Kirchenaustritt: Folgen und Nachteile
Konsequenzen für Beerdigung, Taufe, Familie, Gesellschaft und steuerliche Folgen
Wir freuen uns über jedes neue Gemeindemitglied, das Teil der Solidargemeinschaft der evangelischen Kirche werden möchte. Gleichzeitig bedauern wir jeden Kirchenaustritt, respektieren Ihre Entscheidung aber natürlich. Wir haben Verständnis für Ihre Sorgen, Ängste und Beweggründe und setzen uns intensiv mit diesen auseinander.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung zur Seite, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie diesen großen Schritt wirklich gehen wollen. Dabei stehen wir Ihnen auch zu Nachteilen und Folgen, die mit einem Kirchenaustritt verbunden sind, Rede und Antwort.
So verschieden die Gründe auch sein mögen: Die Entscheidung für den Kirchenaustritt ist gleichzeitig auch immer eine Absage an die Glaubensgemeinschaft. Das bedeutet auch, dass ein Kirchenaustritt mit gewissen Konsequenzen verbunden ist. Diese betreffen zum einen Sie selbst und Ihre Familie, andererseits aber auch die Gesellschaft als Ganzes. Die Folgen eines Kirchenaustritts sind vielfältig und reichen von der Taufe über die Hochzeit bis hin zur kirchlichen Trauerfeier. Aber Ihre Entscheidung beeinflusst auch, ob die Kirche mit ihrem karitativen und sozialen Engagement einen wichtigen Beitrag zu einer menschlichen Lebensgestaltung in unserer Gesellschaft leisten kann.
Bei uns erfahren Sie, welche Folgen und Nachteile der Kirchenaustritt für Sie hat – welche steuerlichen Folgen damit einhergehen und was der Austritt für die Gesellschaft bedeutet.
Der Kirchenaustritt und seine Folgen für die Gesellschaft
Aus persönlicher Erfahrung wissen wir, dass sich viele Menschen nicht über die Folgen und Konsequenzen bewusst sind, die mit einem Kirchenaustritt verbunden sind. Diese betreffen den privaten Bereich, aber auch die Gesellschaft, denn jedes einzelne Kirchenmitglied trägt einen wichtigen Teil zur Kirche als Solidargemeinschaft bei. So dient der Gemeindebeitrag, den Sie in Form von Spenden, Kollekten und der Kirchensteuer leisten, der finanziellen Unterstützung der weit in die Gesellschaft hineinreichenden Aufgaben der Kirche.
Zu den kirchlichen Tätigkeiten gehören die Gestaltung des christlichen Gemeindelebens genauso wie das soziale und politische Engagement in der Gesellschaft: so etwa die Seelsorge in privaten und beruflichen Krisen und bei Schicksalsschlägen, vielseitige Bildungsangebote für Kinder, Erwachsene und Senioren, die Flüchtlingshilfe sowie der Kampf gegen Armut, Ausgrenzung und die diakonische und karitative Arbeit. Mit ihrem gemeinnützigen Engagement bildet die evangelische Kirche eine wichtige Säule der Gesellschaft.
Kirchenaustritt: Nachteile von Taufe bis Beerdigung
Es gibt viele Gründe, die für den (Wieder-)Eintritt in die Kirche sprechen. Genauso haben aber auch Kirchenmitglieder, die sich für einen Kirchenaustritt entscheiden, Ihre Gründe. Dies bedauern wir sehr. Da der Kirchenaustritt eine Absage an den gemeinsam gelebten evangelischen Glauben und ein Akt der Loslösung von der evangelischen Kirche ist, ist dieser auch mit Konsequenzen für Sie im privaten Bereich verbunden. Hier betreffen diese vor allem die wichtigen Lebensetappen von der Taufe bis zur Beerdigung, in denen die Kirche als Wegbegleiterin eine wichtige Rolle spielt.
