Kirchlich heiraten trotz Kirchenaustritt: Geht das?

Mit der kirchlichen Trauung geben sich zwei Menschen vor Gott das Versprechen, den weiteren Lebensweg miteinander zu bestreiten, sich zu lieben und füreinander da zu sein: in guten wie in schlechten Zeiten, in Gesundheit und Krankheit, bis ans Ende ihrer Tage. Zu diesem Weg gehört nach christlichem Verständnis auch der Glaube an Gott und die Kirche als Wegbegleiterin.

In der evangelischen Kirche wird die Trauung mit einem Gottesdienst gefeiert. Darin versprechen zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam zu gehen und bitten für ihre Ehe um Gottes Segen. In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Mit dem Kirchenaustritt bekundet man jedoch die Abkehr von der evangelischen Kirche. Damit geht auch die Absage an die kirchliche Trauung einher.

Viele Christinnen und Christen sind sich der weitreichenden Folgen eines Kirchenaustritts nicht bewusst. Das betrifft auch den Bund der Ehe. Kann man kirchlich heiraten trotz Kirchenaustritt? Welche Folgen hat ein Kirchenaustritt nach der Hochzeit? Welche Regelungen gelten bei einem Kirchenaustritt für Ehepartner? Wir informieren Sie zu den Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung. Außerdem erfahren Sie bei uns, welche Folgen und Konsequenzen ein Kirchenaustritt für die kirchliche Heirat hat.

Kirchlich heiraten – mit Gottes Segen

Die kirchliche Hochzeit ist ein Versprechen an den Partner und gleichzeitig ein Glaubensbekenntnis. So gibt sich das Liebespaar vor Gottes Angesicht und in Hoffnung auf Gottes Segen das Jawort. Es verspricht, sich die Treue zu halten in Freud und Leid und sich zu lieben, bis der Tod sie scheidet. Das Liebespaar bekundet beim Trauversprechen sein Vertrauen auf Gott, dass dieser sie bei ihrem Weg begleitet.

„Die Ehe ist ein äußerlich, weltlich Ding“, bekundete Martin Luther. So wird aus zwei Bürgern während der standesamtlichen Heirat ein Ehepaar – vor dem Staat, Gesetz und auch dem Finanzamt. Die kirchliche Trauung hingegen ist das Versprechen ewiger Treue und Verbundenheit zweier Menschen vor Gott und der Kirchengemeinde.

Kirchlich heiraten trotz Kirchenaustritt: Geht das?

Es gibt verschiedene Gründe für einen Kirchenaustritt. Welche das auch sein mögen, die Botschaft ist hierbei stets dieselbe: Mit dem Kirchenaustritt gibt die Person an, kein Mitglied der evangelischen Kirche mehr sein zu wollen. Dadurch verliert die ausgetretene Person auch die Rechte und Pflichten, die an die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche geknüpft sind. So hat der Kirchenaustritt auch Folgen für die Hochzeit und Eheschließung.

Grundsätzlich gilt: Eine kirchliche Trauung ist nur dann möglich, wenn beide Eheleute Kirchenmitglieder sind. Kirchlich heiraten trotz Kirchenaustritt ist nicht möglich, es sei denn durch den Wiedereintritt in die evangelische Kirche.

Allerdings kann es je nachdem, welcher evangelischen Landeskirche Sie angehören, unterschiedliche Regelungen für die Voraussetzungen geben, die Sie erfüllen müssen. In einigen Landeskirchen reicht es aus, wenn nur ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist. In einem solchen Fall ist das kirchliche Heiraten trotz Kirchenaustritt möglich.

Kirchlich heiraten nach Austritt: Regelungen für Ehepartner

Wir heißen jedes neue Kirchenmitglied willkommen. Das gilt auch für diejenigen Ehepartner, die einst aus der Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten möchten. Viele Paare setzen sich erneut mir ihrem Glauben an Gott auseinander, wenn sie ihre Zukunft gemeinsam planen.

Die Entscheidung für einen gemeinsamen Lebensweg, die Hoffnung auf ein gemeinsames erfülltes Leben, die Gründung einer Familie mit dem Wunsch nach einem Kind sowie der Zusammenhalt in schweren Zeiten – das alles betrifft unsere Hoffnungen, Leitbilder, Orientierungen und Überzeugungen. Die Besinnung auf die christlichen Werte und die Kirche als moralischen Kompass sind hierbei wesentliche Gründe für den Wunsch einer kirchlichen Hochzeit. Hierfür haben Sie stets die Möglichkeit, wieder in die Kirche einzutreten. Einmal getauft, behält die Taufe ein Leben lang ihre Gültigkeit. Kirchlich heiraten nach dem Austritt aus der evangelischen Kirche ist somit möglich, wenn Sie wieder in die Kirche eintreten.

Eine wichtige Voraussetzung für die kirchliche Hochzeit in der evangelischen Kirche ist eine vorausgehende standesamtliche Trauung. Wenn dies im Einzelfall aus bestimmten Gründen nicht möglich sein sollte, können Sie sich an Ihre zuständige Pfarrerin bzw. Ihren zuständigen Pfarrer wenden.

Die evangelische Kirche bemüht sich, im Einzelfall dennoch eine christliche Trauung zu ermöglichen, je nachdem, welche Gründe vorliegen. Auch Geschiedene können in der evangelischen Kirche getraut werden und den Segen Gottes für die Ehe erbitten. Ist nur ein Ehepartner Kirchenmitglied und der andere Ehepartner gehört einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft an, besteht die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung.

Kirchenaustritt nach der Hochzeit

Prinzipiell können Sie zu jedem Zeitpunkt aus der Kirche austreten. Auch ein Kirchenaustritt nach der Hochzeit ist möglich. Dennoch sollten Sie sich der Bedeutung einer kirchlichen Hochzeit bewusst sein.

Mit dem Versprechen vor Gott bekennen Sie sich auch gleichzeitig zu Ihrem Glauben und der Kirche als Wegbegleiterin. Deshalb sollten Sie sich bewusst dafür entscheiden, ob Sie als Paar die gemeinsame Liebe zu Gott in einer kirchlichen Trauung zelebrieren möchten. Denn die Kirche sollte kein Ort sein, der nur dem Zwecke dient, einen festlichen Rahmen zu schaffen.

Für Christinnen und Christen ist die kirchliche Hochzeit ein christlicher Akt der Liebe – zueinander und zu Gott. Gleichzeitig leisten Sie als Kirchenmitglied einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft. Denn ohne ihre Kirchenmitglieder könnte die Kirche ihre weit in die Gesellschaft hineinreichenden Aufgaben nicht wahrnehmen.


Wir für Sie! Die evangelische Kirche freut sich über jedes (neue) Kirchenmitglied und gestaltet den Wiedereintritt so einfach wie möglich. Wenn Sie in der Vorbereitung auf Ihre kirchliche Hochzeit in die Kirche eintreten möchten, können Sie sich an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Ortsgemeinde wenden oder an eine der zahlreichen Kircheneintrittsstellen.

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