Perspektiven für diakonisch- gemeindepädagogische Ausbildungs- und Berufsprofile

Tätigkeiten – Kompetenzmodell – Studium, Hrg. EKD-Texte 118, 2014

2.4 Ausbildung: Merkmale von Studiengängen, Kernmodule und Niveaustufen

Im folgenden Abschnitt werden Ergebnisse zweier empirischer Zugänge zu Ausbildungen und Studiengängen präsentiert, die für kirchliche Berufe qualifizieren. Diese beiden empirischen Zugänge haben auf den ersten Blick eine – unter Umständen irritierende – Ähnlichkeit. In beiden Fällen wurden die Ausbildungsinstitutionen um Angaben zu Studienbzw. Ausbildungsgängen gebeten. Während die quantitative Befragung von Ausbildungsund Studiengangleitenden darauf zielt, allgemeine Beobachtungen, Tendenzen und Trends bei der Ausbildung von Diakoninnen und Diakonen, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen festzustellen (Abschnitt 2.4.1), bietet der zweite Zugang als Ergebnis eine Systematik, anhand der Ausbildungsund Studiengänge verglichen werden können (Abschnitt 2.4.2).[52] Dieser idealtypischen Kategorisierung beugt sich die Realität von Ausbildung nicht widerstandslos. Dennoch bietet die Systematik Anhaltspunkte für mögliche gegenseitige Anerkennungen. Beide empirische Zugänge belegen die hohe Dynamik, mit der sich Ausbildungsund Studiengänge ausdifferenzieren und weiterentwickeln. Dieser Befund korrespondiert mit der schon in Abschnitt 2.2.1 konstatierten komplexen Vielfalt der beruflichen Felder. Dabei betrifft die Buntheit nicht alleine die fachliche oder strukturelle Diversität, sondern auch die vielfältigen Weisen, in denen ‚freie‘ Werke und Verbände mit den Landeskirchen zusammenwirken. Diese Vielfalt soll nicht eingeschränkt werden, kommt in ihr doch auch die Geschichte der evangelischen Kirche und ihrer verschiedenen Bestrebungen und sozialen Formen fruchtbar zum Ausdruck. Sofern jedoch landeskirchliche Abschlüsse („Mandate“) berührt sind, sind Formen der kirchlichen Beteiligung für eine verlässliche Regelung zu bedenken.

2.4.1 Ergebnisse der Erhebung zu den Ausbildungsund Studiengängen mit diakonischem und gemeindepädagogischem Berufsprofil

Im Rahmen der Arbeit der Ad-hoc-Kommission wurde eine Erhebung zu den Studien- und Ausbildungsgängen mit diakonischem und gemeindepädagogischem Berufsprofil in Auftrag gegeben und begleitet.[53] Die Erhebung sollte Daten zu Studien- und Ausbildungswegen, Ausbildungsprofilen und -länge, Trägerstrukturen, Absolventinnen- und Absolventenzahlen, Landeskirchenbezug und vieles mehr differenziert darstellen mit dem Ziel, Rahmendaten für Mobilität und berufliche Durchstiege zu erhalten.

Es wurden Daten erhoben von insgesamt 56 Studien- und Ausbildungsgängen, die in den drei Konferenzen KTRF, KAL und KMA organisiert sind.[54] Befragt wurden die Studiengangs- und Ausbildungsleitenden. Die 56 versandten Fragebögen wurden alle ausgefüllt, sodass von einer Vollerhebung mit Stand 2012 ausgegangen werden kann.[55]

Die Ergebnisse der Umfrage geben die Wahrnehmungen der befragten Studiengangs- bzw. Ausbildungsleitenden wieder; die Angaben sind also aus der Perspektive der Ausbildungsstätten und Hochschulen formuliert. Die im Folgenden vorgestellten Ergebnisse der Erhebung stellen eine Auswahl aus einem größeren Datensatz dar und werden im Blick auf die Problemlagen und Perspektiven dieser Veröffentlichung zu den diakonisch-gemeindepädagogischen Berufsprofilen zusammengefasst und interpretiert. Die Ad-hoc-Kommission des Rates der EKD nimmt die folgende Vorstellung und Interpretation der Daten vor.

Die Auswertung der Daten ergab ein differenziertes Bild, das in einem Spannungsfeld zwischen Divergenzen und Konvergenzen beschrieben werden kann.

Divergenzen bestehen beispielsweise unter den Studien- und Ausbildungsgängen hinsichtlich der jeweiligen Organisation der doppelten Qualifikation, hinsichtlich des Umfangs des Bildungsangebots und der beruflichen Qualifikationen im Bereich des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens. Die hohe Varianz der Ausbildungswege ist historisch gewachsen und ein Merkmal der diakonischen und gemeindepädagogischen Berufsgruppen. Zugleich zeigte die Erhebung auch konvergente Daten. Trotz der Varianz in der Organisation wird von einem hohen Anteil der Ausbildungsstätten und Hochschulen grundsätzlich die Möglichkeit einer doppelten Qualifikation angeboten. Dabei kann ein (wie auch immer gearteter) Berufsabschluss im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen mit einer (ebenfalls variantenreichen) gemeindepädagogischen, religionspädagogischen oder diakoniewissenschaftlichen Qualifikation kombiniert werden. Deutliche Konvergenzen zeigten sich auch in der gemeinsamen Verwendung von Dienst- und Amtsbezeichnungen und hinsichtlich gemeinsam angestrebter Arbeitsfelder im diakonischen und gemeindepädagogischen Berufsfeld. Es werden im Folgenden zunächst die konvergenten Daten dargestellt, daran anschließend die divergierenden. Beide Interpretationslinien zusammen ergeben das ganze Bild.

Konvergenzen: Absolventinnenund Absolventenzahlen, Qualifikationsniveaus, angestrebte Arbeitsfelder, Profilschwerpunkte, Amts- und Dienstbezeichnungen
Absolventinnen- und Absolventenzahlen: Im Jahresdurchschnitt schließen nach Angabe der befragten Studiengangsleitenden 1.127 Absolventinnen und Absolventen die 56 diakonischen bzw. gemeindepädagogischen Studien-und Ausbildungsgänge ab. Bemerkenswert ist die große Spreizung: Der niedrigste Wert liegt bei vier Absolventinnen und Absolventen durchschnittlich pro Jahr, der höchste bei durchschnittlich 150 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr.[56]

Qualifikationsniveau (Mehrfachnennungen möglich): 71 Prozent der Absolventinnen und Absolventen gehen jährlich mit einem Bachelorabschluss (Niveau 6 des DQR) ab.[57] 21 Prozent der Absolventinnen und Absolventen schließen mit einem Masterabschluss ab (Niveau 7 DQR), 16 Prozent mit einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (Niveau 6 DQR), 16 Prozent mit einer zertifizierten Zusatzqualifikation, 2 Prozent mit einer Weiterbildung ohne Zertifikat. Das Qualifikationsniveau der Studien- und Ausbildungsgänge liegt insgesamt ganz überwiegend bei Niveau 6 DQR und darüber (Niveau 7) und innerhalb von Niveau 6 mehrheitlich bei den Bachelorabschlüssen.

Kirchlicher Abschluss / Beruf: 58 Prozent der Absolventinnen und Absolventen jährlich erhalten mit ihrem Bildungsangebot einen kirchlich anerkannten Abschluss bzw. einen kirchlichen Beruf. Die Ausbildungspraxis ist folglich deutlich breiter als die kirchliche Anerkennungs- und Anstellungspraxis im gemeindepädagogischen und diakonischen Berufsfeld.



