Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Tariftreuegesetzes

Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

Die Kirchen unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die Tarifautonomie und die Tarifbindung in Deutschland zu stärken und zu einer angemessenen Entlohnung der Beschäftigten beizutragen. Sie fordern aber, im geplanten „Tariftreuegesetz“ den verfassungsmäßig geschützten „Dritten Weg“ der Kirchen zu berücksichtigen, also die Festlegung von Arbeitsbedingungen in paritätisch (von Dienstgebern und Dienstnehmern) besetzten Kommissionen nach kirchlichem Recht. Diese Kommissionen müssen die gleichen Antrags- und Stellungnahmerechte nach dem Tariftreuegesetz erhalten wie Tarifvertragsparteien. Über den „Dritten Weg“ der Kirchen im Arbeitsrecht wird eine fast hundertprozentige Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen erreicht.

Cover der Gemeinsamen Stellungnahme zum Tariftreuegesetz

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