Wer aus der Kirche austritt, verzichtet damit auch auf eine kirchliche Trauerfeier. In der Regel werden daher nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Andere können in begründeten Ausnahmefällen kirchlich bestattet werden, vor allem wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt scheint.
Hat der oder die Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann auch nicht kirchlich bestattet werden. Selbst dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Angehörigen ist. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen jedoch seelsorglich begleiten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich als Angehörige am besten an Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.