Arbeitsfelder / Aufgabenfelder (Mehrfachnennungen möglich): Auch für die Arbeitsfelder, auf welche die 56 Studien- und Ausbildungsgänge zielen, ergeben die Daten hohe Konvergenzen:

Am häufigsten wird mit 80 Prozent der Nennungen als späteres Arbeitsfeld die Gemeindepädagogik von den Studien- und Ausbildungsleitenden genannt. Auch die arbeitsfeldübergreifenden, vernetzten Dienstaufträge werden häufig gewählt (73 Prozent). Sie werden gefolgt von der Gemeindediakonie / Kirchenkreisdiakonie (67 Prozent) und – bemerkenswert häufig – der Sozialen Arbeit (62 Prozent) als staatlich anerkanntem, sozialberuflichem Abschluss. Deutlich wird in den großen Schnittmengen, dass die Studien- und Ausbildungsangebote weniger an spezifischen Domänen oder disziplinär organisierten Arbeitsfeldern orientiert sind. Vielmehr vermitteln sie ein breit gefächertes Spektrum an Wissen und Kompetenzen, das interdisziplinär für eine flexible Beruflichkeit in diversen vernetzten Arbeitsfeldern und für vielgestaltige Anstellungsverhältnisse in Kirche und Gesellschaft ausbildet. Auffällig ist die hohe Übereinstimmung im Arbeitsfeld Gemeindepädagogik angesichts differenzierter Ausbildungswege.

Amts und Dienstbezeichnungen: Hinsichtlich der Amtsund Dienstbezeichnungen zeigen sich ebenfalls hohe Übereinstimmungen. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat im Jahr 1996 in den „Grundsätzen einer kirchlichen Berufsbildungsordnung für gemeindebezogene Dienste“ den Vorschlag gemacht, künftig die Berufsbezeichnungen „Diakonin / Diakon“ und „Gemeindepädagogin /Gemeindepädagoge“ für die Berufsgruppen zu verwenden.[58] 47 der 56 Studien- und Ausbildungsleitenden haben eine selbst formulierte Angabe in das offene Antwortfeld zu den Amtsund Dienstbezeichnungen gemacht. 42 der 47 (89 Prozent) Studien- und Ausbildungsleitenden nannten eine Variante des Titels Diakon / -in oder Gemeindepädagoge / -in. Nur fünfmal wurde diese Amtsoder Dienstbezeichnung gar nicht genannt. Die beiden von der EKD 1996 vorgeschlagenen Termini werden also fast durchgehend, oft auch in Kombination untereinander und mit weiteren Dienst- und Berufsbezeichnungen, verwendet. Besonders häufig wird insbesondere eine Variante von „Diakon / -in“ genannt (36 ×; 77 Prozent). 28 (60 Prozent) der 47 Nennungen wird „Diakon / -in“ bzw. „Gemeindediakon / -in“ absolut, also ohne Mehrfachnennungen, eingetragen.[59] Die Berufsgruppen und Arbeitsfelder, die unter der Amtsund Dienstbezeichnung „Diakon / -in“ subsummiert werden, zeigen demgegenüber allerdings wiederum eine große Varianz.[60]

Berufungspraxis: Bemerkenswert ist, dass die Berufungspraxis insgesamt breiter ist als die verfasst-kirchliche Berufungspraxis. Neben den Landeskirchen (38 von 56 Nennungen) segnen auch diakonische Gemeinschaften (13 ×), diakonische Ausbildungsstätten (10 ×) und Missionswerke (3 ×) ein. Neben Berufung (14 ×) und Einsegnung (36 ×) werden auch die Vokation (16 ×) und die Ordination (4 ×) genannt. Die Berufungspraxis ist auch insgesamt breiter als die kirchliche Anstellungspraxis. In 89 Prozent der 56 Studien- und Ausbildungswege gibt es im Anschluss die Möglichkeit, in ein kirchliches Amt bzw. eine kirchliche Beauftragung berufen zu werden. Nur 58 Prozent haben jedoch – wie oben bereits dargestellt – angegeben, dass ihre Ausbildung kirchlich anerkannt ist. Es werden also auch Absolventinnen und Absolventen von Landeskirchen berufen, ohne dadurch eine kirchliche Anstellungsfähigkeit zu erhalten (zum Beispiel als Pflegediakon / -in mit Anstellungsmöglichkeit in der Pflege bei einem diakonischen
Träger, aber nicht in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit).

Divergenzen: Doppelte Qualifikation, Varianten der staatlich anerkannten Beruflichkeit im Sozial-, Bildungsund Gesundheitswesen, Varianten der Trägerschaften von Hochschulen und Ausbildungsstätten
Betrachtet man die 56 Ausbildungsund Studiengänge, zeigt sich im Feld der institutionellen Trägerschaft, der staatlich anerkannten Beruflichkeit und der doppelten Qualifikation eine Divergenz, die in einem auffallenden Gegensatz zur Konvergenz in den Bildungsniveaus, den Arbeitsfeldern und den Amtsund Dienstbezeichnungen steht.

Trägerschaften: Die historisch gewachsene Differenziertheit der Ausbildungslandschaft im Bereich der diakonischen und gemeindepädagogischen Berufsprofile spiegelt sich im Jahr 2012 in einer differenzierten Trägerlandschaft wider. Neben 21 Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft gibt es eine Hochschule in staatlicher Trägerschaft;[61] 34 Hochschulen und Ausbildungsstätten geben an, in freier Trägerschaft in diesem Bildungssektor zu agieren. Dabei handelt es sich zum Beispiel um diakonische oder missionarische Hochschulen und Ausbildungsstätten.

Arbeitsfelder nach Trägerschaft: Die Arbeitsfelder verteilen sich ungleichmäßig zum Gesamtverhältnis zwischen den beiden Trägertypen (22 kirchliche und 34 Ausbildungsstätten in freier Trägerschaft, also im Verhältnis ca. 2:3). Nur in der Gemeindepädagogik, den vernetzten Dienstaufträgen und der Gemeinde/ Kirchenkreisdiakonie bildet sich das Verhältnis von 2:3 wieder ab. Deutlich zu Gunsten der kirchlichen Träger erhöht (15:19) ist das Verhältnis bei den Studiengängen im Arbeitsfeld Soziale Arbeit. Ebenso deutlich weicht die Verteilung im Arbeitsfeld Mission / Verkündigung ab: 23 Studien- und Ausbildungsgänge liegen in freier Trägerschaft und nur drei in kirchlicher, damit liegen 89 Prozent der Studien- und Ausbildungsgänge dieses Arbeitsfeldes in freier Trägerschaft. Hier ist insbesondere an die missionarischen Ausbildungsstätten zu denken.

Auch Ausbildungen, die auf Arbeitsfelder der frühkindlichen Bildung, der Heilpädagogik und der Pflege bezogen sind, finden sich signifikant häufiger bei den freien Trägern. Das Arbeitsfeld Heilpädagogik wird in 85 Prozent der Fälle von Studien- und Ausbildungsgängen in freier Trägerschaft angegeben. Für das Arbeitsfeld Pflege werden 82 Prozent aller Studien- und Ausbildungsangebote in freier Trägerschaft erbracht. Hier ist insbesondere an diakonische Träger zu denken.