Taufe und Patenschaft: Christ werden, Christ sein und christliche Verantwortung
Die Taufe ist das Sakrament, mit dem Sie oder Ihr Kind in die christliche Gemeinde aufgenommen werden. Wer einmal das Sakrament der Taufe empfangen hat, muss bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft werden. Wenn Sie jedoch aus der Kirche austreten und damit ausdrücken, dass Sie kein Teil der christlichen Glaubensgemeinschaft mehr sein möchten, verlieren Sie auch die Möglichkeit, die Sakramente zu empfangen.
Das bedeutet auch, dass der Kirchenaustritt Folgen für Ihre Kinder haben kann. So müssen Sie oder Ihr Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche sein, um Ihr Kind taufen lassen zu können. Letztendlich obliegt die Entscheidung, ob ein Kind getauft wird, aber der jeweiligen Pfarrerin oder dem Pfarrer. Der Kirchenaustritt ist ebenfalls mit Konsequenzen für das Patenamt verbunden. So können nur Mitglieder einer christlichen Kirche als Pate oder Patin eingetragen werden.
Kirchliche Trauung: ein Versprechen vor Gott
Der Kirchenaustritt ist auch in Bezug auf die kirchliche Hochzeit und Eheschließung mit Folgen verbunden. So ist eine kirchliche Trauung in der Regel nur dann möglich, wenn beide Eheleute Kirchenmitglieder sind. Je nachdem, welcher evangelischen Landeskirche Sie angehören, kann es unterschiedliche Regelungen für die Voraussetzungen geben, die Sie erfüllen müssen. In einigen Landeskirchen reicht es aus, wenn nur ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist.
Kirchliche Beerdigung: der Glaube an ein Leben nach dem Tod
Die Folgen eines Kirchenaustritts für die Beerdigung betreffen nicht nur uns selbst, sondern auch die Menschen, die ihre Liebsten nach dem Tod verabschieden müssen. Der kirchliche Gottesdienst und die anschließende Beisetzung dienen dazu, die Verstorbenen in Gottes Hand zu übergeben. Die kirchliche Bestattung ist ein wichtiger Moment für christliche Glaubensfragen, denn hier teilen Christinnen und Christen den Glauben an das Leben nach dem Tod. Deshalb ist eine kirchliche Bestattung grundsätzlich nur Kirchenmitgliedern vorbehalten. In Einzelfällen ist es möglich, trotz Kirchenaustritt christlich bestattet zu werden.
Kirchenaustritt: Folgen für den Job
Kirche und Staat sind in Deutschland getrennt. Das bedeutet auch, dass der Kirchenaustritt grundsätzlich keine Konsequenzen für Ihr Berufsleben nach sich zieht. Sollten Sie sich jedoch dafür entscheiden, bei einem kirchlichen Träger zu arbeiten, kann eine Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche von Vorteil oder gar eine Voraussetzung für Ihre Anstellung sein. So kann die Mitgliedschaft beispielsweise für die Arbeit in evangelischen Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder in einer der zahlreichen diakonischen Einrichtungen obligatorisch sein.
Die Kirche als Solidargemeinschaft: Ein Wiedereintritt ist stets möglich
Aus der Kirche auszutreten ist oftmals mit Nachteilen und Folgen verbunden, die den Menschen im ersten Augenblick nicht bewusst sind. Daher sollten Sie sich vorher genau überlegen, ob diese Konsequenzen mit Ihrem Verständnis des Christseins vereinbar sind. Nach dem evangelischen Verständnis bedeutet Christsein, gesellschaftliche Verantwortung als Mitglied der Kirche zu tragen und in diesem Sinne zu leben und zu handeln. Und auch, wenn Sie sich für einen Kirchenaustritt entschieden haben, freuen wir uns über jeden einzelnen Menschen, der den Weg wieder zu uns findet. Ein Kircheneintritt ist stets möglich und unsere Türen stehen Christinnen und Christen immer offen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der evangelischen Kirche gerne zur Seite. Oftmals helfen ein persönliches Gespräch und der Austausch dabei, Sorgen, Ängste und Bedenken zu reflektieren und diese wo möglich zu nehmen. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und sind Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung behilflich.