Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen

EKD-Text Nr. 65, 1999

2. Informationen zu Genitalverstümmelung

"Ich war gerade zwölf geworden, als ich beschnitten wurde. Ich erinnere mich immer noch sehr genau an die Operation und an die Zeremonie, die damit einherging. In dem Dorf, in dem ich lebte, wurde die Beschneidung nur an zwei Tagen der Woche durchgeführt: an Montagen und an Donnerstagen. Ich weiß nicht, ob ein Brauch dahinterstand. Ich sollte zusammen mit den anderen Mädchen meines Alters beschnitten werden. Am Abend davor wurde gefeiert. All die alten und jungen Leute des Dorfes versammelten sich und stopften sich mit Essen voll. Die Tamtams wurden laut geschlagen, bis spät in die Nacht hinein. Sehr früh am nächsten Morgen brachten mich meine beiden Lieblingstanten zu der Hütte, wo die Beschneiderin mit einigen anderen jüngeren Frauen wartete. Meine Mutter geriet zu leicht aus der Fassung, als daß sie irgend etwas mit dem, was geschah, zu tun haben wollte. Die Beschneiderin war eine alte Frau, die zur Kaste der Hufschmiede gehörte. Hier in Mali sind es meist Frauen dieser Kaste, die die Beschneidung der Klitoris und die Infibulation durchführen. Auf der Schwelle der Hütte tauschten meine Tanten die vorgeschriebenen Begrüßungsformeln aus und ließen mich dann in den Händen der Beschneiderin. In diesem Augenblick hatte ich das Gefühl, als ob sich die Erde unter mir öffnen würde. Eine Vorahnung? Angst vor dem Unbekannten? Ich wußte nicht, was Beschneidung war, aber ich hatte schon mehrmals gerade beschnittene Mädchen gehen sehen, und ich kann dir versichern, daß es kein schöner Anblick war. Von hinten hätte man denken können, sie seien kleine, gebückte Frauen, die versuchten, ein Lineal zwischen ihren Knöcheln zu balancieren, ohne es fallen zu lassen. Meine Verwandten hatten mir gesagt, daß die Beschneidung nicht schmerzhaft sei. Es täte nicht weh, hatten sie mir wiederholt versichert.

Aber die Erinnerung an den Ausdruck auf den Gesichtern der beschnittenen Mädchen, die ich gesehen hatte, ließ Angst in mir aufsteigen. Versuchten diese älteren Frauen nicht nur einfach, mich zu beruhigen und meine Ängste zu beschwichtigen?

Sobald ich in der Hütte war, begannen die Frauen mein Loblied zu singen, aber ich war so verängstigt, daß ich nicht hinhörte. Meine Kehle war trocken, und ich schwitzte, obwohl es früh am Morgen und noch nicht heiß war. 'Leg dich dort hin', sagte die Beschneiderin plötzlich zu mir und zeigte auf eine auf dem Boden ausgebreitete Matte. Ich hatte mich kaum hingelegt, als ich spürte, wie meine dünnen schmächtigen Beine von kräftigen Händen fest gepackt und weit auseinandergezogen wurden. Ich hob meinen Kopf. Zwei Frauen auf jeder Seite drückten mich zu Boden. Auch meine Arme wurden festgehalten, so daß ich sie nicht bewegen konnte. Plötzlich spürte ich, wie man mir etwas Eigenartiges über meine Genitalien streute. Erst später erfuhr ich, daß es Sand war. Man meinte anscheinend, daß das die Beschneidung erleichtere. Was ich spürte, war höchst unangenehm. Eine Hand hatte einen Teil meiner Genitalien ergriffen. Mein Herz setzte einen Schlag lang aus. In diesem Moment hätte ich alles gegeben, um tausend Meilen weit weg zu sein; dann brachte mich ein Schmerz, der mich durchfuhr, aus meinen Fluchtgedanken in die Realität zurück. Ich wurde bereits beschnitten: Zuerst wurden mir die kleinen Schamlippen weggeschnitten, dann die Klitoris. Die Operation schien eine Ewigkeit zu dauern, da sie 'perfekt' sein mußte. Ich war in einer endlosen Agonie gefangen, die mich sowohl körperlich als auch seelisch auseinanderriß. Es wurde vorausgesetzt, daß Mädchen meines Alters in dieser Situation nicht weinten. Ich brach die Regel. Ich reagierte von Anfang an mit Tränen und Schmerzensschreien. Ich spürte, daß ich naß war. Ich blutete. Das Blut schoß in Strömen heraus. Dann behandelten sie mich mit einer Mischung aus Butter und Heilkräutern, die das Blut zum Stillstand brachte. Niemals zuvor hatte ich einen so entsetzlichen Schmerz gespürt!

