Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD
Die Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD gibt es seit 1992. In ihr sind alle hauptamtlichen Beauftragten für Gender- und Gleichstellungsfragen vertreten sowie jene, die auf landeskirchlicher Ebene den Arbeitsbereich ehrenamtlich, nebenamtlich oder kommissarisch vertreten.
Es gibt in insgesamt 17 von 20 Gliedkirchen Genderreferate bzw. Gleichstellungsstellen. Außerdem gibt es eine Einrichtung/Arbeitsstelle, die mit Gleichstellungsarbeit befasst ist, die Aufgaben aber nur ehrenamtlich wahrnehmen. Die Konferenz dient dem Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie der gemeinsamen Bearbeitung von Problemen, mit denen alle Genderreferate und Gleichstellungsstellen gleichermaßen konfrontiert sind.
Die Geschäftsführung für die Konferenz liegt bei der Stabsstelle Chancengerechtigkeit der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover, Tel. 0511/2796-441 oder Mail an stabsstelle-chancengerechtigkeit@ekd.de.
Referentin ist Oberkirchenrätin Dr. Kristin Bergmann.
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Kontaktadressen
Evangelische Landeskirche Anhalts
Beauftragte für die kirchliche Arbeit mit Frauen und Gleichstellungsfragen
Ev. Regionalpfarramt Roßlau-Weiden
Große Marktstraße 9
06862 Dessau-Roßlau
Karoline Simmering
Tel.: 034901-949338
Evangelische Landeskirche in Baden
Stabsstelle für Gleichstellung und Diversity
Leitung: Claudia Baumann
Blumenstr. 1
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/91 75-107
Gleichstellung & DiversityEvangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Bischofsbüro
Linn Loher
Beauftragte für Chancengerechtigkeit
Katharina-von-Bora-Straße 11a
80333 München
Tel.: 089/5595 522
Pardis Abadi
Diversity Managment
Tel.: 089/5595 -
Handlungsfeld Chancengerechtigkeit
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Ev. Zentrum Berlin-Brandenburg
Beauftragter für Gleichstellung und Vielfalt
Georgenkirchstr. 69
10249 Berlin
Kristian Gaiser
Tel.: 030/24344-380
Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
Personalentwicklung und Gleichstellung
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1
38300 Wolfenbüttel
Evelyn Samwer
Tel.: 05331 802 - 259
Bremische Evangelische Kirche
Kirchenkanzlei
Gleichstellungsbeauftragte
Franziuseck 2 - 4
28199 Bremen
Antonia Rumpf
Tel.: 0421/55 97 - 242
Gleichstellung in der BEK
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Landeskirchenamt
Stabsstelle Gleichstellung
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Cornelia Dassler
Tel.: 0511/12 41 - 181
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Petra Eschmann
Judith Godelmann
Tel.: 06151/405 -
Martin Franke-Coulbeaut
oder: Ansprech-Pfarrperson@ekhn.de
Tel.: 06151/405 - 414
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Beauftragte für Gleichstellung
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
Dr. Gudrun Neebe
Tel.: 0561/93 78 - 260
Dr. Anne-Ruth Wellert
Tel.: 0561-9378-391
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Dezernat Leitung
Dänische Str. 21 / 35
24103 Kiel
Nele Bastian
Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit
Tel.: 0431/9797-650
Jan Peter Krause
Sachbearbeitung für Geschlechtergerechtigkeit
Tel.: 0431/9797-652
Gleichstellungs- und Geschlechterfragen
Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
Gleichstellungsbeauftragte
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
Doris Vogel-Grunwald
Tel.: 0441/77 01 - 177
Gleichstellung in der Geschlechtervielfalt
Evangelische Kirche der Pfalz
Gleichstellungsstelle
Domplatz 5
67346 Speyer
Annette Heinemeyer
Tel.: 06232/667 - 240
Evangelische Kirche im Rheinland
Stabsstelle Vielfalt und Gender
Hans-Böckler-Str. 7
40476 Düsseldorf
Irene Diller
Tel.: 0211/4562-678
Melanie Horster
Tel.: 0211/45 62 - 6 81
i.V. Jonas Einck
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Gleichstellungsbeauftragte
Postsfach 12 05 52
01006 Dresden
Kathrin Wallrabe
Tel.: 0351/4692-106
Gleichstellung von Frauen und Männern
Evangelisch Kirche in Mitteldeutschland
Gleichstellungsbeauftragte
Michaelisstr. 39
99084 Erfurt
N.N.
