Anerkennungskommissionen der Landeskirchen

Zur Verantwortungsübernahme seitens der evangelischen Kirche gehört es nicht nur, sich mit dem Unrecht, das betroffenen Personen angetan wurde, in aller Ehrlichkeit auseinanderzusetzen und daraus zu lernen, sondern auch institutionelle Verantwortung anzuerkennen. Dies zu verbinden mit finanziellen Leistungen, die das individuelle Leid mildern und Betroffene in der Gegenwart und für die Zukunft unterstützen sollen, ist der evangelischen Kirche wichtig. Seit 2012 gibt es daher die Anerkennungskommissionen in den Landeskirchen. Aktuelle Zahlen finden Sie hier:

 

Abgeschlossene Fälle

Gesamt Positiv beschieden Negativ beschieden
1118 1050 67

 

Betroffene Personen

Männlich Weiblich Divers
703 419 2
Zum Tatzeitpunkt minderjährig 1016

 

Tatkontext

Verfasste Kirche Diakonie Sonstige
405 679 25

 

Beschuldigte Personen

Männlich Weiblich Divers
1159 234 0
Pfarramt Hauptberuflich Nebenberuflich Ehrenamt Peers
260 882 52 44 184

 

Art der Gewalterfahrung

Verbal Körperlich Zurschaustellung Unterlassen
74 764 22 81

 

Zeitraum der Tat

1950-1970 1971-1990 1991-heute
503 462 95

Alle Zahlen Stand 31.12.2024

 

An die folgenden Personen und Stellen können Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche sich wenden, wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung erlittenen Unrechts stellen möchten.