Danach lockerten die Frauen ihren Griff und gaben meinen verstümmelten Körper frei. In dem Zustand, in dem ich mich befand, hatte ich nicht das Bedürfnis aufzustehen. Aber die Stimme der Beschneiderin zwang mich dazu. 'Es ist alles vorbei! Du kannst aufstehen. Du siehst, es war im Grunde doch gar nicht so schlimm!' Zwei Frauen in der Hütte halfen mir auf die Füße. Dann zwangen sie mich, zurück zu den anderen Mädchen zu gehen, die bereits beschnitten worden waren, und auch noch dazu, mit ihnen zusammen zu tanzen. Es war wirklich zuviel verlangt. Trotzdem versuchten alle Mädchen ihr Bestes. Umkreist von jungen und alten Menschen, die sich aus diesem Anlaß um uns versammelt hatten, begann auch ich, mich zu bewegen und ein paar Tanzschritte zu machen, wie es mir die Frauen befahlen. Ich kann nicht beschreiben, wie ich mich in diesem Moment fühlte. Da war der brennende Schmerz zwischen den Beinen. Tränenüberströmt hüpfte ich eher, als daß ich tanzte. Ich war, was man ein schwaches Kind nannte. Ich war erschöpft, ausgelaugt. Als die Aufseherinnen uns weiterhin zu diesem endlosen monströsen Tanz antrieben, spürte ich, wie plötzlich alles um mich herum verschwamm. Dann wußte ich nichts mehr. Ich war in Ohnmacht gefallen. Als ich wieder zu Bewußtsein kam, lag ich in einer Hütte, und mehrere Personen standen um mich herum.

Die schrecklichsten Augenblicke danach waren, wenn ich Stuhlgang hatte. Es dauerte einen Monat, bis ich vollständig verheilt war, da ich mich dauernd dort kratzen mußte, wo mich die Wunde an meinen Genitalien juckte. Als es mir besser ging, verspotteten mich alle, da ich, wie sie sagten, nicht tapfer gewesen sei." (7)

Formen der Genitalverstümmelung

Für die Praxis der Genitalverstümmelung findet sich häufig der Begriff "Beschneidung". Er bagatellisiert jedoch die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen, indem er die Assoziation zur männlichen Vorhautbeschneidung herstellt. Es handelt sich aber um schwere Eingriffe in die physische und psychische Integrität von Mädchen und Frauen. Man versteht unter Genitalverstümmelung jede teilweise oder völlige Beseitigung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane oder eine andere Verletzung von weiblichen Geschlechtsorganen, sei es aus kulturellen oder aus anderen nicht-therapeutischen Gründen. (8)

In den verschiedenen Ländern existieren unterschiedliche Formen der Verstümmelung an Mädchen und Frauen. Die Eingriffe werden sowohl an Säuglingen, Mädchen im Alter von zwei bis zehn Jahren oder an Frauen vor der Hochzeit bzw. der Geburt des ersten Kindes vorgenommen. Alle Eingriffe schädigen die Genitalien irreparabel.

Klitoridektomie ist das Einstechen, Ritzen oder Entfernen der Klitorisvorhaut und/oder die teilweise oder komplette Amputation der Klitoris (Kitzler). Bei der Exzision werden die Klitoris und mehr oder weniger große Anteile der kleinen Schamlippen teilweise oder vollständig entfernt; oft in Verbindung mit Introzision (Ausschabung von Haut und Gewebe aus der Scheide). Unter Infibulation versteht man die Entfernung der kleinen Schamlippen sowie z.T. vorderer Anteile und stets innerer Schichten der äußeren Schamlippen. Die beiden blutigen Innenseiten der Schamlippen werden so miteinander vernäht oder mit anderen Mitteln zusammengefügt (zum Beispiel Akaziendornen), daß die verbliebene Haut zu einer Brücke aus Narbengewebe über der Vaginalöffnung zusammenwächst. Die Harnöffnung wird vollständig verdeckt und die Vagina bis auf eine winzige Öffnung verschlossen. In der Regel wird bei der Infibulation außerdem die Klitoris amputiert. Bei einer infibulierten Frau muß die verschlossene und vernarbte Vagina mechanisch geöffnet werden (Defibulation). Dies geschieht durch Penetration durch den Gatten nach der Hochzeit oder unter Zuhilfenahme von Messern, Skalpellen etc. - wiederum durch den Ehemann oder zum Beispiel Beschneiderinnen. Bei Schwangerschaft muß, um eine physiologisch angemessene Geburt zu ermöglichen, während der Geburt defibuliert werden, was ein großes Gesundheits- und Lebensrisiko für Mutter und Kind bedeutet. Auch aus rein diagnostischen Gründen kann eine Defibulation nötig werden, da die Einführung medizinischer Instrumente in der Regel unmöglich ist. In den allermeisten Fällen werden die Frauen nach jeder Geburt wieder auf Stecknadelkopfgröße reinfibuliert, indem die Narbenränder abgeschält und erneut zusammengenäht werden, wobei von Mal zu Mal mehr Gewebe verloren geht. (9)