Tel.: 03 91/51800-117
gleichstellungsbeauftragte@ekmd.de
Gleichstellungsarbeit
Evangelische Kirche von Westfalen
Institut für Kirche und Gesellschaft
Fachbereich Frauen, Männer, Vielfalt
Iserlohner St. 25
58239 Schwerte
Fachbereichsleiterin und Gleichstellungsbeauftragte der EKvW
Nicole Richter
Tel.: 02304/7 55 - 230
Referentin für Frauenpolitik und intersektionalen Feminismus
Alena Höfer
Tel.: 02304/755-239
Evangelische Landeskirche in Württemberg
Beauftragte für Chancengleichheit von Frauen und Männern der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und Anlaufstelle für sexualisierte Gewalt
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Ursula Kress
Tel.: 0711/21 49 - 5 72Ursula Werner
Referentin
Tel.: 0711/2149-277
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Gleichstellungsbeauftragte
Caroline-Michaelis-Str. 1
10115 Berlin
Mirjam Roller
Tel.: 030/652 11 - 1694
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2. Atlas zur Gleichstellung in der evangelischen Kirche in Deutschland - Preview
Eine gerechte Gemeinschaft von Frauen und Männern – dieses Ziel rief die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland 1989 auf ihrer Tagung in Bad Krozingen aus. Damit war der Grundstein für eine aktive kirchliche Gleichstellungsarbeit gelegt, in den einzelnen Landeskirchen wie auf EKD-Ebene. Zum 25. Jahrestag der Bad Krozinger Beschlüsse 2014 erschien mit dem „Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der evangelischen Kirche in Deutschland“ eine erste, umfassende Bestandsaufnahme zur Repräsentanz der Geschlechter im kirchlichen Leben. 2025 folgt nun eine aktualisierte Fassung. Wie steht es um die 1989 ausgerufenen Ziele heute?
Eine Kooperation des Studienzentrums der EKD für Genderfragen in Kirche und Theologie mit der Konferenz der Gleichstellungsstellen und Genderreferate in den Gliedkirchen der EKD
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trans*, inter* und nicht-binär in der Kirche - Veranstaltungsreihe zu geschlechtlicher Vielfalt
Genderreferate und Gleichstellungsstellen laden zu drei kurzen digitalen Info-Veranstaltungen ein.
Über Fragen geschlechtlicher Vielfalt wird derzeit viel geschrieben und gesprochen. Doch worum geht es bei Fachbegriffen und Gesetzesinitiativen genau? Die Genderreferate und Gleichstellungsstellen in Landeskirchen und EKD veranstalten eine dreiteilige Inforeihe "trans*, inter* und nicht-binär in der Kirche". Dabei kommen Menschen mit unterschiedlicher geschlechtlicher Identität und Vertreter*innen unterschiedlicher Fachwissenschaften zu Wort und ins Gespräch. Die Inforeihe richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche in der Kirche, die einen genaueren Blick auf das Thema werfen wollen und allgemeine Fragen dazu haben.
- Go for Gender Justice! Eine bundesweite Pilgerinitiative
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Tipps für die Formulierung von Stellenanzeigen
Achtung Update Februar 2022: Erste unterinstanzliche Arbeitsgerichte haben entschieden, dass geschlechtsneutrale Formulierungen nicht ausreichen, um dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung Genüge zu tun. Um Klagen zu vermeiden, wird deshalb für eine Übergangszeit bis zur rechtlichen Klärung empfohlen, zusätzlich zu durchgängig neutralen Bezeichnungen und/oder dem Genderstern den Zusatz (m/w/d) zu verwenden.
