Zwei-Sinne-Prinzip
Um digitale Angebote barrierefrei zu gestalten, lässt sich das Zwei-Sinne-Prinzip anwenden: Alle Informationen sollen mit mindestens zwei verschiedenen Sinnen wahrnehmbar sein. So kann der Inhalt eines Videos z.B. gehört werden und über die Untertitel gelesen. Ein schriftlicher Text kann mit einer Vorlesefunktion ergänzt werden. Fotos werden durch einen Alternativtext/mit einer Bildbeschreibung zugänglich gemacht. Das Prinzip lässt sich auch auf analoge Formate übertragen. So können Vorträge von Gebärdensprachdolmetscherinnen oder -dolmetschern begleitet werden oder Museen können eine Landkarte als Tastmodell anbieten.