Die Verstümmelungen werden in der Mehrzahl außerhalb von Krankenhäusern ohne Anästhesie von traditionellen Geburtshelferinnen, professionellen Beschneiderinnen, Medizinmännern, Barbieren, aber auch von Krankenschwestern und Ärzten vorgenommen. Als Schneidewerkzeuge dienen u.a. Rasierklingen, Scheren, Küchenmesser, Flaschenglas, als Nahtmaterial zum Beispiel Schafdarm, Pferdehaar, Bindfaden, Akaziendornen und Eisenringe und zur Blutstillung u.a. Asche, Kräuter, kaltes Wasser und Pflanzensäfte. (10)

 

Folgen der Genitalverstümmelung

Die Genitalverstümmelung hat erhebliche gesundheitliche Folgen. Es spricht viel dafür, daß die hohe Sterblichkeit von Mädchen und Frauen in Regionen, in denen die Genitalverstümmelung durchgeführt wird, eine Folge dieser Praxis ist. Ein Vergleich zwischen den Ländern, in denen es keine Genitalverstümmelung gibt und denen, wo sie praktiziert wird, zeigt, daß die Müttersterblichkeit in diesen Ländern zwischen 35 - 54 Prozent höher ist als in den anderen Ländern. Sie sterben infolge des Schocks von Blutungen oder an Tetanus. Die gesundheitlichen Folgen der Genitalverstümmelung werden von der Organisation "Terre des Femmes" u.a. wie folgt beschrieben(11):

Die Konsequenzen für die Gesundheit können abhängig vom Grad der Verstümmelung enorme Ausmaße annehmen und somit das körperliche und seelische Wohlbefinden der Frauen erheblich beeinträchtigen. Einige der Folgen seien nachfolgend genannt:

Zunächst verursacht das Entfernen der Klitoris große Schmerzen, weil die hochsensiblen Nervenstränge der Klitoris meistens ohne Anästhesie durchtrennt werden. Die Betroffene steht deshalb und wegen des erheblichen Blutverlustes unter Schock. Aufgrund der Verletzung zahlreicher genitaler Blutgefäße, zum Beispiel der rückseitigen Klitorisarterie kann es zu Blutungen kommen. Nicht-sterile Instrumente(12) und das Auftragen von Kräutern und Asche auf die Wunde begünstigen Blutvergiftung und Tetanus (Wundstarrkrampf). Wegen brennender Schmerzen bei der Blasenentleerung (Miktion) oder völligem Verschluß der Vaginalöffnung durch die Operationsnarbe - dies tritt vor allem bei Infibulationen häufig auf - kann es zu akutem Harnverhalt kommen. Dies oder nicht-sterile Instrumente können zu Infektionen der Harnröhre führen, die auch auf Blase und Nieren übergreifen können.

Bei Beschädigung oder Verschluß der Harnröhre durch Infibulation sowie Vernarbung nach einer Exzision treten wiederholt Infektionen auf, die vielfach zu Blasen- und Nierenentzündungen führen. Verletzungen der Harnröhre können auch Inkontinenz verursachen. Bei langsamer und unvollständiger Heilung oder Infektion der Wunde bilden sich wulstige Narben. Dieses sehr harte und rigide Narbengewebe verkleinert die Vaginalöffnung und hat verheerende Folgen bei der Geburt. Hämatokolpos (Ansammlung von Menstruationsblut in der Scheide) ist eine schwerwiegende Folge des Verschlusses der Vaginalöffnung durch das Narbengewebe: Das Menstruationsblut kann nicht abfließen und wird über Wochen und Monate im Körperinneren gestaut.