Ansprechend, benachteiligungsfrei und rechtssicher - Tipps für die Formulierung von Stellenanzeigen
Stellenanzeigen informieren über zu besetzende Stellen und vermitteln durch ihre Gestaltung, ihre Inhalte und ihre Wortwahl zugleich ein Bild von der Einrichtung, ihren Werten und ihrer Arbeitskultur. Niemanden durch die Sprachwahl ausschließen – das sollte auch bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden für Kirche und Diakonie Priorität haben, denn die Situation auf dem Arbeitsmarkt erfordert inzwischen ein aktives Werben um Fachkräfte. Damit dies gelingt hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in Kooperation mit der Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen die Broschüre „Ansprechend, benachteiligungsfrei und rechtssicher - Tipps für die Formulierung von Stellenanzeigen“ herausgegeben.
„Chancengerechtigkeit ist mehr als die Abwesenheit direkter Diskriminierung. Stellenanzeigen sollten deshalb so gestaltet sein, dass sie alle fachlich geeigneten Personen - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Lebensform oder weiterer Diversity-Kriterien – ansprechen“, sagt EKD-Oberkirchenrätin Kristin Bergmann, Leiterin der Stabssstelle Chancengerechtigkeit. „Das ist bisher allerdings kaum der Fall.“
Mit der Broschüre klärt die Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD über aktuelle rechtliche Vorgaben für Stellenanzeigen - wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder die Frage nach der Kirchenmitgliedschaft der Bewerbenden - auf und gibt Hinweise, wie Einrichtungen zum Ausdruck bringen können, dass sie Wert auf Chancengerechtigkeit und Nichtdiskriminierung legen.
Die Broschüre richtet sich an Personalverantwortliche in Kirchengemeinden und Kirchenverwaltungen, Werken und Diakonie sowie an Mitarbeitervertretungen und Gleichstellungsbeauftragte. Sie kann unter www.ekd.de/stellenanzeigen heruntergeladen werden oder in der Stabsstelle Chancengerechtgkeit bzw. bei den landeskirchlichen Genderreferaten und Gleichstellungsstellen abgerufen werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Themenseite der EKD
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Bewerbungsverfahren transparent und fair gestalten
Eine Arbeitshilfe (nicht nur) für Kirchengemeinden, 2018
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Tabellen aus dem Leitfaden zur Personalauswahl zur eigenen Verwendung
Im folgenden finden Sie Tabellen aus dem Leitfaden zur Personalauswahl „Die richtige Person am richtigen Platz“ zu Ihrer Verwendung. Diese Tabellen können Sie an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Im Einzelnen handelt es sich um:
- die Tabelle „Profilbogen 3“ (deren Entwicklung siehe Leitfaden S. 12 ff). Sie können diese Tabelle von Beginn an verwenden. Sie dient zunächst dazu, das Anforderungsprofil für die Stelle zu formulieren, die gewünschten Kompetenzen, die dazugehörigen Indikatoren sowie die Nummern der Fragen zur Feststellung der Indikatoren aufzuführen. Später wird diese Tabelle dazu verwendet, für jede Bewerberin oder jeden Bewerber die im Verfahren festgestellten Ausprägungsgrade der geforderten Kompetenzen anschaulich darzustellen. Das erleichtert den Abgleich von gefordertem Soll- und festgestelltem Ist-Profil der Bewerberin, des Bewerbers. Benötigt wird im Verfahren 1 Profilbogen pro Bewerber*in.
- den Fragenkatalog (siehe Leitfaden S. 21 ff). Jedes Kommissionmitglied erhält pro Bewerber oder pro Bewerberin einen Fragebogen und wertet auf diesem aus. Die Fragen müssen geeignet sein, den gewünschten Indikator (Antworten, Verhalten, Arbeitsergebnisse) hervorzurufen. Unerlässlich ist die Benennung der Lösungsorientierung, ohne deren Angabe eine Bewertung letztendlich nicht möglich ist. Benötigt wird im Verfahren für jedes Kommissionsmitglied 1 Fragebogen pro Bewerber*in.
