Publizitätsvorschriften

Bedingung für eine Förderung aus EU-Mitteln ist, dass die Herkunft dieser Gelder aus dem Haushalt der Union deutlich gemacht wird.

Bei allen Veröffentlichungen eines Projekts – sei es eine Broschüre, ein Flyer, eine Pressemitteilung oder eine Website - ist das EU-Logo einzufügen und das jeweilige Förderprogramm zu nennen.

Bei Infrastruktur- und Baumaßnahmen ab einem bestimmten Wert ist außerdem ein Hinweisschild aufzustellen, aus dem hervorgeht, aus welchem EU-Förderprogramm das Projekt bezuschusst wurde.

Der Publizitätsgrundsatz fordert außerdem, dass Begünstigtenverzeichnisse durch die Europäische Union veröffentlicht werden, in denen der Name des Projekts, der Name der begünstigten Person oder Organisation sowie die Fördersumme genannt werden.