Doppelte Qualifikation: Variantenreich ist auch die Organisation der ‚doppelten Qualifikation‘ der Studien- und Ausbildungsgänge. Diese wurde in den „Grundsätzen einer kirchlichen Berufsbildungsordnung für die gemeindebezogenen Dienste“ der EKD zusammen mit dem Fachhochschulabschluss als Standardniveau empfohlen.[62] Durch die doppelte Qualifikation sollten ein breiteres Kompetenzprofil und höhere berufliche Mobilität für die Mitarbeitenden erreicht werden.

Unter dem Terminus ‚doppelte Qualifikation‘ werden Ausbildungsprofile zusammengefasst, die in einer ersten Qualifikation eine staatlich anerkannte Anstellungsfähigkeit in einem Beruf des Sozialund Gesundheitswesens vermitteln und in einer zweiten Qualifikation einen Abschluss ermöglichen, der in einer kirchlich anerkannten, gemeindebzw. religionspädagogischen oder diakonischen Anstellungsfähigkeit bzw. in einer Qualifizierung zur Berufung besteht.[63]

In der Erhebung wurde detailliert nach der doppelten Qualifikation gefragt. Vier Varianten der doppelten Qualifikation wurden im divergierenden Ausbildungsfeld differenziert:

Variante 1 geht von zwei grundständigen Vollzeitabschlüssen (mit gegenseitiger Anrechnung) aus (zum Beispiel BA Religionspädagogik und BA Soziale Arbeit).

Variante 2 geht von einer grundständigen, staatlich anerkannten Berufsausbildung oder Studium aus, auf den eine zweite, zum Beispiel theologisch-diakonische, Fort- und Weiterbildung aufbaut (zum Beispiel Ausbildung in einem sozialpädagogischen, heilpädagogischen oder pflegerischen Beruf, auf den eine berufsbegleitende diakonisch-theologische Fort- oder Weiterbildung folgt).

Variante 3 vermittelt integriert in einem Studienoder Berufsabschluss sowohl einen staatlich anerkannten Abschluss als auch eine gemeindepädagogische oder diakonische Qualifikation (zum Beispiel Studiengang Soziale Arbeit und Diakonie in einem Bachelorabschluss).

Variante 4 ermöglicht keine doppelte Qualifikation, sondern nur eine Ausbildung / ein Studium in einem missionarischen, gemeindepädagogischen oder diakonischen Profil.

77 Prozent der Studiengangs- und Ausbildungsleitenden geben an, dass ihr Studium / ihre Ausbildung eine Variante der doppelten Qualifikation ermöglicht. Die in den „Grundsätzen einer kirchlichen Berufsbildungsordnung für die gemeindebezogenen Dienste“ präferierte doppelte Qualifikation in zwei grundständigen Vollzeitabschlüssen (Variante 1) wird zwölfmal angegeben (21 Prozent). 13 Studien- und Ausbildungsgänge (23 Prozent) geben an, ohne die Möglichkeit einer doppelten Qualifikation auszubilden.



Die doppelte Qualifikation hat sich bei den Bildungswegen mit diakonischen und gemeindepädagogischen Berufsprofilen weitgehend etabliert. Insbesondere die Ausbildungen mit missionarischem Profil und in missionarischer Trägerschaft weisen das Merkmal ‚doppelte Qualifikation‘ nicht auf.

Staatliche Anerkennung: Trotz dieser hohen Anzahl von Studien- und Ausbildungsgängen mit doppelter Qualifikation beenden von den insgesamt 1.127 Absolventinnen und Absolventen jährlich 242 (20 Prozent) ihr Studium / ihre Ausbildung ohne einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.

Strukturtypen der Studien- und Ausbildungsgänge mit diakonischem und gemeindepädagogischem Berufsprofil
In der Datenanalyse wurden Strukturmerkmale erkennbar, die eine Typenbildung möglich machten. Betrachtet man die Varianten der doppelten Qualifikation in Relation zu Ausbildungszeiten, Studienprofilen, Arbeitsfeldern und Trägerschaften, so können vier strukturell unterschiedliche Typen abstrahiert werden. In diesen vier Strukturtypen werden die diversen Zugänge zu den gemeinsamen Arbeitsfeldern und kirchlichen Anerkennungsverfahren (Berufung und kirchliche Anstellungsfähigkeit) kurz und anschaulich abgebildet.


Strukturtyp 1 (vgl. Variante 1): Zwei grundständige Vollzeitabschlüsse in gegen seitiger Anrechnung (Doppelter Bachelor bzw. Berufsabschluss) mit doppelter staatlicher und kirchlicher Anerkennung


Studiengänge des Strukturtyps 1 schließen mit zwei kombinierbaren, polyvalenten Studiengängen ab. Die Absolventinnen und Absolventen können zwei Bachelorurkunden erhalten, die beide berufsqualifizierend sind. Die Abschlüsse vermitteln einerseits eine staatlichen Anerkennung in einem Beruf des Sozialwesens (zum Beispiel Soziale Arbeit) und andererseits einen kirchlich anerkannten Abschluss mit kirchlicher Anstellungsfähigkeit (zum Beispiel Religionsund Gemeindepädagogik oder Diakoniewissenschaft / Diakonik), damit verbunden ist die Möglichkeit zur Berufung (oder: Vokation). Doppelte Berufsausbildungen sind in dieser Variante selten.

Die Studiendauer ist in der Mehrzahl der Angebote dieses Strukturtyps mit insgesamt acht bis zehn Semestern für beide Abschlüsse (Spitzenwerte bis zu zwölf Semestern) in der Regel hoch. Kein Studiengang liegt unter 180 CPs (sechs Semester).[64] Der Durchschnitt liegt bei 240 CPs (acht Semester). Strukturtyp 1 wird zu 100 Prozent grundständig studiert, wenige Studiengänge ermöglichen auch berufsbegleitende und Teilzeitvarianten (jeweils 17 Prozent).

Strukturtyp 1 wird von – mehrheitlich in kirchlicher Trägerschaft befindlichen – Hochschulen angeboten, seltener von Ausbildungsstätten. Zu klären ist die kirchliche Anstellungsfähigkeit bzw. Berufung von Absolventinnen und Absolventen mit doppeltem Bachelorabschluss aus Ausbildungsstätten, die nicht in kirchlicher Trägerschaft sind.

Die Studiengangsprofile liegen insbesondere im Bereich der Religions- und Gemeindepädagogik und in der Sozialen Arbeit / Sozialen Diakonie bzw. Diakoniewissenschaft und Gemeindediakonie. Die Studiengangsprofile Mission / Verkündigung, frühkindliche Bildung sowie Pflegediakonie oder Heilpädagogik sind selten.

Die Arbeitsfelder, für die die Absolventinnen und Absolventen ausgebildet werden, liegen im Bereich der Gemeindepädagogik, arbeitsfeldübergreifenden, vernetzten Dienstaufträgen, in der Gemeindediakonie, in der Sozialen Arbeit sowie in religionspädagogischen Arbeitsfeldern / in der Schule. Proportional zur Trägerschaft werden auch häufig Entwicklungsarbeit / Entwicklungshilfe (internationale Soziale Arbeit / Bildungsarbeit) und Verwaltung angegeben.

