Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, besser gegen Gewalt schützen
Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
Die EKD und die katholische Kirche unterstützen das Ziel der Bundesregierung, Gewalt gegenüber Personen entgegenzutreten, die in besonderer Weise dem Gemeinwohl dienen. Menschen, die in staatlichen, kommunalen, gesundheitlichen oder rettungsdienstlichen Zusammenhängen Verantwortung übernehmen, werden zu Recht als besonders schutzwürdig angesehen.
Die zunehmenden Angriffe auf Menschen in gemeinwohldienenden Tätigkeiten sind indes Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung, die nicht nur strafrechtlich, sondern auch präventiv und strukturell adressiert werden muss. Zudem halten wir es für wichtig, auch Personen der Seelsorge und der psychosozialen Notfallversorgung, der Krankenhausseelsorge und klinischen Krisenintervention in den neu zu schaffenden Straftatbestand aufzunehmen. Ihre Tätigkeiten finden häufig in unmittelbarer Nähe zu eskalationsanfälligen Situationen statt und verdienen daher ebenfalls einen ausdrücklichen strafrechtlichen Schutz.
Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union