Handreichung der EKD zu Umsatzsteuerpflichten
Was Kirchengemeinden zur Neuregelung des Umsatzsteuerrechts wissen müssen
Auf Kirchengemeinden und andere kirchliche Körperschaften kommt spätestens zum 1. Januar 2023 eine wichtige Neuerung zu. Mit dem Ende einer Übergangsregelung unterliegen sie dem schon mit Wirkung zum Jahr 2017 reformierten Umsatzsteuergesetz. Als „juristische Personen des öffentlichen Rechts“ entstehen für sie in einer Vielzahl von Fällen neue umsatzsteuerrechtliche Pflichten. Diese neue Rechtslage wirft für die betroffenen Gemeinden und ihre Verantwortlichen viele Fragen auf und fordert Entscheidungen. Die vorliegende Handreichung ist eine nützliche Hilfe dafür. Sie wurde von einer ökumenischen Arbeitsgruppe erarbeitet und hat insbesondere die praktischen Fragestellungen der Kirchengemeinden im Blick.
Nützliches „Steuer-ABC“
Die Handreichung informiert über die neue Rechtslage und gibt Hinweise und Handlungsempfehlungen. Ein umfassendes „Steuer-ABC“ mit vielen praxisnahen Beispielen erklärt, in welchen Fällen Umsatzsteuer fällig wird.
Das Themenspektrum betrifft sämtliche Tätigkeitsbereiche von Kirchengemeinden, unter anderem
- Erlöse aus dem Basarverkauf und Eine-Welt-Läden,
- Verpachtung von Flächen und Räumen,
- Eintrittsgelder für Konzerte,
- Verbuchung von Kirchensteuer,
- Rechnungstellung und
- Umgang mit Sponsoring und Spendengeldern.
Weitere hilfreiche Arbeitsmaterialien finden sich im Anhang.
Für wen ist dieses Heft?
Die Handreichung ist von großem praktischem Nutzen für alle mit der Finanzverwaltung von Kirchengemeinden und anderen öffentlich-rechtlich organisierten kirchlichen Institutionen Betrauten:
- Pastorinnen und Pastoren
- Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher
- Geschäftsführung/Leitung von Tagungs- und Bildungshäusern u. Ä.
ub
Das zentrale Anliegen der ökumenischen Handreichung ist es, kirchliche Körperschaften über die neue Rechtslage im Bereich des Umsatzsteuerrechts zu informieren, Hinweise und Handlungsempfehlungen zu geben und anhand von Beispielen („Steuer-ABC“) die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Tätigkeitsfeldern zu skizzieren.
Die Landeskirchen sind über das Erscheinen des Heftes informiert. Ihr Bedarf an Printexemplaren ist bereits ermittelt und wird regional über die Landeskirchen und deren zuständigen Stellen organisiert.