Obwohl diese Studiengänge nur 21 Prozent aller Bildungsangebote ausmachen, entlässt dieser Strukturtyp dennoch jährlich eine vergleichsweise große Zahl an Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt. Unter ihnen ist auch eine nicht erhobene Zahl von Absolventen, die – trotz der angebotenen Möglichkeit – keine Doppelqualifikation erworben haben. Sie gehen nach dem ersten Abschluss ins Berufsfeld. Mit einer staatlichen Anerkennung können die Absolventinnen und Absolventen in freien (diakonischen) und öffentlichen (zum Beispiel kommunalen) Einrichtungen des Sozialwesens (zum Beispiel als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) und der internationalen Entwicklungsarbeit (zum Beispiel Brot für die Welt, EMS) arbeiten.

Die Studien- und Ausbildungsgänge dieses Strukturtyps liegen auf Niveau 6 des DQR.[65]



Strukturtyp 2 (vgl. Variante 2): Aufbauende Qualifikation durch eine Fort oder Weiterbildung auf einen Berufs oder Studienabschluss



Strukturtyp 2 erwirbt die doppelte Qualifikation mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit staatlicher Anerkennung in einem Beruf des Sozialwesens (Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, Frühkindliche Bildung / Erzieher / -in, Pflegewissenschaften, Krankenpflege oder Heilpädagogik, gelegentlich auch Nennungen wie zum Beispiel Verwaltung, Medizin, Pädagoge / -in). Auf diesen Abschluss baut eine zweite Fortoder Weiterbildung (oder auch ein Vertiefungsstudium) auf, die oder das mit einer theologischen, gemeindepädagogischen oder diakonischen Qualifikation abschließt. Die zweite Qualifikation ist in diesem Typ nicht berufsqualifizierend und geht auch nicht unbedingt mit einer vollen kirchlichen Anerkennung und Anstellungsfähigkeit einher. Die Absolventinnen und Absolventen können gleichwohl eingesegnet werden (zum Beispiel in das Diakonenamt als Pflegediakon / -in).

Strukturtyp 2 wird mit 82 Prozent überproportional häufig als Fortoder Weiterbildung angeboten. Die Ausbildungs- bzw. Studiendauer ist im Vergleich zu den beiden anderen Varianten der doppelten Qualifikation sehr uneinheitlich: Der höchste Wert liegt bei elf Semestern, der niedrigste Wert bei einem Semester. Die Studiendauer ist in dieser Variante mit einem Durchschnitt von etwa 140 CPs (rund vier Semester) deutlich niedriger als in Variante 1 und 3. Auffällig sind die Spreizungen bei den Präsenzzeiten, sie reichen von 60 Stunden bis zu 1.400 Stunden. Der Durchschnitt liegt bei etwa 850 Stunden Präsenzzeit.

Mit 17 Studien- und Ausbildungsgängen deckt dieser Strukturtyp 30 Prozent aller Angebote im diakonischen und gemeindepädagogischen Berufsprofil ab. Die Absolventenzahlen liegen zwischen kleinen Kohorten (fünf bis zehn Absolventinnen und Absolventen pro Jahr, in der Regel Fachschulausbildungen und Fort- und Weiterbildungen) und großen Kohorten (150 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr, in der Regel Bachelorund Masterabschluss). Nur ein Teil der Absolventinnen und Absolventen wird für eine gliedkirchliche Anstellung in gemeindepädagogischen oder gemeindediakonischen Berufsfeldern ausgebildet und anerkannt. Insbesondere diakonische Arbeitsfelder / Anstellungsverträge werden angestrebt. Die Absolventinnen und Absolventen können mit ihren staatlich anerkannten Berufsprofilen auch in Arbeitsfeldern jenseits von kirchlichen und diakonischen Anstellungen im Sozialwesen arbeiten.

Strukturtyp 2 begegnet in allen Profilschwerpunkten der Studien- und Ausbildungsgänge. Eine hohe Anzahl von Diakonenausbildungen im Berufsfeld Pflege und Heilpädagogik findet sich darunter. Auch die Arbeitsfelder sind breit gestreut.

Die Studien- und Ausbildungsgänge dieses Strukturtyps liegen als Fachschul- und Fachhochschulausbildungen auf Niveau 6 des DQR, bei Masterabschlüssen (zehn Semester, 300 CPs) auf Niveau 7.


Strukturtyp 3 (vgl. Variante 3): Doppelte Qualifikation integriert in einen berufs qualifizierenden Studien- und Ausbildungsabschluss an Fachschulen oder Hochschulen


Strukturtyp 3 zeichnet sich dadurch aus, dass die doppelte Qualifikation in einem einzigen Studien- bzw. Ausbildungsabschluss integriert erworben werden kann. Dabei ist die theologisch-missionarische, gemeindepädagogische bzw. diakonische Qualifikation integriert in ein Studium des Sozialwesens mit staatlich anerkanntem Abschluss (zum Beispiel Studiengang Soziale Arbeit / Diakonik, oder: Studiengang Religionspädagogik und Soziale Arbeit). Im Unterschied zu Strukturtyp 1 erhalten die Absolventinnen und Absolventen dieser Studiengänge nur eine Bachelorurkunde. Dieser Strukturtyp begegnet auch in der Fachschulausbildung als ‚Sandwich-Modell‘, in dem, innerhalb einer Berufsausbildung des Sozialwesens (zum Beispiel Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Erzieher / -in), eine (zum Beispiel einjährige) Praxis- und Ausbildungszeit mit diakonischem oder gemeindepädagogischem Profil integriert ist.

Strukturtyp 3 findet sich einerseits an Hochschulen, sowohl in kirchlicher als auch – in geringerem Umfang – in freier Trägerschaft (Fachhochschulen der Diakonie und missionarische Ausbildungsstätten / Hochschulen), ist aber andererseits auch in Fachschulausbildungen anzutreffen, insbesondere bei diakonischen Trägern, die für Berufe des Sozialwesens ausbilden und die auf diesem Bildungsweg Möglichkeiten zur Einsegnung in das Diakonen / -innenamt eröffnen. Mit 93 Prozent ist der Anteil der grundständigen Vollzeit-Studien- und -Ausbildungsgänge signifikant hoch. Ein kleinerer Teil kann auch berufsbegleitend oder in Teilzeit studiert bzw. erlernt werden.

Strukturtyp 3 wird von in 25 Prozent der Studien- und Ausbildungsgänge angeboten. Die Absolventinnen- und Absolventenzahlen der Fachschulausbildungen sind insgesamt niedriger als die der Bachelorstudiengänge. Insbesondere im Bereich der Hochschulausbildungen liegt die Zahl von Absolventinnen und Absolventen höher.

Die Studien- bzw. Ausbildungsdauer dieses Strukturtyps liegt sowohl im Durchschnitt der modularisierten Studienzeiten als auch im Durchschnitt der Präsenzzeiten im oberen Bereich, aber etwas unterhalb der Studienzeiten von Strukturtyp 1. Sieben der insgesamt 14 Studiengänge geben eine durchschnittliche Studienzeit von acht Semestern an. Der Durchschnitt liegt bei etwa 230 CPs.

Strukturtyp 3 begegnet in allen Profilschwerpunkten der Studien- und Ausbildungsgänge gleichmäßig, am seltensten im Bereich der Pflegediakonie.

Strukturtyp 3 ist in der Regel auf Niveau 6 des DQR angesiedelt.

