Anerkennungskommissionen der Landeskirchen

Zur Verantwortungsübernahme seitens der evangelischen Kirche gehört es nicht nur, sich mit dem Unrecht, das betroffenen Personen angetan wurde, in aller Ehrlichkeit auseinanderzusetzen und daraus zu lernen, sondern auch institutionelle Verantwortung anzuerkennen. Dies zu verbinden mit finanziellen Leistungen, die das individuelle Leid mildern und Betroffene in der Gegenwart und für die Zukunft unterstützen sollen, ist der evangelischen Kirche wichtig.

 

Abgeschlossene Fälle

Gesamt Positiv beschieden Negativ beschieden
969 920 48

 

Betroffene Personen

Männlich Weiblich Divers
641 342 2
Zum Tatzeitpunkt minderjährig 924

 

Tatkontext

Verfasste Kirche Diakonie Sonstige
311 642 17

 

Beschuldigte Personen

Männlich Weiblich Divers
1016 214 0
Pfarramt Hauptberuflich Nebenberuflich Ehrenamt Peers Sonstige
195 816 43 38 174 6

 

Art der Gewalterfahrung

Verbal Körperlich Zurschaustellung Unterlassen
60 614 16 72

 

Zeitraum der Tat

1950-1970 1971-1990 1991-heute
453 399 66

Alle Zahlen Stand 31.12.2023

 

Seit 2012 haben die Landeskirchen damit begonnen Kommissionen zur Zuerkennung von Anerkennungsleistungen einzurichten. Teilweise haben sich einzelne Landeskirchen zusammengeschlossen und gemeinsame Kommissionen gebildet. An die folgenden Personen und Stellen können Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche sich wenden, wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung erlittenen Unrechts stellen möchten.