Aufgrund von Urinrückständen können Nieren- und Blasensteine entstehen. Infektionen, die durch gestauten Urin und nicht abtransportiertes Blut entstehen, können zu den Eierstöcken und Eileitern aufsteigen und diese irreparabel schädigen. Die Folge ist Unfruchtbarkeit.

Zysten werden durch die Verletzung der Bartholinschen Drüsen bei Inzision (Ausschabung der Vaginalwand) und Infibulation verursacht. Das aufgestaute Sekret bildet die Zysten, die sich später entzünden und zu Abzessen der Vulva führen.

Das Neurinom (gutartiger Tumor) entwickelt sich am rückseitigen Klitorisnerv, der bei dem Eingriff durchtrennt wird, und führt zu permanenter, schmerzhafter Hypersensibilität des Genitalbereiches.

Genitalverstümmelungen haben auch Konsequenzen für die Sexualität der Frau. Schmerzhafter Geschlechtsverkehr (Dyspareunia) ist die Folge der drastisch verkleinerten Vaginalöffnung. Der Verlust der Elastizität der Vagina sowie die Angst vor den Schmerzen lassen den Sexualakt für die betroffenen Frauen zu einem traumatischen Ereignis werden. Orgasmusunfähigkeit bzw. eingeschränkte Orgasmusfähigkeit sind Konsequenzen der Amputation der Klitoris. Frigidität ist aufgrund von Dyspareunia oder chronischer schmerzhafter Infektionen sehr häufig.

Genital verstümmelte Frauen haben regelmäßig unter unnatürlich verlängerten und erschwerten Geburten bis hin zu Totgeburten zu leiden. Das harte, unelastische Narbengewebe läßt die erforderliche Dehnung der Vagina nicht zu. Das Zerreißen der Narbe, bzw. Aufschneiden (ist bei Infibulation unumgänglich; die Schnittlänge beträgt bis zu 8 Zentimeter) verursacht enorme Blutverluste, die wiederum zum Schock und Tod der Gebärenden führen können. Nach einer solchen Geburt bilden sich oft Fisteln des Enddarms und der Harnröhre, da der Kopf des Babys über einen längeren Zeitraum Druck auf die vordere Blasen- bzw. hintere Rektalwand ausübt. Außerdem führen die verlängerten Geburtsphasen und das Schieben des Kopfes des Kindes vor allem bei sehr häufigen Geburten nicht selten zum extremen Prolaps (Gebärmuttervorfall), bis hin zum Austreten des Uterus aus der Vaginalöffnung. Auch das Baby kann durch die verzögerte Geburt und den damit verbundenen Sauerstoffmangel erhebliche Gehirnschäden mit folgender geistiger Behinderung, bzw. den Tod erleiden.

Leider sind die Forschungen über das Ausmaß der psychologischen und sozialen Folgen der Genitalverstümmelung, sowie deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes bis heute unzureichend. Fakt ist jedoch, daß dieses traumatische Erlebnis tiefe Spuren in der Psyche der Betroffenen hinterläßt. Die psychologischen Komplikationen der Genitalverstümmelung können sich tief im Unterbewußtsein des Kindes verankern und Verhaltensstörungen hervorrufen. Der mögliche Vertrauensverlust gegenüber dem engsten Umfeld ist eine weitere Folge. Die betroffenen Frauen leiden oft unter Gefühlen der Unvollständigkeit, Angstzuständen, Depressionen, chronischer Gereiztheit, Frigidität, Psychosen und suiziden Absichten. Viele der Frauen, die durch Genitalverstümmelung traumatisiert wurden, haben keine Möglichkeit, ihre Gefühle und Ängste auszudrücken und leiden stillschweigend.

Begründungen und Rechtfertigungen für Genitalverstümmelung 

 

Sexuelle Begründungen:

Zur Bewahrung der Jungfräulichkeit und der ehelichen Treue, also zur Kontrolle der weiblichen Sexualität, soll die sexuelle Empfindsamkeit der Frau reduziert und der Geschlechtstrieb unterbunden werden.