- die Bewertungsskala (siehe Leitfaden S. 40). Hier finden Sie die vorgeschlagenen Richtwerte zur Beurteilung der Antworten, des Verhaltens oder der Arbeitsergebnisse. Benötigt wird im Verfahren Bewertungsskala pro Kommissionsmitglied.
- die Tabelle „Vergleichende Bewertung“ (siehe Leitfaden S. 41). Hier werden die Bewertungspunkte jedes Kommissionsmitgliedes zu jeder einzelnen Frage notiert, ggf. diskutiert und anschließend der Mittelwert errechnet. Dieser wird in den Profilbogen 3 für die Bewerberin oder den Bewerber an entsprechender Stelle eingetragen. Benötigt wird im Verfahren 1 Tabelle pro Bewerber*in.
- a) die „Übersichtstabelle Gesamtpunktzahl“ (siehe Leitfaden S. 43). In diese Tabelle werden die in den einzelnen Kompetenzbereichen erzielten Punkte für die einzelnen Bewerber*innen zusammengefasst. Das ermöglicht Ihnen einen kompakten Überblick über das gesamte Bewerber*innenfeld.
- b) die „Übersichtstabelle mit Priorität“ (siehe Leitfaden S. 44 und 61). Diese Tabelle entspricht grundsätzlich der „Übersichtstabelle Gesamtpunktzahl“. Hier wird zusätzlich festgelegt, welche Kompetenzen einen erhöhten Stellenwert gegenüber den anderen einnehmen. Durch Multiplikation mit entsprechenden Faktoren gehen sie unterschiedlich stark in die Gesamtauswertung ein. Benötigt wird im Verfahren 1 Tabelle a) oder b).
Was auf den ersten Blick kompliziert aussieht, lässt sich anhand der im Anhang des Leitfadens (ab S. 51) aufgeführten Beispiele gut nachvollziehen. Wiederholung wird das Auswertungsverfahren zur Routine werden lassen. Ein objektives, transparentes und faires Verfahren erhöht deutlich die Wahrscheinlichkeit auf die richtige Person am richtigen Platz, und das ist eine wichtige Voraussetzung für die Qualität kirchlicher Arbeit.
Für Fragen stehen Ihnen die Gleichstellungs- oder Genderreferate Ihrer Landeskirche zur Verfügung.
In diesem Sinne
Viel Erfolg bei der Personalauswahl -
Rechtliche Regelungen der Landeskirchen zur Gleichstellung bzw. Chancengleichheit
Evangelische Landeskirche in Baden
- Richtlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei Stellenbesetzungen in der Evangelischen Landeskirche in BadenEvangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
- Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und MännernEvangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
- Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische OberlausitzEvangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
- Kirchengesetz zur Förderung der Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in BraunschweigBremische Evangelische Kirche
- Kirchengesetz über die Besetzung der Pfarrstellen in der Bremischen Evangelischen Kirche
- Leitfaden für StellenausschreibungenEvangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
- Kirchengesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche HannoversEvangelische Kirche in Hessen und Nassau
- Kirchengesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und MännernLippische Landeskirche
- Dienstvereinbarung zur Förderung der Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Dienstvereinbarung über das Verfahren bei der Ausschreibung von Stellen im Landeskirchenamt der Lippischen LandeskircheEvangelische Kirche in Mitteldeutschland
- Ordnung für die Gleichstellungsarbeit in der Evangelischen Kirche in MitteldeutschlandEvangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
- Kirchengesetz zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit in der Evangelsch-Lutherischen Kirche in NorddeutschlandEvangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
- Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
- Ausführungsbestimmungen zum Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in OldenburgEvangelische Kirche der Pfalz
- Ordnung zur Förderung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)Evangelische Kirche im Rheinland
- Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche im RheinlandEvangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
- Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche SachsensEvangelische Kirche von Westfalen
- Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche von WestfalenEvangelische Landeskirche in Württemberg
- Kirhliche Verordnung über die Beauftragte oder den Beauftragten für Chancengleichheit von Frauen und Männern der Evangelischen Landeskirche in WürttembergEvangelische Kirche in Deutschland
- Dienstvereinbarung zur Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter