Betriebliche Altersversorgung stärken – unter Berücksichtigung kirchlicher Rechtssetzung
Die EKD unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung zu stärken und ihre Verbreitung, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern, weiter voranzutreiben.
Sie fordert aber, im geplanten „2. Betriebsrentenstärkungsgesetz“ den verfassungsmäßig geschützten „Dritten Weg“ der Kirchen zu berücksichtigen, also die Festlegung von Arbeitsbedingungen in paritätisch (von Dienstgebern und Dienstnehmern) besetzten Kommissionen nach kirchlichem Recht. Die EKD schlägt eine Ergänzung vor, damit die im Gesetzentwurf für Tarifverträge und Tarifvertragsparteien vorgesehenen Regelungen entsprechend gelten für Arbeitsrechtsregelungen der Kirchen und ihre paritätisch besetzen Kommissionen. Über den „Dritten Weg“ der Kirchen im Arbeitsrecht wird eine fast hundertprozentige Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen erreicht.“

zu dem Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
29. Juli 2025

zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
24. Juli 2024