ist eine Spaltung der Bevölkerung in Gewinner und Verlierer in den Bereichen Bildung und Soziales.
Diese Spaltung wird von ausländerrechtlichen Implikationen und Tendenzen ethnisch bedingter Ausgrenzungen zum Teil überlagert und verschärft: Gewinner gibt es sowohl bei den Eingewanderten wie Verlierer unter den Einheimischen. Eingewanderte sind jedoch von den negativen Folgen dieser Spaltung besonders häufig betroffen.
Die EKD hat sich deutlich positioniert, indem sie auf die Verpflichtung des Gemeinwesens hinweist, Partizipation und gerechte Teilhabe - "umfassende Beteiligung aller an Bildung und Ausbildung sowie an den wirtschaftlichen, sozialen und solidarischen Prozessen der Gesellschaft" [49] - zu ermöglichen und das Armutsrisiko aller gefährdeten Gruppen zu reduzieren. Insbesondere im Bildungsbereich besteht hier vor dem Hintergrund der Einwanderungsgesellschaft dringender Handlungsbedarf [50]. Der Begriff Partizipation bezeichnet darüber hinaus die Einbindung von Personen in Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse. Die Beteiligung kann verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel als Bürgerbeteiligung, in einem Interessenverband oder einer politischen Partei. Das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes mitzuwirken, gehört zu den Menschenrechten [51].
Mehr als vier Millionen Drittstaatenangehörige sind von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen und dadurch in ihrer Mitwirkung an Willensbildung und Entscheidungen behindert. Um eine größere Deckung von Staatsvolk und Wohnbevölkerung zu erreichen, sollte der Erwerb der Staatsangehörigkeit erleichtert werden. Darüber hinaus ist die Vertretung von Menschen mit Migrationshintergrund in öffentlichen und privaten Einrichtungen in verantwortlichen Positionen zu gering und muss verbessert werden.
Der Zweite Freiwilligensurvey der Bundesregierung zeigt, dass Eingewanderte mehrheitlich bürgerschaftlich aktiv sind und hinsichtlich ihrer Gruppen- und Vereinsmitgliedschaften nur geringfügig unter den Vergleichszahlen für Einheimische liegen. "Bestimmt" oder "eventuell" bereit zu freiwilligem Engagement sind unter den Nicht-Aktiven sogar mehr Eingewanderte als Nicht-Eingewanderte [52].