Kirchenaustritt: Folgen für Taufe und Patenschaft
Mit der Taufe wird das Kind in die christliche Glaubensgemeinschaft aufgenommen und erhält Gottes Segen. Eine zentrale Rolle hierbei spielt die Patenschaft. Eltern und Pat*innen versprechen bei der Taufzeremonie, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen und es zu schützen und zu lieben.
Außerdem bezeugen die Eltern stellvertretend für ihr Kind den Glauben vor Gott, bis dieses bei der Konfirmation alt genug ist, um selbst seinen Glauben zu bezeugen. Wer aus der Kirche austritt, bekundet damit seine Abkehr von der evangelischen Kirche. Der Kirchenaustritt hat deshalb auch Folgen für Taufe und Patenschaft.
Wer überlegt, aus der Kirche auszutreten, wird mit Fragen konfrontiert, wie:
- Ist eine Taufe trotz Kirchenaustritt möglich?
- Kann ein Kind getauft werden, wenn die Eltern aus der Kirche ausgetreten sind?
- Kann ich weiterhin Taufpate trotz Kirchenaustritt sein?
Bei uns erfahren Sie, welche Folgen ein Kirchenaustritt für Taufe und Patenamt hat.
Die Taufe: Ein Sakrament
Das Ritual der Taufe hat seine Wurzeln in den Anfängen des Christentums. In der Bibel tauft Johannes der Täufer Jesus im Jordan. Die Taufe ist ein symbolischer Akt für die festliche Aufnahme in die christliche Gemeinschaft. Gleichzeitig liegt in der Taufe die Hoffnung auf den göttlichen Segen, der dem Kind in einer Welt voller Gefahren Schutz verleiht.
Was passiert bei einer Taufe?
Die Botschaft der Taufe ist, dass der Täufling unter Gottes Obhut durchs Leben geht. Damit ist die Taufe eine Zusage an den Glauben, dass Gott das Leben bewahrt, vor Unheil schützt und es letztendlich rettet.
Im evangelischen Glauben ist die Taufe ein Sakrament, das einmalig und unwiderruflich ist. Das bedeutet auch, dass die Taufe auch nach einem Kirchenaustritt nicht ihre Gültigkeit verliert. Somit ist eine erneute Taufe für den Wiedereintritt nicht notwendig.
Kind taufen lassen trotz Kirchenaustritt: Geht das?
Mit einem Kirchenaustritt drückt man aus, dass man nicht mehr Teil der christlichen Glaubensgemeinschaft sein möchte. Ein Kirchenaustritt zieht auch Konsequenzen nach sich, denn wer auf die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche verzichtet, verliert auch das Recht, die Sakramente zu empfangen. Dazu gehört neben dem Abendmahl auch die Taufe des Kindes.
Da die Eltern bei der Taufe im Namen des Kindes den Glauben an Gott bezeugen, ist die Voraussetzung für die Taufe, dass die Eltern bekennende Christen sind und ihr Kind im Sinne der Taufbotschaft unter der Obhut Gottes christlich erziehen möchten.
Grundsätzlich gilt: Das Kind taufen zu lassen trotz Kirchenaustritt ist in der evangelischen Kirche nicht möglich. Wenn jedoch der eine Ehepartner Kirchenmitglied ist, ist eine evangelische Taufe trotz Kirchenaustritt des anderen Ehepartners möglich. Diese Regelung kann jedoch in den verschiedenen Landeskirchen abweichen. Letztendlich obliegt die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Taufe im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind, der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer vor Ort.
Das Patenamt: Die christliche Verantwortung für den Täufling
Als Patin bzw. Pate übernehmen Sie die Rolle der/des Taufbegleiter*in während der Taufe des Kindes. Während des Taufgottesdienstes bekennt sich die Taufpatin bzw. der Taufpate zu seinem Glauben an Gott und verspricht, gemeinsam mit den Eltern für die christliche Erziehung des Täuflings einzustehen. Das Patenamt übernehmen bedeutet damit gleichzeitig Verantwortung zu übernehmen und neben der Kirche und den Eltern das Kind zu begleiten und ihm beizustehen in guten wie in schlechten Zeiten.
Grundsätzlich können konfirmierte bzw. gefirmte Kirchenmitglieder ab einem Alter von mindestens 14 Jahren das Patenamt und die damit verbundene Verantwortung für die christliche Erziehung übernehmen. Offiziell endet die Patenschaft mit der Konfirmation, begründet sich jedoch in einer liebevollen Beziehung, die ein Leben lang anhält.
Taufpat*in trotz Kirchenaustritt: Geht das?
Da das Patenamt mit der Verantwortung einhergeht, den Glauben des Kindes an Gott zu stärken, gilt grundsätzlich: Wer nicht getauft ist, keiner christlichen Kirche angehört oder ausgetreten ist, kann nicht Taufpate werden. Taufpate trotz Kirchenaustritt werden ist somit nicht möglich.
Diese Regelung liegt in dem christlichen Verständnis der Patenschaft begründet. Mit dem Patenamt gibt die Patin bzw. der Pate im Taufgottesdienst das Glaubensbekenntnis ab. Das bedeutet, dass die Patenschaft mit dem Bekenntnis zum christlichen Glauben und der damit verbundenen Verantwortung verbunden ist. Mit dem Kirchenaustritt gibt man jedoch diese Verantwortung ab. Somit verliert man auch das Recht auf die Patenschaft bei der Taufe, welche die Aufnahme in die christliche Glaubensgemeinschaft als Sakrament zelebriert.
Wenn Sie aus der evangelischen Kirche austreten, um Teil einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft zu werden, können Sie Taufpatin bzw. Taufpate werden. Das gilt für die römisch-katholische Kirche sowie weitere orthodoxe, altorientalische und andere evangelische Kirchen. Voraussetzung ist, dass diese Kirchen die Magdeburger Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet haben.
Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich diesbezüglich an die Pfarrerin bzw. den Pfarrer Ihres Vertrauens wenden. Als evangelisches Kirchenmitglied müssen Sie jedoch in der Regel konfirmiert sein. In der Konfirmationsgruppe können Jugendliche zusammen mit Gleichaltrigen den christlichen Glauben verstehen lernen.
Sprechen Sie uns an! Wenn Sie weitere Fragen zu den Folgen eines Kirchenaustritts für die Taufe und Patenschaft haben, können Sie sich jederzeit an die Pfarrerin bzw. den Pfarrer Ihrer Ortsgemeinde wenden. Daneben bietet Ihnen die evangelische Kirche ein vielseitiges Beratungsangebot. Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind gerne für Sie da, beantworten Ihnen alle Fragen und wissen, an wen Sie sich wenden müssen.