Stellungnahme zum SOGISchutzG-Entwurf

des Bundesministeriums für Gesundheit

Statement

des Bevollmächtigten des Rates der EKD

bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

           

zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit

 

„Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität“ (SOGISchutzG)

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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) lehnt jede Form der Diskriminierung aufgrund einer sexuellen Orientierung aus theologischen und ethischen Gründen. So hat der Rat der EKD in seiner Orientierungshilfe „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit – Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ 2013 festgehalten, dass „gleichgeschlechtliche Partnerschaften, in denen sich Menschen zu einem verbindlichen und verantwortlichen Miteinander verpflichten, auch in theologischer Sicht als gleichwertig anzuerkennen“ sind.  Konversionstherapien lehnt die EKD deshalb entschieden ab und teilt das grundlegende Urteil des Referentenentwurfs: „Weder bei nicht heterosexuellen Formen der Sexualität noch bei Trans- und Intersexualität als solcher handelt es sich um eine Krankheit. Daher bedürfen sie auch keiner medizinischen Behandlung.“

 

Die Evangelische Kirche in Deutschland unterstützt deshalb das Anliegen des Referenten­entwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit. Insbesondere begrüßt die EKD die Absicht, eine rechtliche Regelung zu schaffen, die geeignet ist, die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit, die in der Rechtsprechung aufgrund von Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG als Grundrecht angesehen wird, auch für nicht heterosexuelle Jugendliche besser zu schützen.

 

Fraglich erscheint indes, ob der Straftatbestand der „Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder selbstempfundenen geschlechtlichen Identität“ bereits hinreichend klar bestimmt ist, was von Relevanz für das seelsorgliche Gespräch mit Heranwachsenden ist. Dieses sollte davor geschützt werden, undifferenziert unter Strafandrohung gestellt zu werden.