Fragen zur Trauerfeier und Bestattung

Trauerkranz mit Schleife.

Über Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen informieren Sie Ihre örtlichen Kirchengemeinden und Bestattungsunternehmen.

  • Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

    Oft äußern Menschen vor ihrem Tod Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche bekannt sind, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Trauerfeier, die Liedauswahl und mögliche Formen der Bestattung. Auch die Bestatter beraten Sie dazu.

  • Wer ist für die Bestattung zuständig?

    Normalerweise übernimmt der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde die Bestattung, wo der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war. Es reicht ein Anruf, um diese zu informieren. Der Pfarrer oder die Pfarrerin setzt sich dann wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung. Manchmal stellen auch Bestatter den Kontakt her.

  • Und wenn ein anderer Pfarrer, eine andere Pfarrerin nähersteht?

    Wird für die Beerdigung ein anderer Pfarrer oder eine andere Pfarrerin gewünscht, muss die zuständige Kirchengemeinde einen Abmeldeschein (Dimissoriale) ausstellen. Der andere Pfarrer oder die andere Pfarrerin muss dann entsprechend benachrichtigt werden.

  • Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

    Wer aus der Kirche austritt, verzichtet damit auch auf eine kirchliche Trauerfeier. In der Regel werden daher nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Andere können in begründeten Ausnahmefällen kirchlich bestattet werden, vor allem wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt scheint.

    Hat der oder die Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann auch nicht kirchlich bestattet werden. Selbst dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Angehörigen ist. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen jedoch seelsorglich begleiten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich als Angehörige am besten an Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

  • Was kostet eine kirchliche Bestattung?

    Aussegnung, seelsorgerliche Begleitung sowie die liturgische und musikalische Gestaltung des Gottesdienstes sind für evangelische Kirchenmitglieder in der Regel kostenfrei. Bisweilen können für die Nutzung der Friedhofskapelle oder Kirche Gebühren hinzukommen. In manchen Fällen erhält der Organist oder die Organistin ein Honorar. Am besten fragen Sie in der Kirchengemeinde vor Ort nach den genauen Bedingungen. Daneben bezahlen Sie ein Bestattungsunternehmen für seine Leistungen und Auslagen wie Sarg, Grab, Kränze oder Blumen.

  • Gibt es eine ökumenische Bestattung?

    Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden.

  • Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

    Seitens der Kirche bestehen dabei keine Probleme. Die Ordnung der örtlichen Friedhofsverwaltung regelt, ob die Bestattung Auswärtiger erlaubt ist.

  • Kann ein Kind kirchlich bestattet werden, wenn es noch nicht getauft war?

    Ja, wenn die Eltern das wünschen. Auch ein tot geborenes Kind kann auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Viele Friedhöfe haben eine besonders gestaltete Grabstätte für früh verstorbene Kinder.

  • Kann jemand, der sich das Leben genommen hat, kirchlich bestattet werden?

    Ja. Eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung. Angehörige sind oft geschockt, hilflos und von Schuldgefühlen geplagt. Sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer, ihrer Pfarrerin.

  • Was ist eine Aussegnung?

    Früher haben die Angehörigen von einem Verstorbenen in dessen Wohnung Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer.

    Heute ist ein solcher Abschiedssegen an unterschiedlichen Orten denkbar: Am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz, im Alters- und Pflegeheim oder im Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche. Auch die Seelsorgerinnen und Seelsorger in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen können Sie danach fragen.

  • Ist eine kirchliche Trauerfeier öffentlich?

    Trauergottesdienste finden grundsätzlich an öffentlich zugänglichen Orten statt, in der Regel in der Kirche oder Friedhofskapelle. Daher kann niemandem die Teilnahme an einer kirchlichen Trauerfeier verwehrt werden. Im Anschluss an die Trauerfeier laden manche Angehörige oder Hinterbliebene die Trauergäste zu einem privaten Beisammensein ein. In zwanglosem Rahmen können sie Erinnerungen an die verstorbene Person austauschen.

  • Ist eine Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof (ohne Trauerfeier) möglich, auch wenn man nicht Kirchenmitglied ist oder einer anderen Konfession angehört?

    Die jeweilige Friedhofsordnung regelt, welche Voraussetzungen für die dortige Bestattung erfüllt sein müssen. Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung oder direkt an die Kirchengemeinde, zu der der Friedhof gehört.

  • Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

    Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es im Trauergottesdienst meist Menschen, die mitsingen. Eine Alternative kann es sein, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.

  • Haben Sie weitere Fragen? Ihre Frage ist nicht dabei?

    Schreiben Sie an info@ekd.de oder rufen Sie an beim Info-Service, Telefon (kostenfrei) 0800- 50 40 602 (Montag bis Freitag außer an bundesweiten Feiertagen von 9 bis 18 Uhr). Oder nehmen Sie mit ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer Kontakt auf. Sie geben Ihnen gerne Antworten.