Die staatlich anerkannten Berufsabschlüsse bieten Möglichkeiten der Mobilität in staatlich anerkannte und diakonische Berufsfelder. Wo diese Abschlüsse in Verbindung mit missionarischen Profilen stehen, ist Mobilität auch in missionarische Berufsfelder möglich.[66]


Strukturtyp 4 (vgl. Variante 4): Ausbildungs, Berufs-, oder Studienabschluss ohne doppelte Qualifikation für kirchliche und freie oder missionarische Anstellungsträger


Strukturtyp 4 ist dadurch gekennzeichnet, dass er keine doppelte Qualifikation bietet. Der Abschluss ist jeweils im theologischen, gemeindepädagogischen, religionspädagogischen, gemeindediakonischen oder missionarischen Studienprofil angesiedelt. Eine staatlich anerkannte Berufsausbildung bzw. ein staatlich anerkannter Studienabschluss in einem Beruf des Sozialwesens ist nicht intendiert.

In diesem Strukturtyp finden sich sowohl Studiengänge (zum Beispiel in der Religionspädagogik) als auch Fachschulausbildungen (zum Beispiel gemeindepädagogische Fachschulausbildungen) als auch Ausbildungen, die ohne staatlich anerkannten Studienoder Berufsabschluss allein für kirchlich-missionarische Arbeitsfelder ausbilden.

Profilschwerpunkte dieser Studien- und Ausbildungsgänge liegen meistens im Bereich der Mission und Verkündigung, in der Gemeinde- und Religionspädagogik und zum Teil der Gemeindediakonie. Die Studien- und Bildungsangebote liegen mehrheitlich in der Trägerschaft von missionarischen Ausbildungsstätten. Aber auch Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft und gemeindepädagogische Fachschulen bieten Studien- und Ausbildungsgänge nach Strukturtyp 4 an.

Berufliche Mobilität in Arbeitsfelder der Mission und der freien, missionarischen Werke und Gemeinschaften ist intendiert. Aber auch kirchliche Anerkennungsverfahren und Anstellungsmöglichkeiten im Bereich der Religions-, Gemeindepädagogik und Gemeindediakonie sind in einzelnen Gliedkirchen geregelt, zum Teil sind Aufbauausbildungen notwendig. Berufungen werden durch Gemeinschaften und Ausbildungsstätten durchgeführt und kirchlich anerkannt oder durch die Gliedkirchen selbst durchgeführt. Eine berufsbiographische Mobilität in öffentliche Anstellungsverträge und in soziale Arbeitsfelder bei freien (diakonischen) Trägern ist nicht ohne Weiteres möglich.

Die Mehrzahl der Studien- und Ausbildungsgänge wird grundständig und als Vollzeitausbildungen angeboten (92 Prozent). Ein Teil kann auch berufsbegleitend oder in Teilzeit studiert werden.

Die Mehrzahl der Studien- und Ausbildungswege ist modularisiert. In der Studiendauer zeigt sich eine größere Spreizung (zwischen 90 und 240 CPs, zwischen drei und acht Semestern) als bei den Strukturtypen 1 und 3. Der Durchschnitt liegt mit 170 CPs unter dem Wert von Strukturtyp 1 und 3, aber leicht über dem des Strukturtyps 2. Die drei Ausbildungswege, die Präsenzzeiten angeben, liegen in einem einheitlich hohen Bereich (zwischen etwa 2.500 und etwa 4.000 Stunden).

Strukturtyp 4 wird von 23 Prozent der befragten Studien- und Ausbildungsgänge angegeben. Die Absolventenzahlen zeigen Spreizungen zwischen sehr kleinen und durchschnittlich großen Kohorten.

Eine Zuordnung zu Qualifikationsniveaus des DQR ist dort möglich, wo Fachschuloder Fachhochschulabschlüsse vorliegen (Niveau 6).

Schlussbemerkungen
Die Erhebung bildet die historisch gewachsene Bildungslandschaft im Bereich der diakonischen und gemeindepädagogischen Berufsprofile in differenzierter Trägerschaft und variablen Ausbildungsprofilen ab.

Trotz dieser Differenziertheit zeichnen sich für die 1.127 Absolventinnen und Absolventen, die nach Angaben der Studiengangsleitenden jährlich die Ausbildungsstätten verlassen, konvergierende Arbeitsfelder ab. Die doppelte Qualifikation wird in der Regel in Kombination mit Berufen im Sozialund Gesundheitswesen angeboten. Die Kombination mit religions- und gemeindepädagogischen oder diakonischen Ausbildungsprofilen wird in der Regel auf Niveau 6 oder seltener auf Niveau 7 des DQR organisiert. Hohe Konvergenzen zeigen sich insbesondere in gemeindepädagogischen, arbeitsfeldübergreifenden und gemeindediakonischen Aufgabenfeldern. Große Übereinstimmungen in den Angaben der Ausbildungsleitenden zeigen sich auch in der Berufungspraxis, insbesondere unter der Amts- und Dienstbezeichnung als Diakon / -in und in geringerem Umfang als Gemeindepädagoge / -in.

Andererseits ist auch die Diversität ein Merkmal der Studien- und Ausbildungsgänge. Diese Diversität beruht auf vier unterschiedlichen Varianten der doppelten Qualifikation mit variablen, grundständigen, staatlich anerkannten Berufen im Sozialund Gesundheitswesen einerseits und den gemeindepädagogischen, religionspädagogischen und diakonischen Fachdisziplinen andererseits. Diese variablen Ausbildungsmodule werden vielfältig kombiniert in unterschiedlichen Ausbildungslängen und -trägerschaften angeboten. Die Vielfalt und Kombinierbarkeit von interdisziplinären, arbeitsfeldübergreifenden Ausbildungsmodulen mit Möglichkeiten der Berufung und kirchlichen Anstellungsfähigkeit ist Ausdruck einer gewachsenen, an regionalen und professionstypischen Traditionen orientierten Pluralität, die insgesamt für Aufgaben mit spezifisch theologisch-diakonischen oder religions- und gemeindepädagogischen Kompetenzprofilen in Kirche und Gesellschaft qualifiziert.

In dieser Breite, Reichweite und Vielfalt, die in öffentliche, freie, internationale, ökumenische und missionarische Anstellungsverhältnisse hineinreicht, besteht die missionarische und gesellschaftsrelevante Chance dieser Studien- und Berufsprofile. Ihr ‚Mandat‘ reicht weit in das Gemeinwesen und seine sozialen Berufe hinein. Zugleich werden Fragen nach Anerkennungsverfahren (‚Lizenz‘)[67] aufgeworfen: Fragen hinsichtlich der kirchlichen Anerkennung von Studien- und Ausbildungsabschlüssen der unterschiedlichen, insbesondere nicht verfasstkirchlichen Hochschulen und Ausbildungsstätten sowie der Berufung in kirchliche Ämter und Dienste. Die Klärung dieser Anerkennungsfragen ist Voraussetzung für berufliche Mobilität innerhalb der Gliedkirchen der EKD.

