Gemeindewechsel: Beweggründe und Möglichkeiten

Sie sind Mitglied der evangelischen Kirche, fühlen sich jedoch einer anderen Gemeinde mehr verbunden als der an ihrem Wohnort? Dann besteht die Möglichkeit, die Gemeinde zu wechseln.

Neben der Umgemeindung in Folge eines Wohnortwechsels kann es auch persönliche Gründe für einen Gemeindewechsel geben. Die evangelische Kirche respektiert diesen Wunsch und ermöglicht Ihnen einen unkomplizierten Wechsel. Bei uns erfahren Sie alles Wichtige zum Gemeindewechsel, zur Umgemeindung und der Bedeutung Ihrer Zugehörigkeit für die Kirchengemeinde.

Mögliche Gründe für einen Gemeindewechsel

Ein Gemeindewechsel kann verschiedene Gründe haben. So erfolgt beispielsweise eine Umgemeindung, wenn das Kirchenmitglied den Wohnort wechselt. Der Wunsch nach einem Gemeindewechsel kann aber auch persönliche Gründe haben.

Vielleicht fühlen Sie eine größere Verbundenheit mit einer anderen Gemeinde, mit den Menschen oder mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer dort? Oder Sie üben ein Ehrenamt in einer anderen Kirchengemeinde aus oder hegen eine größere Sympathie für die Angebote einer anderen Gemeinde.

Auch persönliche Enttäuschungen oder die Unzufriedenheit mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde können mögliche Gründe für einen Gemeindewechsel sein. So können auch konträre Meinungen und Sichtweisen dazu führen, dass Sie sich nicht (mehr) mit Ihrer Heimatgemeinde identifizieren.

Die Gemeinde als Zuhause des Glaubens – Möglichkeit eines Gemeindewechsels

Als Ort der Begegnung erleben wir in der Gemeinde den Glauben gemeinsam. Wir suchen gemeinsam nach dem Sinn des Lebens und zelebrieren gemeinsam christliche Feste. Gleichzeitig begleitet uns die Gemeinde in den wichtigen Lebensetappen von der Taufe über die Hochzeit bis hin zur christlichen Bestattung.

Die Kirche ist somit die Heimat des Glaubens. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, dass jedes Mitglied auch in der Glaubensgemeinschaft der Gemeinde ein Zuhause findet. Finden Sie diese Heimat nicht in Ihrer zugehörigen Ortsgemeinde, steht es Ihnen immer frei, die Gemeinde zu wechseln und sich „umpfarren“ zu lassen.

Alle Mitglieder der evangelischen Glaubensgemeinschaft haben die Freiheit, selbst über die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde zu bestimmen, in der sie sich zuhause fühlen.

Zugehörigkeit, Zuständigkeit und Ummeldung der Kirchengemeinde

Nach evangelischem Kirchenrecht gehört jedes Kirchenmitglied grundsätzlich der örtlichen Kirchengemeinde an, in welcher es mit erstem Wohnsitz angemeldet ist. Das bedeutet, dass Sie als evangelisches Kirchenmitglied automatisch in die Kirchengemeinde eingemeindet werden, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Sie sind sich nicht sicher, welcher Gemeinde Sie angehören? In unserer Gemeindesuche können Sie ganz einfach nachschauen, zu welcher Gemeinde Sie gehören.

Die Gemeindezugehörigkeit entscheidet auch darüber, in welcher Gemeinde das Kirchenmitglied mitbestimmen darf, etwa indem es sich an der Wahl zum Kirchenvorstand beteiligt oder selbst für diesen kandidiert. Der Kirchenvorstand ist die Vertretung der Mitglieder einer Kirchengemeinde. Er legt unter anderem fest, wofür das Geld ausgegeben werden darf. Somit leistet jedes Kirchenmitglied mit der Kirchensteuer einen aktiven Beitrag zur Gemeindefinanzierung. Es unterstützt somit die Gemeindearbeit, das soziale Engagement und Angebote im Bereich Bildung, Seelsorge und Familienhilfe vor Ort.

Durch die Ummeldung der Kirchengemeinde entscheidet ein Mitglied, in welcher Gemeinde es sich gestaltend einbringen möchte. Wünscht sich ein Mitglied, eine andere Kirchengemeinde als die bisher zugehörige in ihrer Gemeindearbeit zu unterstützen, ist eine Ummeldung der Kirchengemeinde stets möglich..

Gemeinde wechseln: Formular Ihrer Gemeinde hilft dabei

Wenn Sie die Gemeinde wechseln möchten, ist eine schriftliche Abmeldung bei Ihrer aktuellen Wohnsitzgemeinde sowie eine schriftliche Anmeldung bei der aufnehmenden Gemeinde erforderlich. Auf der Seite Ihrer Heimatgemeinde finden Sie in der Regel ein Formular für den Gemeindewechsel. Über unsere Gemeindesuche können Sie Ihre Heimatgemeinde sowie Ihre neue Gemeinde ausfindig machen. Dort finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.

Die Bedeutung der Umgemeindung in der evangelischen Kirche

Wenn Sie die Kirchengemeinde wechseln, bekunden Sie damit Ihre Zugehörigkeit zu der von Ihnen ausgewählten Gemeinde. Nur weil Sie durch Ihren Wohnsitz einer Gemeinde zugewiesen wurden, bedeutet das nicht, dass diese Gemeinde auch zur Heimat Ihres Glaubens wird.

Sollten Sie unzufrieden sein mit den Angeboten Ihrer Gemeinde, der Seelsorge oder den kirchlichen Mitarbeitenden oder sich einer anderen Gemeinde mehr zugehörig fühlen, können Sie problemlos in eine andere Gemeinde wechseln. Sie bleiben damit als Mitglied in der Glaubensgemeinschaft erhalten.

Die kirchlichen Angebote der Gemeinde werden durch Ihre Mitgliedschaft unterstützt. So hat die Umgemeindung auch Auswirkungen auf die Verteilung der Kirchensteuer. Wenn Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag eine andere Gemeinde unterstützen möchten, weil Sie diese fördern möchten, steht es Ihnen jederzeit frei, die Gemeinde zu wechseln und sich „umpfarren“ zu lassen.


Wenn Sie die Gemeinde wechseln möchten und hierzu Fragen bzw. Bedenken haben oder Kritik an Ihrer Ortsgemeinde äußern möchten, können Sie sich gerne bei der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer Ihrer oder der von Ihnen gewählten Gemeinde melden.

Den Info-Service der Evangelischen Kirche in Deutschland erreichen Sie von Montag bis Freitag (außer an bundesweiten Feiertagen) von 9:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0800-50 40 60 2. Sie können uns Ihre Fragen auch gerne per E-Mail an info@ekd.de stellen

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