Traditionelle Begründungen:

Beschneidung gilt als nicht zu hinterfragender Status quo - es war immer so und wird immer so sein. Sie ist ein Bestandteil von Initiationsriten, mit der die Aufnahme in die Stammesgemeinde verbunden ist. Die Beschneidung gilt als Zeichen der zukünftigen Rolle als Ehefrau und Mutter. Sie kann Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen und religiösen Leben - etwa dem Besuch einer Gebetsstätte - und für die Heiratsfähigkeit und die Erbfolge sein. (14)

Medizinische Begründungen:

Hier werden die Steigerung der Fruchtbarkeit und der Schutz der Gebärmutter genannt. (15)

Ästhetisch-hygienische Begründungen:

Beseitigung von Unschönheiten; die weiblichen Genitalien gelten als häßlich und schmutzig. Erhaltung von Sauberkeit und Reinhaltung.

Ökonomische Begründungen:

Die Vornahme von Genitalverstümmelungen ist eine wichtige Einnahmequelle für berufsmäßige Beschneider und Beschneiderinnen. Bei einer geschlechtsverstümmelten Frau erhöht sich das Brautgeld. (16)

 

Verbot der Genitalverstümmelung

In folgenden Ländern, in denen es traditionell die Beschneidung von Mädchen gibt, ist Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen verboten: Ägypten(17), Äthiopien(18), Guinea-Bissau(19), Simbabwe, Senegal(20), Tansania(21), Togo(22) und Uganda. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage gibt es gesetzliche Verbote in folgenden Immigrantenländern: in zwei Bundesstaaten der USA (Minnesota, North Dakota), in zwei Staaten Australiens (New South Wales und Südaustralien), Großbritannien, Schweden. In Dänemark, Deutschland, Finnland, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Frankreich ist die Genitalverstümmelung strafbar nach den jeweiligen Vorschriften über die Körperverletzung bzw. Kindesmißhandlung. (23)

Anmerkungen

7: Walker, Alice/Parmar, Pratibha: Narben oder Die Beschneidung der weiblichen Sexualität. Reinbek, 1996, S. 121ff.

 

8: "Female genital mutilation comprises all procedures involving partial or total removal of the external female genitalia or other injury to the female genital organs whether for cultural or other non-therapeutic reasons." Definition der Weltgesundheits-Organisation in "Female genital mutilation. A Joint WHO/UNICEF/UNFPA Statement", Genf 1997, S. 3.

9: vgl. Terre des Femmes (Hrsg): "Sie versprachen mir ein herrliches Fest". Aktionsmappe "Stoppt Genitalverstümmelung", Tübingen 1997, S. 6ff.

10: vgl. Schnüll, Petra/Terre des Femmes (Hrsg.): Weibliche Genitalverstümmelung. Eine fundamentale Menschenrechtsverletzung, Göttingen 1999, S. 29.

11: vgl. Terre des Femmes, a.a.O., S. 14ff.

12: Auch kann durch die Benutzung nicht-steriler Instrumente HIV (Human immunodeficiency virus) übertragen werden. Vgl.: Female genital mutilation, a.a.O., S. 7.

13: Vgl. hierzu Lightfood-Klein, Hanny: Weibliche Genitalverstümmelung unter afrikanischen Einwanderinnen - Gedanken zu einem besseren Verständnis, S. 109 - 104, in: Schnüll, Petra/Terre des Femmes (Hrsg.), a.a.O.

14: Vgl. hierzu auch die Presseinformation des Zentralrats der Muslime "Frauen-Beschneidung" vom 20.09.1995.

15: Auch in Europa wurden Genitalverstümmelungen praktiziert. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde die genitale Amputation von England in die USA eingeführt, da die genitale Verstümmelung als "Heilmittel" für allerlei Frauenkrankheiten galt. Sie wurde u.a. gegen Masturbation (Selbstbefriedigung) und "Weibliche Hysterie" eingesetzt; vgl. hierzu auch: Hulverscheidt, Marion: Medizingeschichte: Weibliche Genitalverstümmelung im Europa des 19. Jahrhunderts, S. 229 - 239, in: Schnüll/Terre des Femmes, a.a.O.

16: vgl. Terre des Femmes, a.a.O., S. 11f.

17: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.11.1998.

18: UNICEF, Internetauszug vom 7.1.1999.

19: Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmidt-Zadel u.a. zur "Beschneidung von Frauen und Mädchen" die Länder Guinea-Bissau, Simbabwe, Uganda.

20: Ev. Zeitung vom 10. Januar 1999, Nr. 1, S. 2.

21: Menschenrechte für die Frau, Terre des Femmes, 1/1999, S. 22.

22: Menschenrechte für die Frau, a.a.O., 4/1998, S. 32.

23: Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmidt-Zadel u.a., a.a.O., Internetauszug vom 10.09.1998.

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