2.4.2 Profilbildende Merkmale in den Studien- und Ausbildungsgängen – Systematik zur Vergleichbarkeit von Studien- und Ausbildungsgängen

Ziel und Gegenstand der Systematik
Der vorliegende Abschnitt will einen Beitrag leisten zur horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit von Ausbildungs- und Studiengängen. Durchlässigkeit entsteht durch die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Eine solche Anerkennungspraxis basiert auf dem Vergleich von Qualifikationen, die der Bewerber bzw. die Bewerberin in Ausbildung oder Studium erworben hat. Leitfrage ist dabei, welche Voraussetzung für die Zulassung etwa zu einem Studium oder für die Anstellungsfähigkeit ein Bewerber bzw. eine Bewerberin mitbringt und welche gegebenenfalls noch zu erwerben sind. Der Titel oder die Bezeichnung des jeweiligen Abschlusses allein ist im Bereich der diakonisch-gemeindepädagogischen Ausbildungen und Studiengänge nicht aussagekräftig genug, um Durchlässigkeit zu praktizieren. Denn innerhalb der EKD erworbene Abschlüsse können trotz erheblicher inhaltlicher Unterschiede in den Curricula den gleichen Namen tragen und unterschiedlich Bezeichnetes kann sehr ähnlich sein. Gleichartigkeiten sind weder möglich noch anzustreben, wohl aber muss die Vergleichbarkeit oder gar Gleichwertigkeit von Studien- und Ausbildungsabschlüssen sich so darstellen lassen, dass sie auch nach außen verständlich sind – zum Beispiel für junge Menschen, die sich für einen diakonischen oder gemeindepädagogischen Beruf interessieren, oder für Gemeinden oder Einrichtungen, die einen Absolventen oder eine Absolventin anstellen wollen.[68]

Die vorliegende tabellarische Darstellungssystematik ist ein Instrument, das zum einen Vergleichbarkeit von Ausbildungen und Studiengängen herstellt. Zum anderen zeigt sie anhand von Beispielen[69] die Felder und das Ausmaß von Ähnlichkeiten und Unterschieden auf und ermöglicht es, einen Vergleich durchzuführen.

Ein eigenes Instrument für die vergleichende Darstellung ist erforderlich, weil sich Ausbildungsund Studiengänge erheblich und in mehrerlei Hinsicht unterscheiden können: in ihrer Dauer (Semesterzahl), in ihrem Umfang (Workload in Creditpoints),[70] im Niveau (Niveaustufe nach DQR), in der inhaltlichen Gestaltung (Umfänge der theologischen, pädagogischen sowie human- und sozialwissenschaftlichen Anteile), in der Organisation (zum Beispiel Anlage der Praxisphasen), im Grad ihrer Interdisziplinarität und in den staatlich anerkannten Qualifikationen, die mit ihnen verbunden sind (Abschluss in einem Sozial- und Gesundheitsberuf und / oder Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht).

Die Darstellungssystematik verhilft dazu, Vielfalt erkennbar zu machen und Auskünfte zu erteilen zu bedeutsamen Faktoren wie zum Beispiel der Qualifikation für den Religionsunterricht oder das Vorliegen einer staatlichen Anstellungsfähigkeit. Die Darstellungssystematik stellt insofern ein Instrument dar, das an der Schnittstelle von Ausbildung bzw. Studium einerseits und der Anstellungspraxis von Gliedkirchen und unternehmerischer Diakonie andererseits eine Überblick gebende Funktion hat.

Da die Systematik auf eine inhaltsbezogene vergleichende Darstellung von einzelnen Studien- und Ausbildungsgängen zielt, liegt ihr Schwerpunkt auf den inhaltlichen Merkmalen der Ausbildungsund Studiengänge, aus denen das Kompetenzprofil der Absolventen und Absolventinnen zu erschließen ist.

Eine Organisation von Durchlässigkeit etwa von einer Ausbildung zu einem Bachelor-Studiengang (vertikale Durchlässigkeit) oder die Durchlässigkeit zwischen Gliedkirchen (horizontale Durchlässigkeit) setzt einen Einblick in die jeweils erworbenen Kenntnisse voraus. Die Systematik nimmt auch die Durchlässigkeit für den pädagogisch-theologischen Bereich in den Blick, der für eine staatliche Anerkennungsfähigkeit nicht relevant ist. Vorausgesetzt ist dabei, dass die Organisation von Durchlässigkeit immer auch die speziell für den kirchlichen Bereich obligatorischen Kenntnisse und Fertigkeiten berücksichtigen muss. Deshalb quantifiziert die Systematik diese Anteile im Studium. Denn:

  • Diakonisch-gemeindepädagogische Ausbildungen, die als zweite Qualifikation zusätzlich zu einer staatlich anerkannten Berufsausbildung erworben werden, sind nach Umfang und Inhalt unterschiedlich. Sie sollten vergleichbar werden.
  • Es gibt Ausbildungen und Studiengänge an konfessionellen Ausbildungsstätten und Hochschulen, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen und einen Kompetenzerwerb im Bereich der Theologie einschließen. Dieser sollte abgebildet werden.
  • Es gibt Ausbildungen und Studiengänge, die zwar nicht direkt zu einer staatlichen Anstellungsfähigkeit führen, zu denen aber Module gehören, die bei dem Wunsch nach einem Erwerb einer staatlichen Anstellungsfähigkeit angerechnet werden können. Diese gilt es zu identifizieren und zu quantifizieren.
  • Die Frage der Durchlässigkeit stellt sich auch im Blick auf die diakonisch-gemeindepädagogischen und / oder missionarischen Ausbildungsund Studiengänge, die nicht gleichzeitig für staatliche Sozialund Gesundheitsberufe qualifizieren.

Der Weg zur Systematik war induktiv: Ausgangspunkt war die Beschreibung von besonders unterschiedlichen Ausbildungsund Studiengängen und die Identifikation der Felder von Unterschieden. Mit dem Ziel, Ausbildungsund Studiengänge so abzubilden, dass ein möglichst differenziertes und dennoch einen Vergleich ermöglichendes Bild entsteht, wurde die Systematik durch Erprobung in mehreren Durchgängen weiterentwickelt.

Studium und Ausbildung für diakonisch-gemeindepädagogische Berufe zielen auf den Erwerb von beruflichen Kompetenzen zur Kommunikation des Evangeliums in unterschiedlichen Gestalten. Diese haben jeweils einen Schwerpunkt im Bereich

  • der Bildung
  • der Unterstützung / Beratung / Pflege
  • oder der Verkündigung[71]

Die beruflichen Tätigkeiten sind in keinem Fall exklusiv einem der Bereiche zuzuordnen. Wie aus den empirischen Zugängen zum diakonisch-gemeindepädagogischen Aufgabenfeld hergeleitet worden ist, sind die drei Modi immer wesentliche Bestandteile sowohl der beruflichen Praxis als auch der jeweiligen Ausbildung zu diesen Berufen.

Gesellschaftliche und speziell kirchliche Rahmenbedingungen prägen die Studien- und Ausbildungsgänge für diakonisch-gemeindepädagogische Berufe. In der vorliegenden Systematik werden sie zu Beginn dargestellt. Zusammen mit den inhaltlichen, konzeptionell-thematischen Aspekten einerseits und den organisatorischen Aspekten andererseits stellen sie die wichtigsten Merkmale der Studien- und Ausbildungsgänge dar.



Teil 1: Strukturelle Merkmale des Studiengangs bzw. der Ausbildung



Die Systematik sieht vor, dass pro Studiengang eine Spalte ausgefüllt wird. Der erste Teil der Systematik „1. Strukturelle Merkmale des Studiengangs bzw. der Ausbildung“ bietet eine Grundorientierung über die Institution, die die Ausbildung bzw. das Studium anbietet, über das Ausbildungsniveau (orientiert an den Stufen des DQR) und die Bezeichnung des Studien- bzw. Ausbildungsgangs.

Die Kernaktivitäten, für die qualifiziert wird, sind Arbeitsprozesse, die in Kombination für den jeweiligen Beruf profilbildend sind. Es sind fünf Kernaktivitäten vorgegeben, um eine Zuordnung zu Studiengangsprofilen zu ermöglichen. Diese sind:

  • Kirchliche Bildungsarbeit (ohne Religionsunterricht)
  • Religionsunterricht
  • Soziale Arbeit / Soziale Diakonie
  • Verkündigung / Evangelisation
  • Pflege / Pflegediakonie

Unter ihnen sind drei Kernaktivitäten, für deren Ausübung mit dem Studienbzw. Ausbildungsgang eine staatliche Anerkennung erworben wird:

  • Religionsunterricht
  • Soziale Arbeit
  • Pflege[72]

Die Auswahl von maximal zwei Kernaktivitäten pro Studienbzw. Ausbildungsgang dient einer Gewichtung, die inhaltliche Studiengangsprofile direkt sichtbar macht. Die quantifizierten Angaben über die disziplinäre Ausrichtung ergänzen die Zuordnung eines Studiengangs zu einem Studiengangsprofil. Vier konzeptionell unterschiedliche diakonisch-gemeindepädagogische Ausbildungs- bzw. Studiengangsprofile seien hier vorgestellt:

  • Die Verbindung aus „Kirchliche Bildungsarbeit (ohne Religionsunterricht)“ und der Lehrerlaubnis für den „Religionsunterricht“ ist typisch für gemeindeund schulpädagogische Ausbildungsund Studiengangsprofile.
  • Die Kombination von „Kirchliche Bildungsarbeit (ohne Religionsunterricht)“ mit einem Abschluss in „Soziale Arbeit“ ergibt das diakonisch-gemeindepädagogische Ausbildungsund Studiengangsprofil.
  • Wenn ausschließlich „Soziale Arbeit / Soziale Diakonie“ angekreuzt wird, weil dieser Schwerpunkt deutlich dominiert, handelt es sich um das sozialdiakonische Ausbildungsund Studiengangsprofil.
  • Die Kombination aus „Verkündigung / Evangelisation“ und „Kirchliche Bildungsarbeit (ohne Religionsunterricht)“ bildet das missionarisch-pädagogische Ausbildungsoder Studiengangsprofil.[73]

Die Zeilen zu den doppelten Qualifikationen unterscheiden solche Studiengänge, die notwendig mit einer weiteren Qualifikation verbunden werden müssen, um eine Anstellungsfähigkeit in der – jeweils zu nennenden – Gliedkirche zu erwerben, von solchen, mit denen eine doppelte Qualifikation erworben werden kann, um weitere Anstellungsfähigkeiten (Staat und / oder Kirche) zu erwerben. So ermöglichen etwa die Evangelischen Hochschulen in Ludwigsburg und Freiburg, nach dem Studium des BA in Religions- und Gemeindepädagogik bzw. Religionspädagogik / Gemeindediakonie in zwei bzw. drei zusätzlichen Semestern einen BA Soziale Arbeit zu erwerben. Eine Voraussetzung für die Anstellungsfähigkeit ist diese doppelte Qualifikation unter anderem in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, zum Beispiel aber nicht in der Evangelischen Landeskirche in Baden; so erwerben die Mehrheit der Ludwigsburger Absolventinnen und Absolventen des BA Religionsund Gemeindepädagogik, aber die Minderheit des Freiburger BA Religionspädagogik / Gemeindediakonie den Abschluss in der Sozialen Arbeit. Die Mehrzahl der Ausbildungsstätten und Hochschulen ermöglicht eine Form der doppelten Qualifikation; in den Gliedkirchen werden für manche Berufe Doppelqualifikationen vorausgesetzt (s. o.), für andere qualifiziert eine Ausbildung bzw. ein Studium.[74] Es gibt grundsätzlich drei Formen, eine „doppelte Qualifikation“ im Zusammenhang eines berufsqualifizierenden Abschlusses zu erwerben:

  • Bei der zweiten Qualifikation kann es sich um einen (weiteren) BA-Abschluss handeln; etwa können Absolventen und Absolventinnen eines BA Religionspädagogik / Gemeindediakonie in Freiburg innerhalb von drei Semestern ein BA-Studium Soziale Arbeit abschließen.
  • Eine Doppelqualifikation kann auch als Studium in Verbindung mit einer zweiten Ausoder Weiterbildung im pflegerischen oder pädagogischen Bereich verbunden sein. Der BA Diakonik der Evangelischen Hochschule Nürnberg ist dafür ein Beispiel, insofern eine berufsqualifizierende Ausbildung oder ein Studium im diakonisch-gemeindepädagogischen Bereich mit einem diakoniewissenschaftlichen Studium verknüpft wird.
  • Mit einem Studienabschluss kann ein staatlicher Abschluss und ein kirchlicher Abschluss erworben werden. So kann etwa an der Fachhochschule Hannover mit einem Studiengang der Abschluss in Sozialer Arbeit und Religionspädagogik erworben werden.

Wer wissen will, was Absolventinnen und Absolventen mit einer doppelten Qualifikation können, erfasst dies durch den Blick auf beide (oder weitere) Spalten, die die abgeschlossenen Ausbildungen bzw. Studiengänge abbilden. Das ist an dieser Stelle ausdrücklich hervorzuheben, um auf das besonders breite Qualifikationsprofil derjenigen hinzuweisen, die mehrere Qualifikationen erworben haben. Als Beispiel für diese Breite sei auf eine Doppelqualifikation verwiesen, die die Evangelische Hochschule Ludwigsburg vorhält: Wer den BA Religionsund Gemeindepädagogik und einen BA Soziale Arbeit erworben hat, kann Religionsunterricht erteilen, kann gemeindepädagogisch arbeiten und hat eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter / -in.[75]

Die Zeile „Staatlich anerkannte Qualifikation“ informiert darüber, ob mit dem dargestellten Studienbzw. Ausbildungsgang die Möglichkeit einer staatlichen Anstellung bzw. staatlichen Refinanzierung der Stelle verbunden ist. Dies kann durch den Erwerb der Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht an staatlichen Schulen erfolgen, durch einen Abschluss in Sozialer Arbeit oder in einem Pflegeberuf. Entsprechend gibt „Kirchlich anerkannte Qualifikation“ an, zu welchem Beruf das Studium bzw. die Ausbildung führt.

Die Formen der Berufung differieren aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit und der jeweils gewachsenen Traditionen. Letztere werden zusammen mit dem Selbstverständnis der Institution unter dem Titel „Kontextuelle Hintergründe“ erfasst.



Teil 2: Konzeptionellthematische Merkmale des Curriculums



Der zweite Teil der Systematik ergänzt das Bild des Studienbzw. Ausbildungsgangs mittels der Angaben über die Disziplinen, in denen Wissen und Fertigkeiten erworben werden.

Die Systematik ist inhaltsorientiert gestaltet, weil dies den Modulhandbüchern von Studiengängen bzw. den Darstellungen von Ausbildungen entspricht und die Titel von Veranstaltungen, Modulen und Studienbereichen inhaltsbezogen formuliert sind. Zudem lassen sich generalistische Ausbildungs- und Studiengänge besser vergleichen, wenn Informationen sowohl über strukturelle als auch über inhaltliche Merkmale vorliegen.

Wer die Systematik ausfüllt, zählt keine Modulnamen auf, sondern gibt breitere disziplinäre oder interdisziplinäre Themenbereiche an, in denen Kompetenzen erworben werden. Diese Darstellung auf einer mittleren Abstraktionsebene ermöglicht eine horizontale und vertikale Vergleichbarkeit der Studiengänge und Ausbildungen; einzelne Ausbildungsinhalte (und -ziele) will sie nicht erfassen.[76]

Durch die Angabe des Workloads, der für eine Disziplin aufgewendet wird, werden zum einen die Kompetenzen sichtbar, die erworben werden, um den Kernaktivitäten nachzukommen; zum anderen ist zu erkennen, für welche Tätigkeiten über die zwei Kernaktivitäten hinaus qualifiziert wird.[77] Hier liegen vielfach ausbildungsund studiengangsspezifische Merkmale, die unter anderem mit dem historisch bedingten Selbstverständnis der Hochschule zu tun haben. Insofern ergänzen die Angaben über die Inhalte des Studiums den Erstzugang über die Auswahl von Kernaktivitäten, für die qualifiziert wird: So zeigt der Blick auf die konzeptionellen Merkmale etwa,

  • dass das Studium des BA Religionspädagogik / Gemeindediakonie (gemeindeund schulpädagogisches Ausbildungsund Studiengangsprofil) auch auf gemeindediakonische und gemeinwesendiakonische Kompetenzen der Studierenden abzielt;
  • dass zum sozialdiakonischen Ausbildungsund Studiengangsprofil im Falle des BA Soziale Arbeit und Diakonie der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld auch der Erwerb von seelsorglichen sowie liturgisch-homiletischen Kompetenzen gehört;
  • dass die Ausbildung im Fall der Predigerbzw. Predigerinnenausbildung am Johanneum (missionarisch-pädagogisches Ausbildungsund Studienprofil) auch einen Kompetenzerwerb im Bereich sozial-diakonischen Handelns vorsieht.

Nun ist für die erfassten Ausbildungsund Studiengänge die Interdisziplinarität der Lehre typisch: Module und auch Lehrveranstaltungen werden von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Disziplinen (Theologie, Soziologie, Psychologie etc.) gemeinsam gehalten. Dieses Merkmal führt bei einer disziplinbezogenen Darstellung von Umfängen des Workloads in manchen Fällen zu verschiedenen Möglichkeiten der Zuordnung. Dadurch entstehen Unschärfen. Diese sind unvermeidbar, weil die interdisziplinären Zugänge zu einem Gegenstand jeweils unterschiedlich organisiert werden; ein Verzicht auf eine disziplingebundene Darstellung der Studieninhalte wäre jedoch so differenziert und kleinteilig, dass Ausbildungen und Studiengänge gar nicht vergleichbar würden. Aufgrund der entstehenden Unschärfen sind die Angaben über den Workload als Größenordnungen zu verstehen. Diese Größenordnungen sind allerdings geeignet, in Verbindung mit den weiteren Angaben der Systematik das Profil der Ausbildung bzw. des Studiengangs zu schärfen und Anforderungen an die Organisation von Durchlässigkeit zu bestimmen.[78]

Die Teile 2.A „Theoretische Grundlegungen“ und 2.B „Handlungsorientierung – Konzeption und Durchführung“ der Systematik sind analog aufgebaut: Theoretische und konzeptionell-methodische Perspektiven der Disziplinen entsprechen einander. Der Teil B.1 „Allgemeine praktisch-theologische Kernaktivitäten“ fällt aus der klaren Entsprechung heraus. Diese Abweichung ist der Situation geschuldet, dass die (schulische) Religionspädagogik und die Gemeindepädagogik in der universitären Theologie Teil der Praktischen Theologie sind; in der Darstellungssystematik sind sie aufgrund der Interdisziplinarität von Lehre und Studium der Pädagogik zugeordnet, sodass das homiletische, das liturgische und das seelsorgliche Handeln unter „allgemeine praktisch-theologische Kernaktivitäten“ gefasst wird.

Der Teil 2.C „Management, Organisation und Leitung“ ist gesondert aufgeführt und nicht als inklusives Element der unter 2.A genannten Disziplinen mitgeführt. Damit trägt die Systematik einer Entwicklung Rechnung, die die empirischen Zugänge zu den diakonischen und gemeindepädagogischen Aufgabenfeldern bestätigt hat und auf die die Hochschulen und Ausbildungsstätten reagieren: Für die diakonisch-gemeindepädagogischen Berufe ist es typisch, dass sie – vielfach selbstständig und verantwortlich – in, mit und zwischen kirchlichen, diakonischen und anderen Organisationen arbeiten.

Unter 2.D „Professionalität, Identität und Einstellung“ werden Module zusammengefasst, die auf den Erwerb einer professionellen Identität zielen. Dazu gehören solche zur Geschichte der Beruflichkeit, theologische, soziologische und pädagogische Debatten um Profession und Professionalisierung, die sich auch in der Berufsethik und dem Berufsrecht niederschlagen. Die Debatten um den Deutschen und den Europäischen Qualifikationsrahmen reflektieren kritisch, ob diese Kategorie funktional und strukturlogisch passend ist. Dass gerade für Studierende und Auszubildende, die sich für generalistische Berufe und insbesondere für diakonisch-gemeindepädagogische Berufe qualifizieren, die Entwicklung einer reflektierten beruflichen Identität eine besondere Herausforderung darstellt, hat großes Gewicht; dass sie dieser Herausforderung erfolgreich begegnen, ist auch im Interesse der kirchlichen Anstellungsträger, deren Profil durch das professionelle Selbstverständnis der beruflich Handelnden geprägt wird.



Teil 3: Organisatorische Merkmale des Studiengangs bzw. der Ausbildung



Abschnitt 3 bietet organisatorische Basisinformationen über den „Umfang in CP“ des Studiengangs bzw. der Ausbildung. Sie werden in Präsenzzeit und Selbststudium angegeben, weil auch solche Ausbildungen erfasst werden sollen, die noch nicht mit Angaben über den Workload arbeiten und deshalb nur Aussagen über die Präsenzzeit treffen können. Zudem ist das Verhältnis von Präsenzund Selbststudium, das akkreditierte diakonisch-gemeindepädagogische Studiengänge ausweisen müssen, ein wichtiges Kriterium für ihre Qualität. Die
Dauer der Studien- bzw. Ausbildungsgänge ist vor allem abhängig von ihrem Niveau (DQR) und ihrer Organisationsform (berufsbegleitend oder Vollzeit; unabhängige oder doppelte
Qualifikation). Deshalb ist die Angabe über die Semesterzahl verbunden mit einer Angabe des Workloads bzw. der Präsenzzeit.

Die Praxis ist in Studien- und Ausbildungsgängen sowohl in die Theoriephasen des Studienbzw. Ausbildungsgangs integriert als auch als eigene(s) Praxissemester organisiert. Die Systematik fragt mit „Praxissemester“ speziell nach den Praxissemestern im engeren Sinne; Praxis während des theoretischen Studiums an Hochschule bzw. Ausbildungsstätte wird unter 2.B „Handlungsorientierung“ erfasst. Je nach Kernaktivitäten unterscheiden sich auch die Einsatzorte in den Praxissemestern: Manche Ausbildungen und Studiengänge haben einen Einsatzort (zum Beispiel „Suchtkrankenhilfe einer diakonischen Einrichtung“), andere haben mehrere (zum Beispiel Kirchengemeinde, Schule, diakonische Einrichtung).

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